Stuttgart (kobinet) Politiker wollen Geld kürzen.
Das Geld ist für Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung bekommen das Geld durch ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Bundes-Teil-Habe-Gesetz.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Es gibt weniger Barrieren.
Das Gesetz gibt es seit 2017.
Verschiedene Politiker fordern das.
Zum Beispiel Boris Palmer aus Tübingen.
Auch Bundes-Kanzler Friedrich Merz.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef der Regierung.
Er wird vom Bundes-Tag gewählt.
Und Michael Kretschmer aus Sachsen.
Die Politiker sagen etwas.
Die Städte müssen zu viel Geld ausgeben.
Das kommt durch das Bundes-Teil-Habe-Gesetz.
Deshalb wollen sie das Geld kürzen.
Kürzungen bedeutet: Es gibt weniger Geld als vorher.
Der Staat gibt weniger Geld aus.
Dann bekommen manche Menschen weniger Hilfe.
So können sie Geld sparen.
Das sagt das Zentrum selbst-bestimmt Leben Stuttgart.
Das ist eine Beratungs-Stelle für Menschen mit Behinderung.
Dort arbeiten Menschen mit Behinderung.
Sie helfen anderen Menschen mit Behinderung.
Sie zeigen: Du kannst dein Leben selbst bestimmen.
Das ist eine Gruppe von Menschen mit Behinderung.
Sie heißt kurz: ZsL.
Die Menschen vom ZsL fragen sich etwas.
Müssen die Städte wirklich mehr Geld ausgeben?
Oder wollen die Politiker nur Geld sparen?
Vielleicht wollen sie das Geld für andere Dinge nutzen.
Viele Gruppen von Menschen mit Behinderung sind beunruhigt.
Sie haben Angst vor den Kürzungen.
Das sagt das ZsL Stuttgart.
Die Gruppen wollen genaue Informationen.
Sie wollen wissen: Was wird geändert am Bundes-Teil-Habe-Gesetz?
Werden die Leistungen gekürzt?
Leistungen sind Hilfen vom Staat.
Zum Beispiel: Geld für das Leben.
Oder Hilfe bei der Arbeit.
Oder Hilfe im Alltag.
Der Bundes-Haushalt ist noch nicht fertig beschlossen.
Der Bundes-Haushalt ist ein Plan für das Geld von Deutschland.
Dort steht: Wie viel Geld hat Deutschland?
Wofür gibt Deutschland das Geld aus?
Das plant die Regierung jedes Jahr.
Deshalb gibt es noch Hoffnung.
Vielleicht gibt es keine Kürzungen.
Vielleicht wird das Bundes-Teil-Habe-Gesetz sogar besser gemacht.
Das ZsL Stuttgart will mehr wissen.
Sie wollen die Sozial-Bürger-Meisterin fragen.
Das ist eine Frau in der Stadt-Verwaltung.
Sie kümmert sich um soziale Themen.
Zum Beispiel: Hilfe für arme Menschen.
Oder Hilfe für Menschen mit Behinderung.
Sie ist die Chefin für diese Bereiche.
Sie heißt Alexandra Sussmann.
Das ZsL will wissen: Wie viel Geld gibt Stuttgart aus?
Ist das wirklich mehr geworden?
Friedrich Müller arbeitet beim ZsL Stuttgart.
Er hofft etwas.
Die Städte müssen Geld sparen.
Das ist richtig.
Aber das soll nicht zu Lasten der Menschen mit Behinderung gehen.
Zu Lasten bedeutet: Jemand muss für etwas bezahlen.
Oder jemand hat einen Nach-Teil davon.
Zum Beispiel: Die Reparatur geht zu Lasten von Anna.

Foto: ZsL Stuttgart
Stuttgart (kobinet) "In jüngster Zeit werden – auch im Zuge des Regierungswechsels auf Bundesebene – Forderungen nach Leistungskürzungen für Menschen mit Behinderung laut, die diesen nach den Bestimmungen des im Jahr 2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gewährt werden. Hierfür stehen exemplarisch Äußerungen des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer, des Bundeskanzlers Friedrich Merz und des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer. Aufgrund des Sparzwangs in den Haushalten des Bundes, der Länder und Kommunen sollen die vermuteten Mehrbelastungen vor allem der kommunalen Haushalte, die durch das BTHG entstünden, durch entsprechende Einsparungen kompensiert werden." So heißt es von den Aktiven des Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart (ZsL). Diese fragen sich: "Gibt es diese Mehrbelastungen, die vor allen Dingen durch die Ausgaben für die Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung resultieren, tatsächlich oder sollen mögliche Kürzungen in diesem Bereich lediglich als Verschiebebahnhof dienen, die unbestreitbar hohen Sozialausgaben auf diesem Wege drastisch zu senken, um andere – durchaus notwendige – kommunale Leistungen weiterhin sicherstellen zu können?"
Verbände und Institutionen der Menschen mit Behinderung sind nach Informationen des ZsL über solche teilweise noch vagen Ankündigungen aus der Politik zu Recht sehr beunruhigt und fordern Klarheit über mögliche Gesetzesänderungen bezüglich des BTHG bzw. der Eingliederungshilfe sowie über mögliche Kürzungen von Leistungen für Menschen mit Behinderung in den Sozialetats von Bund, Ländern und Kommunen. „Da zumindest der Bundeshaushalt noch nicht endgültig beschlossen ist, besteht zumindest hier noch Hoffnung, dass es bei den Leistungen für Inklusion und Teilhabe keine Einschränkungen geben wird und dass die vagen Versprechungen des Koalitionsvertrages doch noch im Sinne der positiven Weiterentwicklung des bestehenden BTHG umgesetzt werden. Was die Frage der Mehrbelastungen durch das BTHG betrifft, so plant das ZsL Stuttgart, eine Anfrage an die Stuttgarter Sozialbürgermeisterin Alexandra Sussmann zum aktuellen Sachstand der infrage stehenden Ausgaben zu richten“, heißt es in einer Presseinformation des ZsL Stuttgart. Es bleibt zu hoffen, dass die – sicherlich notwendigen – Einsparungen in den Haushalten nicht auf dem Rücken der Menschen mit Behinderung ausgetragen werden, schreibt Friedrich Müller vom ZsL Stuttgart.

Foto: ZsL Stuttgart
Stuttgart (kobinet) "In jüngster Zeit werden – auch im Zuge des Regierungswechsels auf Bundesebene – Forderungen nach Leistungskürzungen für Menschen mit Behinderung laut, die diesen nach den Bestimmungen des im Jahr 2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gewährt werden. Hierfür stehen exemplarisch Äußerungen des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer, des Bundeskanzlers Friedrich Merz und des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer. Aufgrund des Sparzwangs in den Haushalten des Bundes, der Länder und Kommunen sollen die vermuteten Mehrbelastungen vor allem der kommunalen Haushalte, die durch das BTHG entstünden, durch entsprechende Einsparungen kompensiert werden." So heißt es von den Aktiven des Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart (ZsL). Diese fragen sich: "Gibt es diese Mehrbelastungen, die vor allen Dingen durch die Ausgaben für die Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung resultieren, tatsächlich oder sollen mögliche Kürzungen in diesem Bereich lediglich als Verschiebebahnhof dienen, die unbestreitbar hohen Sozialausgaben auf diesem Wege drastisch zu senken, um andere – durchaus notwendige – kommunale Leistungen weiterhin sicherstellen zu können?"
Verbände und Institutionen der Menschen mit Behinderung sind nach Informationen des ZsL über solche teilweise noch vagen Ankündigungen aus der Politik zu Recht sehr beunruhigt und fordern Klarheit über mögliche Gesetzesänderungen bezüglich des BTHG bzw. der Eingliederungshilfe sowie über mögliche Kürzungen von Leistungen für Menschen mit Behinderung in den Sozialetats von Bund, Ländern und Kommunen. „Da zumindest der Bundeshaushalt noch nicht endgültig beschlossen ist, besteht zumindest hier noch Hoffnung, dass es bei den Leistungen für Inklusion und Teilhabe keine Einschränkungen geben wird und dass die vagen Versprechungen des Koalitionsvertrages doch noch im Sinne der positiven Weiterentwicklung des bestehenden BTHG umgesetzt werden. Was die Frage der Mehrbelastungen durch das BTHG betrifft, so plant das ZsL Stuttgart, eine Anfrage an die Stuttgarter Sozialbürgermeisterin Alexandra Sussmann zum aktuellen Sachstand der infrage stehenden Ausgaben zu richten“, heißt es in einer Presseinformation des ZsL Stuttgart. Es bleibt zu hoffen, dass die – sicherlich notwendigen – Einsparungen in den Haushalten nicht auf dem Rücken der Menschen mit Behinderung ausgetragen werden, schreibt Friedrich Müller vom ZsL Stuttgart.




