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Nur die elektronische Fußfessel reicht nicht: Weibernetz fordert effektiven Gewaltschutz

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Foto: Weibernetz

Kassel (kobinet) Das Bundesjustizministerium will Frauen besser vor häuslicher Gewalt und Femiziden schützen und deshalb das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) reformieren. Der aktuelle Referentenentwurf sieht zwei zusätzliche Maßnahmen vor: die sogenannte elektronische Fußfessel für Gewalttäter und verpflichtende Kurse der Täterarbeit. Das reicht dem Weibernetz nicht. Es erläutert in einer Stellungnahme, warum. Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz fordert seit langem eine Reform des Gewaltschutzgesetzes, denn Frauen mit Beeinträchtigungen können einige Schutzmaßnahmen, wie die Wegweisung des Täters aus der eigenen Wohnung, häufig nicht nutzen. Jetzt soll das Gesetz geändert werden, allerdings mit ganz anderen Maßnahmen wie der elektronischen Fußfessel und verpflichtender Täterarbeit.

Wie Martina Puschke vom Weibernetz den kobinet-nachrichten mitteilt, verspricht sich das Justizministerium von der bundesweiten Einführung der elektronischen Fußfessel eine Reduzierung von geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Femiziden. Denn in Spanien funktioniere diese Maßnahme sehr gut.

Das Weibernetz kritisiert hingegen:

– Im sogenannten spanischen Modell ist die Fußfessel nur eine Maßnahme in einem komplexen Gewaltschutzpaket. „Von einem solchen träumen wir in Deutschland mit umfassender Prävention von der Schule an, einem eigenen Gericht für Gewaltvorfälle, psychosozialer und juristischer Begleitung rund um die Uhr, Aus- und Weiterbildungen für Polizei, Justiz und Gesundheitswesen“, so Martina Puschke.

– Zudem regelt das GewSchG bislang sehr niederschwellig, dass Frauen bei häuslicher Gewalt die Polizei rufen können und der Täter (meist der Partner oder Ex-Partner) ein Näherungsverbot bekommen kann oder auf Antrag der Frauen die Wohnung verlassen muss.

Die elektronische Fußfessel muss auch von den Frauen beantragt werden. Das Weibernetz fürchtet, davor werden viele zurückschrecken aus Angst vor eskalierender Aggression. Denn ihnen steht nicht, wie in Spanien, das umfassende Gewaltschutzpaket zur Verfügung.

Viele Frauen mit Beeinträchtigungen werden erst gar nicht so weit kommen, die elektronische Fußfessel für den Täter zu beantragen. Denn sie können das Gesetz gar nicht in Anspruch nehmen, wenn sie in der eigenen Wohnung leben und der gewalttätige Partner die Assistenz leistet, weil ihnen dann schlicht die notwendige Unterstützung fehlt. Auch in ambulanten oder stationären Wohneinrichtungen kann das Gesetz nur schwer bis gar nicht angewandt werden.

Deshalb fordert das Weibernetz seit Langem Konkretisierungen im GewSchG für einen diskriminierungsfreien und gleichwertigen Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen:

– Es muss im GewSchG konkretisiert werden, dass Frauen mit Beeinträchtigungen, die in der eigenen Wohnung mit Assistenz oder Pflege durch den Partner leben, einen Anspruch auf Notversorgung/Notassistenz haben, wenn der Täter die Wohnung verlassen muss. Diese muss einkommens- und vermögensunabhängig sein.

– Es muss klargestellt werden, dass das GewSchG auch in ambulanten und stationären Wohneinrichtungen gültig ist.

– Die verpflichtende Täterarbeit muss barrierefrei und zielgruppenspezifisch erfolgen.

Link zur kompletten Stellungnahme auf der Webseite des Weibernetz