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Wie es mit – Reisen für Alle – weitergeht

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Bild zeigt die acht Piktogramme des Informations- und Zertifizierungssystems
Piktogramme "Reisen für Alle"
Foto: BTG / screenshot

MÜNCHEN (kobinet) Mit Unterstützung des Bundeswirtschaftsministerium wurde das Kennzeichnungs- und Informationssystem "Reisen für Alle" vom Deutschen Seminar für Fremdenverkehr (DSFT) und der Nationalen Koordinationsstelle Tourismus für Alle (NatKo) - "Tourismus für Alle Deutschland"  seit dem Jahr 2011 entwickelt. Die Bundesregierung zeigte in den folgenden Jahren immer weniger Bereitschaft, dieses Projekt, trotz immer umfangreicherer Beratungsleistung der Beteiligten durch finanzielle Förderung abzusichern. Das war ein wesentlicher Grund für die Insolvenz der NatKo im Juni 2019. Obwohl das System "Reisen für Alle" durch das DSFT überbrückungsweise weitergeführt wurde musste somit eine andere tragfähige Lösung gefunden werden.  Am 22. Dezember 2023 hatte dann die Bayern Tourist GmbH (BTG) den Zuschlag im Vergabeverfahren als bundesweite Prüf- und Koordinierungsstelle "Reisen für Alle" im Rahmen eines Konzessionsvertrages erhalten. Ausgehend von der im Koalitionsvertrag festgehaltenen Absicht der neuen Bundesregierung, eine neue nationale Tourismusstrategie zu erarbeiten, war das für die "kobinet-Redaktion" Grund genug, einmal nachzufragen, wie es denn nun mit dem System "Reisen für Alle" weitergehen wird.

„Hauptziel der Übernahme der Bundeskoordinierungs- und Prüfstelle „Reisen für Alle“ war und ist der langfristige Erhalt des, unseres Erachtens überaus wichtigen und unverzichtbaren,
Kennzeichnungssystems für die Angebote entlang der touristischen Dienstleistungskette. Die Einführung eines gewachsenen Systems in die eigenen Gegebenheiten erfordert ein hohes Maß an
Flexibilität und Ausdauer bei der Strukturierung.“ erklärt uns auf Anfrage die BTG- Geschäftsführerin Isabella Hren.
Wie wir von der kobinet-Redaktion weiter erfahren, wurde durch die initiierte Modernisierung der IT-gestützten Datenbank Verbesserungen in der Bearbeitung und die Steigerung der Zeiteffizienz geplant. Die operative Bearbeitung der laufenden Anträge sollte nahtlos fortgesetzt werden. Die Prüfstelle hat ihre Tätigkeit zum 01. Januar 2024 aufgenommen, so dass die Kennzeichnungen weiterhin vergeben werden konnten.

Das seit dem Jahr 2014 gewachsene Kennzeichnungssystem zeigte naturgemäß eine erhebliche Vielschichtigkeit, über die zunächst ein Überblick gewonnen werden musste. Kooperationsgrundlagen wurden geprüft, Gespräche mit allen Beteiligten geführt und notwendige Anpassungen zur Vereinheitlichung der Strukturen umgesetzten. „Diese Vorgehensweise scheint uns wesentlich“, betont Isabella Hren, „um langfristig beispielsweise länderübergreifende Projekte rascher umzusetzen und Erfolgskonzepte einzelner Bundesländer flächendeckend auszuweiten“.

Parallel hierzu wurde die zeitintensive Modernisierung der IT-Datenbank zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen. Die Anpassungen wurden aus den Blickwinkeln der operativ Nutzenden (Betriebe, Lizenznehmende, Erhebende, Prüfstelle) verbessert. Und das alles während des fortlaufenden Geschehens des Betreiben eines Kennzeichnungssystems als einen stets laufenden Prozess.

Zu unserer Frage nach den deutlichen Fortschritten verweist die BTG-Geschäftsführerin auf die Fortschritte in den strukturbedingten operativen Abläufen sowie der ITgestützten
Datenbank. „Das ist eine wesentliche Basis, um Betriebe zukünftig rascher sowie effizienter zu kennzeichnen und zu verwalten.“ betont Isabella Hren. Zudem wurden in dieser Zeit die Qualitätskriterien „Reisen für Alle“ durch eine von der Bundesinitiative Barrierefreiheit einberufene Fachgruppe „RfA“ mit Mitgliedern aller Zielgruppen geprüft und überarbeitet. Der Katalog
wurde im April 2025 verabschiedet. Die strukturbedingten Anpassungen, beispielsweise Anpassung der Datenbank, Information und Schulung der operativ tätigen Beteiligten (Lizenznehmende,
Erhebende), befinden sich in der Umsetzungsphase, so dass mit einer Umstellung zum Herbst dieses Jahres 2025 zu rechnen ist.

So konnte im 2024 nur eine leichte Steigerung der Kennzeichnungszahlen (+4 Prozent) erzielt werden, jedoch sieht die BTG die Erstkennzeichnungsquote mit einem Anteil von 37 Prozent als positiv an. Wünschenswert ist aus Sicht der BTG nun eine Stabilisierung der Re-Kennzeichnungsquote zu erreichen und dabei den verschiedenen Faktoren, welche für die Unternehmen eine Rolle spielen, Rechnung zu tragen.

Positiv auf den Bekanntheitsgrad des Systems „Reisen für Alle“ wirkt sich aus, wenn die ausgezeichneten Leistungsträger sowie die zuständigen Landesmarketingorganisationen über eigenständig Pressemitteilungen bei erfolgter Kennzeichnung oder beispielsweise nach Verleihungsveranstaltungen möglichst breit informieren. Zudem werden von den Lizenznehmern im Social Media Bereich zahlreiche Podcasts und Videos veröffentlicht. Die Presseartikel werden von Seiten der Bundeskoordinierungsstelle auf Anfrage ebenfalls unter Reisen für Alle – Pressemeldungen beziehungsweise Reisen für Alle – Medienberichte veröffentlicht. Allgemeine operative Strukturierungsmaßnahmen werden hingegen von der BTG als nicht presserelevant eingeschätzt. Die Einführung der überarbeiteten Qualitätskriterien wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben.

Isabella Hren bestätigt unserer Redaktion gegenüber, dass die Zusammenarbeit mit den Landesmarketingorganisationen und Tourismusverbänden als äußerst konstruktiv und positiv zu bewerten ist. Es erfolgt, nach ihren Worten, ein regelmäßiger Austausch im Rahmen der Prüfstellentätigkeit sowie der organisatorischen Themenbereichen. Die Bundeskoordinierungsstelle initiiert zweimal jährlich einen Lizenznehmerbeirat. Im Rahmen dieses Gremiums werden, unter anderem, gemeinsam Lösungen entwickelt, Best-Practice Beispiele aus den Ländern diskutiert und die
Weiterentwicklungen initiiert.

Unsere Nachfrage zu einer Einbindung der BTG und des Themas „Reisen für Alle“ in die Erarbeitung der neuen Tourismuskonzeption der Bundesregierung, musste die BTG-Geschäftsführerin mit einem klaren „Nein“ beantworten. Das ist uns von der „kobinet-Redaktion“ nicht verständlich, denn diese neue Tourismuskonzeption sollte doch, wie es im Koalitionsvertrag heißt: „…die sowohl wirtschaftliche als auch nachhaltige Aspekte berücksichtigt und die Themen Tourismusakzeptanz, Lebensraumgestaltung und Digitalisierung in den Fokus… „rücken. Wie das wohl ohne das System „Reisen für Alle“ gelingen soll, ist uns als Redaktion noch nicht verständlich. Also werden wir da noch einmal nachfragen müssen.

Auch zur Unterstützung der Arbeit der BTG durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und das Kompetenzzentrum Tourismus, konnte die BTG-Geschäftsführerin keine weitere Auskunft geben. „Ein direkter Austausch mit den genannten Fachstellen erfolgt derzeit nicht. Das für „Reisen für Alle“ zuständige Referat des BMWE steht uns als Ansprechpartner in übergeordneten Themen zur
Verfügung.“ erklärt Isabella Hren dazu. Ebenso konnte sie keine weiteren Auskünfte  zur Zusammenarbeit und Ausschöpfung der Kooperationsmöglichkeiten mit den Selbstvertretungsverbänden von Menschen mit Behinderungen, wie dem Deutschen Behindertenrat oder anderen Verbänden geben. Sie bestätigte jedoch, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BTG sehr gerne für einen fachlich konstruktiven Austausch mit den Vertretungsverbänden zur Verfügung stehen. Das wird vermutlich einfacher wenn dann der geplante RfA-Beirat einberufen werden kann. Das ist aber noch, wie die BTG-Geschäftsführerin bestätigt, für das Jahr 2025 in Planung, schränkt jedoch ein, dass die dazu notwendigen Rahmenbedingungen das BMWE als Auftraggeber setzt.

„Für eine aktive Unterstützung von „Reisen für Alle“ von Kooperationen und Verbänden sind wir stets dankbar.“ stellt BTG-Geschäftsführerin Isabella Hren fest und erklärt dazu weiter: „Beispielsweise könnte durch eine positive und informative Berichtserstattung über die Kennzeichnung eine Steigerung der Bekanntheit und daraus resultierend eine Steigerung der
Nachfrage erzielt werden.“ Ein weiterer bestehender Ansatz sieht Isabella Hren darin, Erfahrungsberichte zu kommunizieren und das Wissen Betroffener einzubeziehen, sei es durch Einbindung bei Veranstaltungen, Medienberichten oder Testimonials. Für das Übernahme einer Erhebungstätigkeit durch von Barrieren Betroffen ist nach Erachten der BTG in einem Maße herausfordernd, da durch gegebenenfalls vorhandene Barrieren im zu prüfenden Objekt die umfangreiche Erhebung nicht vollständig abgedeckt werden kann.

Das Kommunizieren von Erfahrungsberichten des Reisens ohne Barrieren könnte auch ein Teil  der Arbeit der kobinet-Redaktion werden. Dabei müssen wir aber zum jetzigen Zeitpunkt einschränken, dass wir als kleines ausschließlich ehrenamtlich tätiges Redaktionsteam kaum die damit verbundene Recherchearbeit bewältigen können. Leserbriefe mit allein berechtigten Kritiken könnten diesem Anliegen nicht gerecht werden. Somit wird auch dies zu einem Punkt nach der Arbeitsaufnahme des RfA-Beirates noch einmal nachdenken könnte.