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Fragen zu Kürzungen bei der Eingliederungshilfe

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Foto: ZsL Stuttgart

Stuttgart (kobinet) "In jüngster Zeit werden – auch im Zuge des Regierungswechsels auf Bundesebene – Forderungen nach Leistungskürzungen für Menschen mit Behinderung laut, die diesen nach den Bestimmungen des im Jahr 2017 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gewährt werden. Hierfür stehen exemplarisch Äußerungen des Tübinger Oberbürgermeisters Boris Palmer, des Bundeskanzlers Friedrich Merz und des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer. Aufgrund des Sparzwangs in den Haushalten des Bundes, der Länder und Kommunen sollen die vermuteten Mehrbelastungen vor allem der kommunalen Haushalte, die durch das BTHG entstünden, durch entsprechende Einsparungen kompensiert werden." So heißt es von den Aktiven des Zentrum selbstbestimmt Leben Stuttgart (ZsL). Diese fragen sich: "Gibt es diese Mehrbelastungen, die vor allen Dingen durch die Ausgaben für die Eingliederungshilfe von Menschen mit Behinderung resultieren, tatsächlich oder sollen mögliche Kürzungen in diesem Bereich lediglich als Verschiebebahnhof dienen, die unbestreitbar hohen Sozialausgaben auf diesem Wege drastisch zu senken, um andere – durchaus notwendige – kommunale Leistungen weiterhin sicherstellen zu können?"

Verbände und Institutionen der Menschen mit Behinderung sind nach Informationen des ZsL über solche teilweise noch vagen Ankündigungen aus der Politik zu Recht sehr beunruhigt und fordern Klarheit über mögliche Gesetzesänderungen bezüglich des BTHG bzw. der Eingliederungshilfe sowie über mögliche Kürzungen von Leistungen für Menschen mit Behinderung in den Sozialetats von Bund, Ländern und Kommunen. „Da zumindest der Bundeshaushalt noch nicht endgültig beschlossen ist, besteht zumindest hier noch Hoffnung, dass es bei den Leistungen für Inklusion und Teilhabe keine Einschränkungen geben wird und dass die vagen Versprechungen des Koalitionsvertrages doch noch im Sinne der positiven Weiterentwicklung des bestehenden BTHG umgesetzt werden. Was die Frage der Mehrbelastungen durch das BTHG betrifft, so plant das ZsL Stuttgart, eine Anfrage an die Stuttgarter Sozialbürgermeisterin Alexandra Sussmann zum aktuellen Sachstand der infrage stehenden Ausgaben zu richten“, heißt es in einer Presseinformation des ZsL Stuttgart. Es bleibt zu hoffen, dass die – sicherlich notwendigen – Einsparungen in den Haushalten nicht auf dem Rücken der Menschen mit Behinderung ausgetragen werden, schreibt Friedrich Müller vom ZsL Stuttgart.