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Wenn das Amt nicht alles zahlt – Mietkosten treiben Menschen in die Enge

50 Euro-Scheine aufgefächert auf dem Tisch liegend in Draufsicht. schwarz-weiß Foto
Geld für Exklusion
Foto: Ralph Milewski

Düsseldorf (kobinet) In Nordrhein-Westfalen müssen knapp 90.000 Bedarfsgemeinschaften jeden Monat von ihrem ohnehin knappen Regelsatz oder aus Ersparnissen Teile der Miete selbst bezahlen. Faktisch kommt dies einer Leistungskürzung gleich, da der Regelsatz eigentlich für andere Bereiche vorgesehen ist. Nach Einschätzung des VdK NRW betrifft dies auch ältere Menschen, die lange gearbeitet haben und nun auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII) angewiesen sind.

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken erhalten zwölf Prozent der Bedarfsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen nicht die vollen Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Im Schnitt müssen sie monatlich über 100 Euro selbst finanzieren. In Städten wie Düsseldorf oder Mülheim an der Ruhr steigen die Kosten auf bis zu 150 Euro. „Wer schon jetzt nur mit Mühe über die Runden kommt, wird solche Summen erst recht nicht mehr stemmen können“, warnt der VdK NRW und fordert: Die Höhe der angemessenen KdU-Leistungen sollen sich an den Angebotsmieten orientieren – also an den Mieten, zu denen Wohnungen aktuell wirklich auf dem Markt angeboten werden. Nur so ist sichergestellt, dass Menschen im Leistungsbezug am Ende nicht draufzahlen müssen.