MÜNCHEN (kobinet)
Das Bundes-Wirtschafts-Ministerium hat ein Projekt unterstützt.
Das Projekt heißt: Reisen für Alle.
Reisen für Alle ist ein Kennzeichnungs-System.
Kennzeichnungs-System bedeutet: Ein System mit Zeichen.
Die Zeichen zeigen: Das ist gut oder schlecht.
Das System zeigt: Hier können Menschen mit Behinderungen gut reisen.
Zwei Organisationen haben das System entwickelt.
Die erste Organisation heißt: Deutsches Seminar für Fremden-Verkehr.
Die zweite Organisation heißt: Nationale Koordinations-Stelle Tourismus für Alle.
Koordinations-Stelle bedeutet: Ein Büro plant wichtige Sachen.
Es hilft bei Problemen.
Die Entwicklung begann im Jahr 2011.
Die Bundes-Regierung wollte das Projekt nicht mehr fördern.
Fördern bedeutet: Geld geben für ein Projekt.
Das bedeutet: Die Bundes-Regierung gab kein Geld mehr.
Deshalb ging die Nationale Koordinations-Stelle pleite.
Pleite bedeutet: Kein Geld mehr haben.
Das war im Juni 2019.
Das Deutsche Seminar führte das System weiter.
Aber das war nur eine Not-Lösung.
Not-Lösung bedeutet: Ein schneller Plan.
Der Plan hilft sofort bei Problemen.
Eine neue Lösung musste gefunden werden.
Am 22. Dezember 2023 bekam die Bayern Tourist GmbH den Auftrag.
Bayern Tourist GmbH ist die neue Prüf-Stelle.
Die Bayern Tourist GmbH prüft jetzt alle Reise-Angebote.
Isabella Hren ist die Geschäfts-Führerin von Bayern Tourist GmbH.
Geschäfts-Führerin bedeutet: Sie leitet eine Firma.
Sie ist die Chefin.
Sie sagt: Das Kennzeichnungs-System ist sehr wichtig.
Wir wollen das System langfristig erhalten.
Langfristig bedeutet: Für lange Zeit.
Die Übernahme war nicht einfach.
Bayern Tourist GmbH hat die Computer-Programme verbessert.
Computer-Programme bedeutet: Anweisungen für Computer.
Programme sagen dem Computer: Das sollst du machen.
Die Bearbeitung von Anträgen geht jetzt schneller.
Die Prüf-Stelle arbeitet seit dem 1. Januar 2024.
Das System war sehr komplex.
Bayern Tourist GmbH musste erst alles verstehen.
Sie sprachen mit allen Beteiligten.
Sie machten Verbesserungen.
Die Computer-Datenbank wurde Ende 2024 fertig modernisiert.
Jetzt können Betriebe schneller geprüft werden.
Die Verwaltung ist einfacher geworden.
Eine Fach-Gruppe hat die Qualitäts-Kriterien überarbeitet.
Qualitäts-Kriterien bedeutet: Regeln für gute Arbeit.
Die Regeln zeigen: So muss es gemacht werden.
Die Bundes-Initiative Barriere-Freiheit hat diese Fach-Gruppe einberufen.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle Menschen können etwas benutzen.
Es gibt keine Hindernisse.
Alle Ziel-Gruppen waren in der Fach-Gruppe vertreten.
Der neue Katalog wurde im April 2025 beschlossen.
Im Jahr 2024 gab es 4 Prozent mehr Kennzeichnungen.
37 Prozent waren Erst-Kennzeichnungen.
Erst-Kennzeichnungen bedeutet: Betriebe bekommen zum ersten Mal eine Kennzeichnung.
Bayern Tourist GmbH sieht das als positiv.
Die ausgezeichneten Betriebe machen Werbung für das System.
Sie schreiben Presse-Mitteilungen.
Presse-Mitteilungen bedeutet: Texte für Zeitungen und Internet.
Die Texte informieren über wichtige Sachen.
Im Internet gibt es viele Videos und Podcasts.
Das macht das System bekannter.
Bayern Tourist GmbH arbeitet gut mit den Bundes-Ländern zusammen.
Es gibt regelmäßige Gespräche.
Zweimal im Jahr treffen sich alle Lizenz-Nehmer.
Lizenz-Nehmer bedeutet: Firmen haben eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis sagt: Ihr dürft das System benutzen.
Gemeinsam entwickeln sie Lösungen.
Die neue Tourismus-Strategie der Bundes-Regierung wird erarbeitet.
Bayern Tourist GmbH ist aber nicht beteiligt.
Das finden wir von kobinet nicht gut.
Barriere-freier Tourismus sollte wichtig sein.
Die Bundes-Fach-Stelle Barriere-Freiheit hilft nicht direkt.
Das Kompetenz-Zentrum Tourismus hilft auch nicht direkt.
Nur das Bundes-Wirtschafts-Ministerium ist Ansprech-Partner.
Es gibt noch keinen direkten Austausch mit Behinderten-Verbänden.
Ein RfA-Beirat soll gegründet werden.
Das ist für 2025 geplant.
Das Bundes-Wirtschafts-Ministerium muss das aber entscheiden.
Isabella Hren wünscht sich mehr Unterstützung.
Positive Berichte über das System helfen.
Erfahrungs-Berichte von Betroffenen sind wichtig.
Menschen mit Behinderungen sollen einbezogen werden.
Die kobinet-Redaktion könnte Reise-Erfahrungen berichten.
Wir sind aber ein kleines Team.
Alle arbeiten ehrenamtlich.
Ehrenamtlich bedeutet: Menschen helfen ohne Geld dafür zu bekommen.
Sie machen das in ihrer Freizeit.
Deshalb ist das schwer zu schaffen.

Foto: BTG / screenshot
MÜNCHEN (kobinet) Mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministerium wurde das Kennzeichnungs- und Informationssystem "Reisen für Alle" vom Deutschen Seminar für Fremdenverkehr (DSFT) und der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle (NatKo) - "Tourismus für Alle Deutschland" seit dem Jahr 2011 entwickelt. Die Bundesregierung zeigte in den folgenden Jahren immer weniger Bereitschaft, dieses Projekt, trotz immer umfangreicherer Beratungsleistung der Beteiligten durch finanzielle Förderung abzusichern. Das war ein wesentlicher Grund für die Insolvenz der NatKo im Juni 2019. Obwohl das System "Reisen für Alle" durch das DSFT überbrückungsweise weitergeführt wurde musste somit eine andere tragfähige Lösung gefunden werden. Am 22. Dezember 2023 hatte dann die Bayern Tourist GmbH (BTG) den Zuschlag im Vergabeverfahren als bundesweite Prüf- und Koordinierungsstelle "Reisen für Alle" im Rahmen eines Konzessionsvertrages erhalten. Ausgehend von der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Absicht der neuen Bundesregierung, eine neue nationale Tourismusstrategie zu erarbeiten, war das für die "kobinet-Redaktion" Grund genug, einmal nachzufragen, wie es denn nun mit dem System "Reisen für Alle" weitergehen wird.
„Hauptziel der Übernahme der Bundeskoordinierungs- und Prüfstelle „Reisen für Alle“ war und ist der langfristige Erhalt des, unseres Erachtens überaus wichtigen und unverzichtbaren,
Kennzeichnungssystems für die Angebote entlang der touristischen Dienstleistungskette. Die Einführung eines gewachsenen Systems in die eigenen Gegebenheiten erfordert ein hohes Maß an
Flexibilität und Ausdauer bei der Strukturierung.“ erklärt uns auf Anfrage die BTG- Geschäftsführerin Isabella Hren.
Wie wir von der kobinet-Redaktion weiter erfahren, wurde durch die initiierte Modernisierung der IT-gestützten Datenbank Verbesserungen in der Bearbeitung und die Steigerung der Zeiteffizienz geplant. Die operative Bearbeitung der laufenden Anträge sollte nahtlos fortgesetzt werden. Die Prüfstelle hat ihre Tätigkeit zum 01. Januar 2024 aufgenommen, so dass die Kennzeichnungen weiterhin vergeben werden konnten.
Das seit dem Jahr 2014 gewachsene Kennzeichnungssystem zeigte naturgemäß eine erhebliche Vielschichtigkeit, über die zunächst ein Überblick gewonnen werden musste. Kooperationsgrundlagen wurden geprüft, Gespräche mit allen Beteiligten geführt und notwendige Anpassungen zur Vereinheitlichung der Strukturen umgesetzten. „Diese Vorgehensweise scheint uns wesentlich“, betont Isabella Hren, „um langfristig beispielsweise länderübergreifende Projekte rascher umzusetzen und Erfolgskonzepte einzelner Bundesländer flächendeckend auszuweiten“.
Parallel hierzu wurde die zeitintensive Modernisierung der IT-Datenbank zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen. Die Anpassungen wurden aus den Blickwinkeln der operativ Nutzenden (Betriebe, Lizenznehmende, Erhebende, Prüfstelle) verbessert. Und das alles während des fortlaufenden Geschehens des Betreiben eines Kennzeichnungssystems als einen stets laufenden Prozess.
Zu unserer Frage nach den deutlichen Fortschritten verweist die BTG-Geschäftsführerin auf die Fortschritte in den strukturbedingten operativen Abläufen sowie der ITgestützten
Datenbank. „Das ist eine wesentliche Basis, um Betriebe zukünftig rascher sowie effizienter zu kennzeichnen und zu verwalten.“ betont Isabella Hren. Zudem wurden in dieser Zeit die Qualitätskriterien „Reisen für Alle“ durch eine von der Bundesinitiative Barrierefreiheit einberufene Fachgruppe „RfA“ mit Mitgliedern aller Zielgruppen geprüft und überarbeitet. Der Katalog
wurde im April 2025 verabschiedet. Die strukturbedingten Anpassungen, beispielsweise Anpassung der Datenbank, Information und Schulung der operativ tätigen Beteiligten (Lizenznehmende,
Erhebende), befinden sich in der Umsetzungsphase, so dass mit einer Umstellung zum Herbst dieses Jahres 2025 zu rechnen ist.
So konnte im 2024 nur eine leichte Steigerung der Kennzeichnungszahlen (+4 Prozent) erzielt werden, jedoch sieht die BTG die Erstkennzeichnungsquote mit einem Anteil von 37 Prozent als positiv an. Wünschenswert ist aus Sicht der BTG nun eine Stabilisierung der Re-Kennzeichnungsquote zu erreichen und dabei den verschiedenen Faktoren, welche für die Unternehmen eine Rolle spielen, Rechnung zu tragen.
Positiv auf den Bekanntheitsgrad des Systems „Reisen für Alle“ wirkt sich aus, wenn die ausgezeichneten Leistungsträger sowie die zuständigen Landesmarketingorganisationen über eigenständig Pressemitteilungen bei erfolgter Kennzeichnung oder beispielsweise nach Verleihungsveranstaltungen möglichst breit informieren. Zudem werden von den Lizenznehmern im Social Media Bereich zahlreiche Podcasts und Videos veröffentlicht. Die Presseartikel werden von Seiten der Bundeskoordinierungsstelle auf Anfrage ebenfalls unter Reisen für Alle – Pressemeldungen beziehungsweise Reisen für Alle – Medienberichte veröffentlicht. Allgemeine operative Strukturierungsmaßnahmen werden hingegen von der BTG als nicht presserelevant eingeschätzt. Die Einführung der überarbeiteten Qualitätskriterien wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Isabella Hren bestätigt unserer Redaktion gegenüber, dass die Zusammenarbeit mit den Landesmarketingorganisationen und Tourismusverbänden als äußerst konstruktiv und positiv zu bewerten ist. Es erfolgt, nach ihren Worten, ein regelmäßiger Austausch im Rahmen der Prüfstellentätigkeit sowie der organisatorischen Themenbereichen. Die Bundeskoordinierungsstelle initiiert zweimal jährlich einen Lizenznehmerbeirat. Im Rahmen dieses Gremiums werden, unter anderem, gemeinsam Lösungen entwickelt, Best-Practice Beispiele aus den Ländern diskutiert und die
Weiterentwicklungen initiiert.
Unsere Nachfrage zu einer Einbindung der BTG und des Themas „Reisen für Alle“ in die Erarbeitung der neuen Tourismuskonzeption der Bundesregierung, musste die BTG-Geschäftsführerin mit einem klaren „Nein“ beantworten. Das ist uns von der „kobinet-Redaktion“ nicht verständlich, denn diese neue Tourismuskonzeption sollte doch, wie es im Koalitionsvertrag heißt: „…die sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige Aspekte berücksichtigt und die Themen Tourismusakzeptanz, Lebensraumgestaltung und Digitalisierung in den Fokus… „rücken. Wie das wohl ohne das System „Reisen für Alle“ gelingen soll, ist uns als Redaktion noch nicht verständlich. Also werden wir da noch einmal nachfragen müssen.
Auch zur Unterstützung der Arbeit der BTG durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und das Kompetenzzentrum Tourismus, konnte die BTG-Geschäftsführerin keine weitere Auskunft geben. „Ein direkter Austausch mit den genannten Fachstellen erfolgt derzeit nicht. Das für „Reisen für Alle“ zuständige Referat des BMWE steht uns als Ansprechpartner in übergeordneten Themen zur
Verfügung.“ erklärt Isabella Hren dazu. Ebenso konnte sie keine weiteren Auskünfte zur Zusammenarbeit und Ausschöpfung der Kooperationsmöglichkeiten mit den Selbstvertretungsverbänden von Menschen mit Behinderungen, wie dem Deutschen Behindertenrat oder anderen Verbänden geben. Sie bestätigte jedoch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BTG sehr gerne für einen fachlich konstruktiven Austausch mit den Vertretungsverbänden zur Verfügung stehen. Das wird vermutlich einfacher wenn dann der geplante RfA-Beirat einberufen werden kann. Das ist aber noch, wie die BTG-Geschäftsführerin bestätigt, für das Jahr 2025 in Planung, schränkt jedoch ein, dass die dazu notwendigen Rahmenbedingungen das BMWE als Auftraggeber setzt.
„Für eine aktive Unterstützung von „Reisen für Alle“ von Kooperationen und Verbänden sind wir stets dankbar.“ stellt BTG-Geschäftsführerin Isabella Hren fest und erklärt dazu weiter: „Beispielsweise könnte durch eine positive und informative Berichtserstattung über die Kennzeichnung eine Steigerung der Bekanntheit und daraus resultierend eine Steigerung der
Nachfrage erzielt werden.“ Ein weiterer bestehender Ansatz sieht Isabella Hren darin, Erfahrungsberichte zu kommunizieren und das Wissen Betroffener einzubeziehen, sei es durch Einbindung bei Veranstaltungen, Medienberichten oder Testimonials. Für das Übernahme einer Erhebungstätigkeit durch von Barrieren Betroffen ist nach Erachten der BTG in einem Maße herausfordernd, da durch gegebenenfalls vorhandene Barrieren im zu prüfenden Objekt die umfangreiche Erhebung nicht vollständig abgedeckt werden kann.
Das Kommunizieren von Erfahrungsberichten des Reisens ohne Barrieren könnte auch ein Teil der Arbeit der kobinet-Redaktion werden. Dabei müssen wir aber zum jetzigen Zeitpunkt einschränken, dass wir als kleines ausschließlich ehrenamtlich tätiges Redaktionsteam kaum die damit verbundene Recherchearbeit bewältigen können. Leserbriefe mit allein berechtigten Kritiken könnten diesem Anliegen nicht gerecht werden. Somit wird auch dies zu einem Punkt nach der Arbeitsaufnahme des RfA-Beirates noch einmal nachdenken könnte.

Foto: BTG / screenshot
MÜNCHEN (kobinet) Mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministerium wurde das Kennzeichnungs- und Informationssystem "Reisen für Alle" vom Deutschen Seminar für Fremdenverkehr (DSFT) und der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle (NatKo) - "Tourismus für Alle Deutschland" seit dem Jahr 2011 entwickelt. Die Bundesregierung zeigte in den folgenden Jahren immer weniger Bereitschaft, dieses Projekt, trotz immer umfangreicherer Beratungsleistung der Beteiligten durch finanzielle Förderung abzusichern. Das war ein wesentlicher Grund für die Insolvenz der NatKo im Juni 2019. Obwohl das System "Reisen für Alle" durch das DSFT überbrückungsweise weitergeführt wurde musste somit eine andere tragfähige Lösung gefunden werden. Am 22. Dezember 2023 hatte dann die Bayern Tourist GmbH (BTG) den Zuschlag im Vergabeverfahren als bundesweite Prüf- und Koordinierungsstelle "Reisen für Alle" im Rahmen eines Konzessionsvertrages erhalten. Ausgehend von der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Absicht der neuen Bundesregierung, eine neue nationale Tourismusstrategie zu erarbeiten, war das für die "kobinet-Redaktion" Grund genug, einmal nachzufragen, wie es denn nun mit dem System "Reisen für Alle" weitergehen wird.
„Hauptziel der Übernahme der Bundeskoordinierungs- und Prüfstelle „Reisen für Alle“ war und ist der langfristige Erhalt des, unseres Erachtens überaus wichtigen und unverzichtbaren,
Kennzeichnungssystems für die Angebote entlang der touristischen Dienstleistungskette. Die Einführung eines gewachsenen Systems in die eigenen Gegebenheiten erfordert ein hohes Maß an
Flexibilität und Ausdauer bei der Strukturierung.“ erklärt uns auf Anfrage die BTG- Geschäftsführerin Isabella Hren.
Wie wir von der kobinet-Redaktion weiter erfahren, wurde durch die initiierte Modernisierung der IT-gestützten Datenbank Verbesserungen in der Bearbeitung und die Steigerung der Zeiteffizienz geplant. Die operative Bearbeitung der laufenden Anträge sollte nahtlos fortgesetzt werden. Die Prüfstelle hat ihre Tätigkeit zum 01. Januar 2024 aufgenommen, so dass die Kennzeichnungen weiterhin vergeben werden konnten.
Das seit dem Jahr 2014 gewachsene Kennzeichnungssystem zeigte naturgemäß eine erhebliche Vielschichtigkeit, über die zunächst ein Überblick gewonnen werden musste. Kooperationsgrundlagen wurden geprüft, Gespräche mit allen Beteiligten geführt und notwendige Anpassungen zur Vereinheitlichung der Strukturen umgesetzten. „Diese Vorgehensweise scheint uns wesentlich“, betont Isabella Hren, „um langfristig beispielsweise länderübergreifende Projekte rascher umzusetzen und Erfolgskonzepte einzelner Bundesländer flächendeckend auszuweiten“.
Parallel hierzu wurde die zeitintensive Modernisierung der IT-Datenbank zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen. Die Anpassungen wurden aus den Blickwinkeln der operativ Nutzenden (Betriebe, Lizenznehmende, Erhebende, Prüfstelle) verbessert. Und das alles während des fortlaufenden Geschehens des Betreiben eines Kennzeichnungssystems als einen stets laufenden Prozess.
Zu unserer Frage nach den deutlichen Fortschritten verweist die BTG-Geschäftsführerin auf die Fortschritte in den strukturbedingten operativen Abläufen sowie der ITgestützten
Datenbank. „Das ist eine wesentliche Basis, um Betriebe zukünftig rascher sowie effizienter zu kennzeichnen und zu verwalten.“ betont Isabella Hren. Zudem wurden in dieser Zeit die Qualitätskriterien „Reisen für Alle“ durch eine von der Bundesinitiative Barrierefreiheit einberufene Fachgruppe „RfA“ mit Mitgliedern aller Zielgruppen geprüft und überarbeitet. Der Katalog
wurde im April 2025 verabschiedet. Die strukturbedingten Anpassungen, beispielsweise Anpassung der Datenbank, Information und Schulung der operativ tätigen Beteiligten (Lizenznehmende,
Erhebende), befinden sich in der Umsetzungsphase, so dass mit einer Umstellung zum Herbst dieses Jahres 2025 zu rechnen ist.
So konnte im 2024 nur eine leichte Steigerung der Kennzeichnungszahlen (+4 Prozent) erzielt werden, jedoch sieht die BTG die Erstkennzeichnungsquote mit einem Anteil von 37 Prozent als positiv an. Wünschenswert ist aus Sicht der BTG nun eine Stabilisierung der Re-Kennzeichnungsquote zu erreichen und dabei den verschiedenen Faktoren, welche für die Unternehmen eine Rolle spielen, Rechnung zu tragen.
Positiv auf den Bekanntheitsgrad des Systems „Reisen für Alle“ wirkt sich aus, wenn die ausgezeichneten Leistungsträger sowie die zuständigen Landesmarketingorganisationen über eigenständig Pressemitteilungen bei erfolgter Kennzeichnung oder beispielsweise nach Verleihungsveranstaltungen möglichst breit informieren. Zudem werden von den Lizenznehmern im Social Media Bereich zahlreiche Podcasts und Videos veröffentlicht. Die Presseartikel werden von Seiten der Bundeskoordinierungsstelle auf Anfrage ebenfalls unter Reisen für Alle – Pressemeldungen beziehungsweise Reisen für Alle – Medienberichte veröffentlicht. Allgemeine operative Strukturierungsmaßnahmen werden hingegen von der BTG als nicht presserelevant eingeschätzt. Die Einführung der überarbeiteten Qualitätskriterien wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Isabella Hren bestätigt unserer Redaktion gegenüber, dass die Zusammenarbeit mit den Landesmarketingorganisationen und Tourismusverbänden als äußerst konstruktiv und positiv zu bewerten ist. Es erfolgt, nach ihren Worten, ein regelmäßiger Austausch im Rahmen der Prüfstellentätigkeit sowie der organisatorischen Themenbereichen. Die Bundeskoordinierungsstelle initiiert zweimal jährlich einen Lizenznehmerbeirat. Im Rahmen dieses Gremiums werden, unter anderem, gemeinsam Lösungen entwickelt, Best-Practice Beispiele aus den Ländern diskutiert und die
Weiterentwicklungen initiiert.
Unsere Nachfrage zu einer Einbindung der BTG und des Themas „Reisen für Alle“ in die Erarbeitung der neuen Tourismuskonzeption der Bundesregierung, musste die BTG-Geschäftsführerin mit einem klaren „Nein“ beantworten. Das ist uns von der „kobinet-Redaktion“ nicht verständlich, denn diese neue Tourismuskonzeption sollte doch, wie es im Koalitionsvertrag heißt: „…die sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige Aspekte berücksichtigt und die Themen Tourismusakzeptanz, Lebensraumgestaltung und Digitalisierung in den Fokus… „rücken. Wie das wohl ohne das System „Reisen für Alle“ gelingen soll, ist uns als Redaktion noch nicht verständlich. Also werden wir da noch einmal nachfragen müssen.
Auch zur Unterstützung der Arbeit der BTG durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und das Kompetenzzentrum Tourismus, konnte die BTG-Geschäftsführerin keine weitere Auskunft geben. „Ein direkter Austausch mit den genannten Fachstellen erfolgt derzeit nicht. Das für „Reisen für Alle“ zuständige Referat des BMWE steht uns als Ansprechpartner in übergeordneten Themen zur
Verfügung.“ erklärt Isabella Hren dazu. Ebenso konnte sie keine weiteren Auskünfte zur Zusammenarbeit und Ausschöpfung der Kooperationsmöglichkeiten mit den Selbstvertretungsverbänden von Menschen mit Behinderungen, wie dem Deutschen Behindertenrat oder anderen Verbänden geben. Sie bestätigte jedoch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BTG sehr gerne für einen fachlich konstruktiven Austausch mit den Vertretungsverbänden zur Verfügung stehen. Das wird vermutlich einfacher wenn dann der geplante RfA-Beirat einberufen werden kann. Das ist aber noch, wie die BTG-Geschäftsführerin bestätigt, für das Jahr 2025 in Planung, schränkt jedoch ein, dass die dazu notwendigen Rahmenbedingungen das BMWE als Auftraggeber setzt.
„Für eine aktive Unterstützung von „Reisen für Alle“ von Kooperationen und Verbänden sind wir stets dankbar.“ stellt BTG-Geschäftsführerin Isabella Hren fest und erklärt dazu weiter: „Beispielsweise könnte durch eine positive und informative Berichtserstattung über die Kennzeichnung eine Steigerung der Bekanntheit und daraus resultierend eine Steigerung der
Nachfrage erzielt werden.“ Ein weiterer bestehender Ansatz sieht Isabella Hren darin, Erfahrungsberichte zu kommunizieren und das Wissen Betroffener einzubeziehen, sei es durch Einbindung bei Veranstaltungen, Medienberichten oder Testimonials. Für das Übernahme einer Erhebungstätigkeit durch von Barrieren Betroffen ist nach Erachten der BTG in einem Maße herausfordernd, da durch gegebenenfalls vorhandene Barrieren im zu prüfenden Objekt die umfangreiche Erhebung nicht vollständig abgedeckt werden kann.
Das Kommunizieren von Erfahrungsberichten des Reisens ohne Barrieren könnte auch ein Teil der Arbeit der kobinet-Redaktion werden. Dabei müssen wir aber zum jetzigen Zeitpunkt einschränken, dass wir als kleines ausschließlich ehrenamtlich tätiges Redaktionsteam kaum die damit verbundene Recherchearbeit bewältigen können. Leserbriefe mit allein berechtigten Kritiken könnten diesem Anliegen nicht gerecht werden. Somit wird auch dies zu einem Punkt nach der Arbeitsaufnahme des RfA-Beirates noch einmal nachdenken könnte.




