Kassel (kobinet)
Das Bundes-Justiz-Ministerium will Frauen besser schützen.
Es geht um Gewalt zu Hause.
Es geht auch um Mord an Frauen.
Das Ministerium will das Gewalt-Schutz-Gesetz ändern.
Der neue Plan hat 2 neue Regeln.
Gewalt-Täter sollen eine elektronische Fuß-Fessel bekommen.
Elektronische Fuß-Fessel bedeutet: Ein Gerät am Fuß.
Das Gerät zeigt immer: Wo ist die Person?
Die Polizei kann die Person so überwachen.
Gewalt-Täter sollen auch zu besonderen Kursen gehen.
Das Weibernetz findet: Das reicht nicht.
Das Weibernetz hat dazu eine Stellung-Nahme geschrieben.
Stellung-Nahme bedeutet: Ein Text mit der eigenen Meinung.
Eine Person schreibt: Das denke ich zu diesem Thema.
Andere Menschen können die Meinung lesen.
Das Weibernetz vertritt behinderte Frauen.
Das Weibernetz will schon lange: Das Gewalt-Schutz-Gesetz soll besser werden.
Viele Schutz-Maßnahmen helfen behinderten Frauen nicht.
Schutz-Maßnahmen bedeutet: Regeln für die Sicherheit.
Die Regeln sollen Menschen vor Gewalt schützen.
Zum Beispiel: Der Täter muss die Wohnung verlassen.
Das hilft nicht allen Frauen.
Jetzt soll das Gesetz geändert werden.
Aber mit anderen Maßnahmen.
Mit der elektronischen Fuß-Fessel.
Und mit Kursen für die Täter.
Martina Puschke arbeitet beim Weibernetz.
Sie hat kobinet-nachrichten etwas gesagt.
Das Justiz-Ministerium denkt: Die elektronische Fuß-Fessel hilft.
Dann gibt es weniger Gewalt gegen Frauen.
Dann werden weniger Frauen ermordet.
In Spanien funktioniert das gut.
Das Weibernetz kritisiert aber:
In Spanien ist die Fuß-Fessel nur ein Teil.
Es gibt dort noch viele andere Hilfen.
Martina Puschke sagt: Wir träumen von so einem System.
System bedeutet: Viele Teile arbeiten zusammen.
Alle Teile helfen bei einer Aufgabe.
Mit Schutz schon in der Schule.
Mit eigenen Gerichten für Gewalt-Fälle.
Mit Hilfe rund um die Uhr.
Mit Schulungen für Polizei und Gerichte.
Das Gewalt-Schutz-Gesetz ist bisher einfach zu nutzen.
Frauen können bei Gewalt die Polizei rufen.
Der Täter bekommt dann ein Näherungs-Verbot.
Näherungs-Verbot bedeutet: Eine Regel vom Gericht.
Die Regel sagt: Eine Person darf nicht in die Nähe.
Oder der Täter muss die Wohnung verlassen.
Die Frau muss das beantragen.
Die elektronische Fuß-Fessel müssen die Frauen auch beantragen.
Das Weibernetz hat Angst: Viele Frauen werden das nicht machen.
Sie haben Angst vor mehr Gewalt.
Denn sie bekommen nicht so viel Hilfe wie in Spanien.
Viele behinderte Frauen können die Fuß-Fessel gar nicht beantragen.
Sie leben in der eigenen Wohnung.
Der gewalttätige Partner hilft ihnen im Alltag.
Wenn der Partner weg muss: Wer hilft dann?
Auch in Wohn-Einrichtungen ist das Gesetz schwer zu nutzen.
Wohn-Einrichtungen bedeutet: Orte zum Wohnen für mehrere Menschen.
Es gibt dort Hilfe und Betreuung.
Das Weibernetz fordert deshalb schon lange: Das Gewalt-Schutz-Gesetz muss besser werden.
Behinderte Frauen müssen den gleichen Schutz bekommen.
Das Gesetz muss klarer werden: Behinderte Frauen leben in der eigenen Wohnung.
Der Partner hilft ihnen.
Wenn der Partner weg muss: Die Frau braucht Not-Hilfe.
Not-Hilfe bedeutet: Schnelle Hilfe bei Gefahr.
Wenn Menschen in Not sind kommt sofort Hilfe.
Die Not-Hilfe muss kostenlos sein.
Das Gesetz muss auch in Wohn-Einrichtungen gelten.
Das muss klar sein.
Die Kurse für Täter müssen barriere-frei sein.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Es gibt keine Hindernisse.
Sie müssen für verschiedene Gruppen passen.

Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet) Das Bundesjustizministerium will Frauen besser vor häuslicher Gewalt und Femiziden schützen und deshalb das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) reformieren. Der aktuelle Referentenentwurf sieht zwei zusätzliche Maßnahmen vor: die sogenannte elektronische Fußfessel für Gewalttäter und verpflichtende Kurse der Täterarbeit. Das reicht dem Weibernetz nicht. Es erläutert in einer Stellungnahme, warum. Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz fordert seit langem eine Reform des Gewaltschutzgesetzes, denn Frauen mit Beeinträchtigungen können einige Schutzmaßnahmen, wie die Wegweisung des Täters aus der eigenen Wohnung, häufig nicht nutzen. Jetzt soll das Gesetz geändert werden, allerdings mit ganz anderen Maßnahmen wie der elektronischen Fußfessel und verpflichtender Täterarbeit.
Wie Martina Puschke vom Weibernetz den kobinet-nachrichten mitteilt, verspricht sich das Justizministerium von der bundesweiten Einführung der elektronischen Fußfessel eine Reduzierung von geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Femiziden. Denn in Spanien funktioniere diese Maßnahme sehr gut.
Das Weibernetz kritisiert hingegen:
– Im sogenannten spanischen Modell ist die Fußfessel nur eine Maßnahme in einem komplexen Gewaltschutzpaket. „Von einem solchen träumen wir in Deutschland mit umfassender Prävention von der Schule an, einem eigenen Gericht für Gewaltvorfälle, psychosozialer und juristischer Begleitung rund um die Uhr, Aus- und Weiterbildungen für Polizei, Justiz und Gesundheitswesen“, so Martina Puschke.
– Zudem regelt das GewSchG bislang sehr niederschwellig, dass Frauen bei häuslicher Gewalt die Polizei rufen können und der Täter (meist der Partner oder Ex-Partner) ein Näherungsverbot bekommen kann oder auf Antrag der Frauen die Wohnung verlassen muss.
Die elektronische Fußfessel muss auch von den Frauen beantragt werden. Das Weibernetz fürchtet, davor werden viele zurückschrecken aus Angst vor eskalierender Aggression. Denn ihnen steht nicht, wie in Spanien, das umfassende Gewaltschutzpaket zur Verfügung.
Viele Frauen mit Beeinträchtigungen werden erst gar nicht so weit kommen, die elektronische Fußfessel für den Täter zu beantragen. Denn sie können das Gesetz gar nicht in Anspruch nehmen, wenn sie in der eigenen Wohnung leben und der gewalttätige Partner die Assistenz leistet, weil ihnen dann schlicht die notwendige Unterstützung fehlt. Auch in ambulanten oder stationären Wohneinrichtungen kann das Gesetz nur schwer bis gar nicht angewandt werden.
Deshalb fordert das Weibernetz seit Langem Konkretisierungen im GewSchG für einen diskriminierungsfreien und gleichwertigen Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen:
– Es muss im GewSchG konkretisiert werden, dass Frauen mit Beeinträchtigungen, die in der eigenen Wohnung mit Assistenz oder Pflege durch den Partner leben, einen Anspruch auf Notversorgung/Notassistenz haben, wenn der Täter die Wohnung verlassen muss. Diese muss einkommens- und vermögensunabhängig sein.
– Es muss klargestellt werden, dass das GewSchG auch in ambulanten und stationären Wohneinrichtungen gültig ist.
– Die verpflichtende Täterarbeit muss barrierefrei und zielgruppenspezifisch erfolgen.
Link zur kompletten Stellungnahme auf der Webseite des Weibernetz

Foto: Weibernetz
Kassel (kobinet) Das Bundesjustizministerium will Frauen besser vor häuslicher Gewalt und Femiziden schützen und deshalb das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) reformieren. Der aktuelle Referentenentwurf sieht zwei zusätzliche Maßnahmen vor: die sogenannte elektronische Fußfessel für Gewalttäter und verpflichtende Kurse der Täterarbeit. Das reicht dem Weibernetz nicht. Es erläutert in einer Stellungnahme, warum. Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz fordert seit langem eine Reform des Gewaltschutzgesetzes, denn Frauen mit Beeinträchtigungen können einige Schutzmaßnahmen, wie die Wegweisung des Täters aus der eigenen Wohnung, häufig nicht nutzen. Jetzt soll das Gesetz geändert werden, allerdings mit ganz anderen Maßnahmen wie der elektronischen Fußfessel und verpflichtender Täterarbeit.
Wie Martina Puschke vom Weibernetz den kobinet-nachrichten mitteilt, verspricht sich das Justizministerium von der bundesweiten Einführung der elektronischen Fußfessel eine Reduzierung von geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von Femiziden. Denn in Spanien funktioniere diese Maßnahme sehr gut.
Das Weibernetz kritisiert hingegen:
– Im sogenannten spanischen Modell ist die Fußfessel nur eine Maßnahme in einem komplexen Gewaltschutzpaket. „Von einem solchen träumen wir in Deutschland mit umfassender Prävention von der Schule an, einem eigenen Gericht für Gewaltvorfälle, psychosozialer und juristischer Begleitung rund um die Uhr, Aus- und Weiterbildungen für Polizei, Justiz und Gesundheitswesen“, so Martina Puschke.
– Zudem regelt das GewSchG bislang sehr niederschwellig, dass Frauen bei häuslicher Gewalt die Polizei rufen können und der Täter (meist der Partner oder Ex-Partner) ein Näherungsverbot bekommen kann oder auf Antrag der Frauen die Wohnung verlassen muss.
Die elektronische Fußfessel muss auch von den Frauen beantragt werden. Das Weibernetz fürchtet, davor werden viele zurückschrecken aus Angst vor eskalierender Aggression. Denn ihnen steht nicht, wie in Spanien, das umfassende Gewaltschutzpaket zur Verfügung.
Viele Frauen mit Beeinträchtigungen werden erst gar nicht so weit kommen, die elektronische Fußfessel für den Täter zu beantragen. Denn sie können das Gesetz gar nicht in Anspruch nehmen, wenn sie in der eigenen Wohnung leben und der gewalttätige Partner die Assistenz leistet, weil ihnen dann schlicht die notwendige Unterstützung fehlt. Auch in ambulanten oder stationären Wohneinrichtungen kann das Gesetz nur schwer bis gar nicht angewandt werden.
Deshalb fordert das Weibernetz seit Langem Konkretisierungen im GewSchG für einen diskriminierungsfreien und gleichwertigen Gewaltschutz für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen:
– Es muss im GewSchG konkretisiert werden, dass Frauen mit Beeinträchtigungen, die in der eigenen Wohnung mit Assistenz oder Pflege durch den Partner leben, einen Anspruch auf Notversorgung/Notassistenz haben, wenn der Täter die Wohnung verlassen muss. Diese muss einkommens- und vermögensunabhängig sein.
– Es muss klargestellt werden, dass das GewSchG auch in ambulanten und stationären Wohneinrichtungen gültig ist.
– Die verpflichtende Täterarbeit muss barrierefrei und zielgruppenspezifisch erfolgen.
Link zur kompletten Stellungnahme auf der Webseite des Weibernetz




