Düsseldorf (kobinet)
In NRW gibt es ein Problem mit Wohn-Kosten.
Fast 90.000 Familien zahlen jeden Monat dazu.
Sie bekommen zu wenig Geld für Miete.
Das Geld nehmen sie vom Regel-Satz weg.
Regel-Satz bedeutet: Geld vom Amt für Menschen ohne Arbeit.
Das Geld ist für Essen und Trinken da.
Der Regel-Satz ist Geld zum Leben.
Das bedeutet: Familien haben weniger Geld zum Leben.
Sie nutzen das Geld für Miete.
Aber das Geld ist für Essen und Kleidung da.
Das ist wie weniger Geld bekommen.
Auch alte Menschen haben das Problem.
Diese Menschen haben lange gearbeitet.
Jetzt bekommen sie Grund-Sicherung im Alter.
Grund-Sicherung bedeutet: Geld vom Staat für Menschen ohne eigenes Geld.
Die Bundes-Regierung hat Zahlen genannt.
Bundes-Regierung bedeutet: Die wichtigsten Politiker von Deutschland.
Sie entscheiden über Gesetze.
12 von 100 Familien bekommen zu wenig Geld.
Sie zahlen jeden Monat über 100 Euro selbst.
In Düsseldorf oder Mülheim sind es 150 Euro.
Der VdK NRW sagt: Das ist ein großes Problem.
VdK ist ein Sozial-Verband für Menschen mit Problemen.
Sozial-Verband bedeutet: Eine Gruppe von Menschen.
Sie helfen anderen Menschen.
Sie kämpfen für mehr Geld für arme Menschen.
Viele Familien haben schon wenig Geld.
Sie können die extra Kosten nicht bezahlen.
Der VdK NRW hat eine Forderung.
Die Ämter sollen mehr Geld für Miete geben.
Das Geld soll zu den echten Mieten passen.
Echte Mieten sind Mieten auf dem Wohnungs-Markt.
Wohnungs-Markt bedeutet: Alle Wohnungen zum Mieten.
Hier sieht man: Welche Wohnungen gibt es?
Wie teuer sind sie?
So müssen Familien nicht mehr dazu-zahlen.

Foto: Ralph Milewski
Düsseldorf (kobinet) In Nordrhein-Westfalen müssen knapp 90.000 Bedarfsgemeinschaften jeden Monat von ihrem ohnehin knappen Regelsatz oder aus Ersparnissen Teile der Miete selbst bezahlen. Faktisch kommt dies einer Leistungskürzung gleich, da der Regelsatz eigentlich für andere Bereiche vorgesehen ist. Nach Einschätzung des VdK NRW betrifft dies auch ältere Menschen, die lange gearbeitet haben und nun auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII) angewiesen sind.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken erhalten zwölf Prozent der Bedarfsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen nicht die vollen Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Im Schnitt müssen sie monatlich über 100 Euro selbst finanzieren. In Städten wie Düsseldorf oder Mülheim an der Ruhr steigen die Kosten auf bis zu 150 Euro. „Wer schon jetzt nur mit Mühe über die Runden kommt, wird solche Summen erst recht nicht mehr stemmen können“, warnt der VdK NRW und fordert: Die Höhe der angemessenen KdU-Leistungen sollen sich an den Angebotsmieten orientieren – also an den Mieten, zu denen Wohnungen aktuell wirklich auf dem Markt angeboten werden. Nur so ist sichergestellt, dass Menschen im Leistungsbezug am Ende nicht draufzahlen müssen.

Foto: Ralph Milewski
Düsseldorf (kobinet) In Nordrhein-Westfalen müssen knapp 90.000 Bedarfsgemeinschaften jeden Monat von ihrem ohnehin knappen Regelsatz oder aus Ersparnissen Teile der Miete selbst bezahlen. Faktisch kommt dies einer Leistungskürzung gleich, da der Regelsatz eigentlich für andere Bereiche vorgesehen ist. Nach Einschätzung des VdK NRW betrifft dies auch ältere Menschen, die lange gearbeitet haben und nun auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (SGB XII) angewiesen sind.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken erhalten zwölf Prozent der Bedarfsgemeinschaften in Nordrhein-Westfalen nicht die vollen Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Im Schnitt müssen sie monatlich über 100 Euro selbst finanzieren. In Städten wie Düsseldorf oder Mülheim an der Ruhr steigen die Kosten auf bis zu 150 Euro. „Wer schon jetzt nur mit Mühe über die Runden kommt, wird solche Summen erst recht nicht mehr stemmen können“, warnt der VdK NRW und fordert: Die Höhe der angemessenen KdU-Leistungen sollen sich an den Angebotsmieten orientieren – also an den Mieten, zu denen Wohnungen aktuell wirklich auf dem Markt angeboten werden. Nur so ist sichergestellt, dass Menschen im Leistungsbezug am Ende nicht draufzahlen müssen.




