Düsseldorf
Es gibt einen Bundes-Verband.
Bundes-Verband bedeutet: Eine große Gruppe aus ganz Deutschland.
In der Gruppe sind viele kleine Gruppen.
Sie haben alle das gleiche Ziel.
Der Bundes-Verband ist für Menschen mit Behinderung da.
Diese Menschen haben körper-liche Behinderungen.
Körper-lich behindert bedeutet: Der Körper funktioniert anders.
Manche Menschen haben mehrere Behinderungen.
Zum Beispiel: Sie können nicht gehen und nicht gut sehen.
Der Bundes-Verband hat einen Ratgeber gemacht.
Der Ratgeber heißt: 18 werden mit Behinderung.
Der Ratgeber ist neu.
Er ist jetzt aktuell.
Der Ratgeber erklärt wichtige Rechte.
Er erklärt auch Pflichten.
Das ist für Menschen mit Behinderung.
Mit 18 Jahren wird man erwachsen.
Dann endet das Sorge-Recht der Eltern.
Sorge-Recht bedeutet: Eltern kümmern sich um ihre Kinder.
Sie entscheiden wichtige Sachen für das Kind.
Zum Beispiel: Wo geht das Kind zur Schule.
Mit 18 dürfen Eltern nicht mehr alles entscheiden.
Der Ratgeber erklärt rechtliche Betreuung.
Rechtliche Betreuung bedeutet: Ein Betreuer hilft einem Menschen.
Der Mensch kann manche Entscheidungen nicht alleine treffen.
Der Betreuer macht dann wichtige Sachen.
Zum Beispiel Geld-Angelegenheiten oder Arzt-Termine.
Manche Menschen mit Behinderung brauchen das.
Sie brauchen Hilfe bei Verträgen.
Zum Beispiel beim Kauf-Vertrag.
Kauf-Vertrag bedeutet: Ein Papier mit Kauf-Regeln.
Darauf steht: Was kauft man und für wie viel Geld.
Oder beim Miet-Vertrag.
Miet-Vertrag bedeutet: Du darfst in einer Wohnung wohnen.
Mit 18 Jahren ändert sich viel bei der Geld-Hilfe.
Menschen mit Behinderung können neue Hilfen bekommen.
Sie können Grund-Sicherung bekommen.
Grund-Sicherung bedeutet: Geld vom Staat für arme Menschen.
Damit können sie Miete und Essen bezahlen.
Die Eltern müssen dann nicht mehr für manche Hilfen zahlen.
Zum Beispiel für die Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Die Eltern können weiter Kinder-Geld bekommen.
Kinder-Geld bedeutet: Geld vom Staat für Eltern.
Das Geld ist für die Kinder da.
Das geht auch nach dem 18. Geburtstag.
Das Kind muss eine Behinderung haben.
Dann bekommen die Eltern das Geld weiter.
Der neue Ratgeber hat eine Check-Liste.
Check-Liste bedeutet: Eine Liste mit wichtigen Aufgaben.
Die Liste hilft den Eltern.
Sie können wichtige Dinge nicht vergessen.
Die Liste zeigt: Das müssen Eltern vor dem 18. Geburtstag machen.
Mehr Infos gibt es hier: Mehr lesen

Foto: H. Smikac
DÜSSELDORF (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat kürzlich seinen bewährten Rechtsratgeber "18 werden mit Behinderung" umfassend aktualisiert. Der Ratgeber berücksichtigt den Rechtsstand von September 2024 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten Menschen mit Behinderung mit Erreichen der Volljährigkeit haben.
Mit dem 18. Geburtstag endet das Sorgerecht der Eltern und damit ihre Befugnis, ihr Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Ausführlich geht der Ratgeber deshalb insbesondere auf die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung ein. Eine solche Betreuung ist immer dann erforderlich, wenn volljährige Menschen behinderungsbedingt Unterstützung zum Beispiel beim Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages benötigen.
Auch in Bezug auf viele Sozialleistungen ist der 18. Geburtstag ein Meilenstein: Ab diesem Zeitpunkt haben Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, unter anderem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ferner müssen sich Eltern nicht mehr an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen, wenn ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch kann für Eltern behinderter Kinder weit über das 18. Lebensjahr hinaus ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung bestehen.
Die Neuauflage enthält erstmals eine Checkliste. Sie soll den Eltern helfen, an einige besonders wichtige Dinge bei oder kurz vor Eintritt der Volljährigkeit ihres Kindes zu denken. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema können hier nachgelesen werden.

Foto: H. Smikac
DÜSSELDORF (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat kürzlich seinen bewährten Rechtsratgeber "18 werden mit Behinderung" umfassend aktualisiert. Der Ratgeber berücksichtigt den Rechtsstand von September 2024 und gibt einen Überblick darüber, welche Rechte und Pflichten Menschen mit Behinderung mit Erreichen der Volljährigkeit haben.
Mit dem 18. Geburtstag endet das Sorgerecht der Eltern und damit ihre Befugnis, ihr Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten. Ausführlich geht der Ratgeber deshalb insbesondere auf die rechtliche Betreuung von erwachsenen Menschen mit Behinderung ein. Eine solche Betreuung ist immer dann erforderlich, wenn volljährige Menschen behinderungsbedingt Unterstützung zum Beispiel beim Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages benötigen.
Auch in Bezug auf viele Sozialleistungen ist der 18. Geburtstag ein Meilenstein: Ab diesem Zeitpunkt haben Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, unter anderem Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Ferner müssen sich Eltern nicht mehr an den Kosten der Eingliederungshilfe beteiligen, wenn ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch kann für Eltern behinderter Kinder weit über das 18. Lebensjahr hinaus ein Anspruch auf Kindergeld für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung bestehen.
Die Neuauflage enthält erstmals eine Checkliste. Sie soll den Eltern helfen, an einige besonders wichtige Dinge bei oder kurz vor Eintritt der Volljährigkeit ihres Kindes zu denken. Weitere Einzelheiten zu diesem Thema können hier nachgelesen werden.




