Berlin
Jürgen Dusel arbeitet für Menschen mit Behinderung.
Er ist der Beauftragte der Bundes-Regierung.
Ein Beauftragter hilft Menschen mit Behinderung.
Er arbeitet für die Bundesregierung.
Er sagt: Die Bundes-Regierung muss endlich handeln.
Die Bundes-Regierung macht Gesetze für Deutschland.
Sie ist die wichtigste Regierung im Land.
Es gibt einen Plan für ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein Gesetz.
Das neue Gesetz gibt es noch nicht.
Politiker schreiben den Plan auf.
Das Gesetz heißt kurz BGG.
Der Plan soll an Verbände geschickt werden.
Verbände sind Gruppen von Menschen.
Diese Menschen haben die gleichen Ziele.
Sie arbeiten zusammen.
Es gibt Verbände für Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung warten schon lange.
Die alte Bundes-Regierung hat das Gesetz versprochen.
Die neue Regierung wollte schnell handeln.
Aber das ist nicht passiert.
Jürgen Dusel hat das auf Facebook geschrieben.
Deutschland soll barriere-frei werden.
BITV ist ein Gesetz.
Internet-Seiten von Behörden müssen barriere-frei sein.
Das hat Deutschland 2009 versprochen.
Deutschland hat einen Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag heißt UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein wichtiger Vertrag von vielen Ländern.
Der Vertrag sagt: Menschen mit Behinderung haben Rechte.
Deutschland hat den Vertrag unterschrieben.
Der Vertrag ist über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Das neue BGG soll wichtige Regeln haben.
Private Firmen sollen barriere-frei werden.
Das sind Geschäfte oder Hotels.
Menschen mit Behinderung können vor Gericht gehen.
Das geht bei Firmen ohne Barriere-Freiheit.
Menschen mit Behinderung haben Rechte.
Sie dürfen den Gesetz-Plan lesen.
Sie dürfen ihre Meinung sagen.
Die Politik muss zuverlässig sein.
Jürgen Dusel sagt: Die Politik muss handeln.
Hinter-Grund:
Es gibt Regeln für neue Gesetze.
Die Bundes-Regierung muss mit Fach-Leuten sprechen.
Sie muss auch mit Verbänden sprechen.
Das sind Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Diese Gruppen helfen Menschen mit Behinderung.
Diese Regel steht in einem Regel-Buch.
Das Regel-Buch heißt Geschäfts-Ordnung.
Eine Gruppe von Politikern im Bundestag.
Sie machen Regeln für den Bundestag.
Die Regel heißt Paragraf 47 GGO.
Ein Paragraf ist ein Teil von einem Gesetz.
Paragrafen haben Nummern.
In jedem Paragraf steht eine Regel.
Die Verbände können das Gesetz nicht stoppen.
Aber sie können ihre Meinung sagen.
Sie können fachliche Argumente bringen.
Der Gesetz-Plan ist noch geheim.
Öffentlich bedeutet: Alle Menschen dürfen das sehen.
Es ist nicht geheim.
Jeder kann mitmachen.
Die Verbände können ihn nicht lesen.
Das kritisiert Jürgen Dusel.

Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet) "Der Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) muss nun endlich kommen! Ich fordere die Bundesregierung dazu auf, den Gesetzgebungsprozess jetzt voranzubringen und den Entwurf endlich in die Verbändeanhörung zu geben. Menschen mit Behinderungen warten nun schon seit Jahren darauf – angekündigt wurde die Novelle des BGG bereits im Koalitionsvertrag der letzten Bundesregierung, nun ist sie Teil des 'Sofortprogramms‘, das die neue Regierung prioritär umsetzen wollte. Doch das ist bislang nicht passiert!" Diese Forderung hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, erhoben und über Facebook verbreitet.
„Deutschland muss endlich barrierefrei werden, dazu haben sich Bund und Länder 2009 mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Deshalb muss die Novelle des BGG auch eine Verpflichtung der privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit enthalten. Diese Verpflichtung muss notfalls auch gerichtlich durchsetzbar sein. Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen haben ein Recht darauf, den Entwurf des BGG einzusehen und zu sagen, was sie davon halten. Es ist eine Frage von Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit der Politik, hier endlich voranzukommen“, macht Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, deutlich.
Hintergrund:
Bevor ein Gesetzentwurf der Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht wird, sind Fachkreise und Verbände, so ihre Belange berührt sind, möglichst frühzeitig zu beteiligen. Im Fall der Änderung des BGG wären das beispielsweise auch die Selbstvertretungsorganisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen. Diese Verpflichtung zur Verbändeanhörung ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (§ 47 GGO) geregelt. Die Verbände haben kein Vetorecht o. ä., können aber gegenüber dem federführenden Ressort ihre Positionen deutlich machen und fachliche Argumente einbringen. Gegenwärtig ist der Gesetzentwurf der Novelle des BGG noch nicht der Öffentlichkeit und auch nicht den Verbänden zugänglich.

Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet) "Der Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) muss nun endlich kommen! Ich fordere die Bundesregierung dazu auf, den Gesetzgebungsprozess jetzt voranzubringen und den Entwurf endlich in die Verbändeanhörung zu geben. Menschen mit Behinderungen warten nun schon seit Jahren darauf – angekündigt wurde die Novelle des BGG bereits im Koalitionsvertrag der letzten Bundesregierung, nun ist sie Teil des 'Sofortprogramms‘, das die neue Regierung prioritär umsetzen wollte. Doch das ist bislang nicht passiert!" Diese Forderung hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel, erhoben und über Facebook verbreitet.
„Deutschland muss endlich barrierefrei werden, dazu haben sich Bund und Länder 2009 mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Deshalb muss die Novelle des BGG auch eine Verpflichtung der privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit enthalten. Diese Verpflichtung muss notfalls auch gerichtlich durchsetzbar sein. Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen haben ein Recht darauf, den Entwurf des BGG einzusehen und zu sagen, was sie davon halten. Es ist eine Frage von Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit der Politik, hier endlich voranzukommen“, macht Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, deutlich.
Hintergrund:
Bevor ein Gesetzentwurf der Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebracht wird, sind Fachkreise und Verbände, so ihre Belange berührt sind, möglichst frühzeitig zu beteiligen. Im Fall der Änderung des BGG wären das beispielsweise auch die Selbstvertretungsorganisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen. Diese Verpflichtung zur Verbändeanhörung ist in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (§ 47 GGO) geregelt. Die Verbände haben kein Vetorecht o. ä., können aber gegenüber dem federführenden Ressort ihre Positionen deutlich machen und fachliche Argumente einbringen. Gegenwärtig ist der Gesetzentwurf der Novelle des BGG noch nicht der Öffentlichkeit und auch nicht den Verbänden zugänglich.




