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„After Inclusion“  bleibt Inklusion im Kommen

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Vorn ein Findling mit Inschrift Willis Blick, dahinter Bäume im Sonnenlicht im hellen Grün.
schleißt mit philosohischer Miene nichts aus, nicht einmal ein Auftauchen aus dem Sommerloch.
Foto: Hubertus Thomasius

Staufen (kobinet) Was soll das denn heißen? So reden bzw. schreiben Philosophen, erwartungsgemäß zunächst unverständlich. Dem kann Abhilfe geschaffen werden, gemäß dem Verursacherprinzip seitens der Philosophierenden selber. Unter denen es auch behinderte, beispielsweise blinde Philosophen gibt (vgl. "Willis Blick" von letzter Woche). Daher beschäftigt sich die vorliegende philosophische Ausführung mit dem behindertenspezifischen Verständnis von Inklusion.

„Immer im Kommen“: Demokratie, Gerechtigkeit, Inklusion

Der postmoderne Philosoph Jaques Derrida sagte von der Demokratie, dass sie „immer im Kommen“ sei. Damit meinte er, Demokratie ist nicht etwas, das entweder vorliegt oder nicht, kein definitiver Zustand, der zu einem bestimmten Zeitpunkt eintritt und von da an gegeben ist, während zuvor etwas anderes geherrscht hat, keine Demokratie jedenfalls.

In der Philosophie nennt man solche diskreten, d.h. von anderen klar unterscheidbare Zustände oder Gegebenheiten eine bestimmte Entität, ein Sein. Etwas, das nur entweder seiend oder nicht seiend sein kann. Das heißt, es kann nicht ein bisschen davon geben, etwas mehr oder weniger davon. Entweder ist es oder es ist nicht. Eine derart unbestimmte Feststellung, wie man sie über eine Entität nicht treffen kann, ein solch unentschiedenes Urteil, wie es bezüglich Sein oder Nichtsein sinnvoll nicht gefällt werden kann – genau dies, etwas Uneindeutiges also, nichts Halbes und nichts Ganzes sozusagen, haben wir Jaques Derrida zufolge im Fall der Demokratie vor uns. Etwas, von dem mal mehr, mal weniger vorhanden oder in der Welt ist. Das gleiche gilt nun für Gerechtigkeit und Inklusion.

Der Sachverhalt des Schwankenden oder Veränderlichen lässt sich nun auch so ausdrücken: Bei den politischen bzw. gesellschaftlichen Phänomenen der Demokratie, Gerechtigkeit und Inklusion handelt es sich jeweils um etwas, das „immer im Kommen“ ist, das stets nur in dieser prozessualen Art und Weise in Erscheinung tritt. Nie statisch, nichts ein für alle mal fertig Gegebenes. Philosophisch wird das auch folgendermaßen zum Ausdruck gebracht, dass gesagt wird, man darf diese Konzepte oder Ideen nicht „substanzialisieren“ oder „essenzialisieren“. Folglich macht es wenig Sinn, etwa vom „Wesen“ der Demokratie zu sprechen oder auch von „echter Inklusion“.

Die, welche Inklusion wollen, müssen sie fortwährend im Kommen halten

Mit anderen Worten, was wir mit Inklusion meinen, ist ein ständiges Werden. Als Philosoph störe ich mich aber noch an dem Wort „ist“; denn dieses „ist“ suggeriert nämlich ein „Sein“, etwas Fixes, schlicht Existierendes, was von Inklusion oder Demokratie, Gerechtigkeit etc. gerade nicht behauptet werden kann. Statt der „ontologisierenden“ Sprechweise (Ontologie = die Lehre vom Sein) ziehe ich daher  eine das Werden und den Prozess unterstreichende Sprache vor. Und da es sich im Politischen und Gesellschaftlichen in der Regel um kein passives Geschehen handelt, wir es vielmehr mit aktiv betriebenen Vorhaben handelnder Subjekte zu tun haben, kommt die Formulierung zustande: Die, welche Inklusion wollen, halten sie durch ihr Tun in stetigem Werden, sorgen dafür, dass sie immer im Kommen bleibt. – Diejenigen, die an Inklusion (behinderter Menschen) kein Interesse haben oder sogar einzelne Inklusionsschritte und Maßnahmen ablehnen, werden mit ihrer Passivität bzw. durch ihr aktiv entgegengerichtetes Verhalten oder Handeln zu bewirken versuchen, dass die Prozesse und Fortschritte der Inklusion stagnieren, Inklusion in ihrem steten Werden oder Kommen sich womöglich in ein Zurückgehen oder Schwinden umkehren lässt. Kurzum, die Vorstellung unter uns InklusionsbefürworterInnen, den quasi perfekten Zustand wahrer Inklusion irgendwann einmal zu erreichen, stellt sich unter philosophischen Blickwinkel als eine zwar schöne, aber illusionäre Vorstellung oder Erwartung heraus.

Anders verhält es sich mit Rechts- und Verfassungsnormen, es gibt keine zu- oder abnehmende Gültigkeit, rechtliche Normen gelten stets und überall, ohne Wenn und Aber. Nachdem ein autorisierter Rechts- oder Verfassungsgeber sie gesetzt hat. Zum Beispiel im Fall der Grundgesetzergänzung von Artikel 3, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Seit der Verabschiedung dieser verfassungsändernden Zusatzbestimmung durch den Bundestag 1994 besitzt dieses Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbot behinderter Menschen uneingeschränkte Gültigkeit. Niemand kann sich hinstellen und öffentlich – ohne sich strafbar oder eines Verfassungsbruchs schuldig zu machen – sagen, mir ist diese verfassungsrechtliche Norm gleichgültig, in meinem Tun und Lassen werde ich mich nicht daran  halten, sie in meinem Verhalten missachten. Auch nicht, sie nur ein Stück weit einhalten, ein wenig aber auch gegen sie verstoßen.

Können wir davon ausgehen, dass damit – absichtliche oder bewusste Rechtsverstöße einmal beiseite gelassen – jede Benachteiligung und sämtliche Diskriminierung von Behinderten aus dem gesellschaftlichen Alltag verschwunden sein wird. Leider nein. Woran liegt das? Daran, dass Rechtsnorm und Verhaltens- oder Anwendungspraxis sowie Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit, von Ausnahmen abgesehen, stets mehr oder minder auseinanderklaffen? Auch daran. Hauptsächlich jedoch an der Komplexität und Multiperspektivität der rechtlich normierten Sachverhalte, hier also der von Fall zu Fall stichhaltigen Kriterien für die Feststellung einer Benachteiligung oder das Vorliegen einer Diskriminierung. In der Regel besteht also Interpretationsbedarf. Es bestehen Deutungs- und Verständnisspielräume, in deren Folge es zu voneinander abweichenden Auffassungen und miteinander um Geltung konkurrierenden Auslegungsvarianten kommt. Die Rechtsnorm als solche „Verbot von Benachteiligung“, ist eindeutig; die je konkrete politische  oder gesellschaftliche Wirklichkeit, hinsichtlich der sie von jemandem geltend gemacht wird, ist es nicht zwangsläufig. Mit diesem Umstand eröffnet sich ein weites Feld der politischen und sozialen Auseinandersetzung, der Einlösung von Rechtsansprüchen und der Durchsetzung realer Chancengleichheit, Teilhabe und Inklusion von Behinderten.

Was macht für uns Betroffene den Gleichstellungskampf und selbst noch die erzielten Erfolge dermaßen enttäuschungs- und frustrationsanfällig? Dies: Das Kategorische der Inklusion als uns zugesicherter Verfassungs- und Rechtsnorm verhindert nicht und schließt nicht aus das lediglich Annäherungsweise oder bloß Ungefähre der Inklusion als realgesellschaftlicher Tatbestand. Und wegen dieses Gradualismus, so steht zu fürchten, einen endlosen Kampf um Inklusion, das Unabschließbare dieses Projekts auf der Ebene des politischen Interessenkampfes. – Mir drängt sich an diesem Punkt die für manche provokative „existenzialphilosophische“ Frage auf nach einem Leben abseits des behindertenpolitischen Kampfes und Engagements für Behinderteninklusion. Ich lasse diesen Aspekt hier einmal auf sich beruhen.

„After Inclusion“ means „Lotta continua!“  Was meine ich damit?

Vom Standpunkt der Behindertenbewegung blickt man heute auf eine einschneidende Etappe und einen beachtlichen Erfolg zurück. Seither bezeichnet das Wort Inklusion mehr als lediglich ein Desiderat, etwas Wünschbares also, auf politischer Ebene ein sozialmoralisch und rechtlich unverbindliches „Staatsziel“. Mit dem verfassungsrechtlich verankerten Verbot der Benachteiligung oder Diskriminierung behinderter Menschen im Jahr 1994, mit der gesetzlichen Gleichstellung resp. Gleichbehandlung von Behinderten im BGG 2002 und dem AGG 2006 sowie insbesondere und zweifelsohne am wirkmächtigsten mit der Ratifizierung der UN-BRK 2009 wurde in der Bundesrepublik die Forderung Inklusion, das Wort als Oberbegriff für die menschen- und bürgerrechtlich Gleichstellung behinderter Menschen verstanden zu einem justiziablen Anliegen (d.h. einem rechtlich einklagbaren Verlangen). Nunmehr gehören die Behinderten dazu wie andere demographische Merkmals- und Minderheitengruppen auch, die einmal benachteiligt und diskriminiert worden sind. Wie Frauen, People of Colour, Homosexuelle und queere Menschen sind sie  gegen Benachteiligung und Diskriminierung rechtlich geschützt. Wenn nötig, können sie sich auf dem Rechtsweg gegen die ihnen verweigerte oder vorenthaltene gleichtberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wehren. Und auch unabhängig vom Beschreiten des Rechtsweges bedeutet  diese Berufung auf und die Erinnerung an diese menschenrechtliche und bürgerrechtliche Anerkennung für die Behinderten selbst subjektives Empowerment. Und mit Blick auf das allgemeine gesellschaftliche Bewusstsein ein symbolische Kapital, mit dem sich, wuchern wäre zu viel gesagt, mit dem Einzelnen von uns im zwischenmenschlichen Umgang Vorurteile und Vorbehalte abbauen und Erleichterungen in ihrem sozialen und beruflichen Alltag bewirken können.

Die durch diesen Stand der Dinge markierte behindertenpolitische Zäsur, das Aufschließen der Behinderten im gesellschaftlichen „Kampf um Anerkennung“ (ein programmatischer Buchtitel des Soziologen Axel Honneth), in dem sich neben der offiziellen Politik auch die gesellschaftliche Mehrheitsmeinung verbal zur Behinderteninklusion bekennt, ist der eine Grund für meine historische Etappenbezeichnung „after inclusion“. Die lange geschichtliche Periode des rechtlichen und sozialmoralischen Ausschlusses der Behinderten vom vollwertigen Person- und Bürgersein liegt mit diesem erfolgreichen Kampf für Inklusion hinter uns. Nach dem Hochgefühl dieses Sieges macht sich freilich Ernüchterung breit hinsichtlich dessen, was vor uns liegt, mit was sich Behinderte an gesellschaftlich bedingten Lebensbeschwernissen werden herumplagen müssen. Beschwernisse und Lebensbeeinträchtigungen diesmal aufgrund einer Gesellschaft und Wirtschaft, in der das ökonomische, das sozial und das kulturelle Kapital extrem ungleich verteilt sind. Woran die Erfolge der Behindertenbewegung als Resultat ihrer auf das politische Verfassungs- und Rechtssystem konzentrierten Politik des „law as a tool“ überhaupt nichts geändert haben. Geld regiert die Welt, wirtschaftliche Macht und gesellschaftliches Prestige, Besitz und Einfluss erweisen sich als die entscheidenden Bestimmungsfaktoren, was die tatsächlichen Lebensmöglichkeiten der Individuen anlangt. Deren formale Rechtsansprüche sind keineswegs dafür ausschlaggebend. Diese bittere Erkenntnis sorgt jedesmal für ein nüchternes Erwachen aus der Euphorie etwa über die Errungenschaften der UN-BRK. Die Kehrseite einer in ihren Inhalten und Zielen auf einen Rechtediskurs verkürzten Politik.

Dies ist der andere Grund, der mich zu meiner terminologischen Akzentsetzung „after inclusion“ bewogen hat. Mit dem behindertenpolitisch im Zeichen von Inklusion bislang Erreichten geht keine basisdemokratische Macht- und Besitz-Umverteilung einher, kein Abbau an wirtschaftlicher Ungleichheit und sozialer Ungerechtigkeit. Folglich ist die Forderung einer über den rechtlichen Rahmen hinausgehenden Inklusion nach wie vor nicht oder kaum verwirklicht. Wir werden sie deshalb aktiv „im Kommen halten“ müssen. Nicht im engeren Sinne einer Behinderteninklusion, sondern in dem einer gruppen- oder klassenübergreifenden Inklusion aller in dieser Gesellschaft weitgehend Ohnmächtigen und von sozial gerecht verteilten Lebenschancen Ausgeschlossenen. Aussichtsreich halte ich dieses „lotta continua“, also die Fortsetzung des emanzipatorischen Kampfes nur innerhalb der vereinten Kräfte eines antikapitalistischen Bündnisses.

War dies ein Zuviel an Philosophie – viel-oh-so-viel!? Ich hoffe nicht und empfehle zur gedanklichen Abrundung das Buch der Philosophin Eva von Redecker, mit dem sie nicht nur uns behinderte Menschen empowern möchte zu einer inklusiven „Revolution für das Leben“. (https://www.fischerverlage.de/buch/eva-von-redecker-revolution-fuer-das-leben-9783596708048)

Last but not least der Link zu meiner Kolumne anlässlich der Kasseler Konferenz „gestern, heute, morgen“, mein Rückblick auf ein halbes Jahrhundert Behindertenbewegung https://kobinet-nachrichten.org/2025/05/11/konferenz-kolumne-after-inclusion-lotta-continua-fuer-einen-behindertenpolitischen-perspektivwechsel/

Konferenz-Kolumne: „After inclusion – Lotta continua!“ Für einen behindertenpolitischen Perspektivwechsel

Lesermeinungen

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Silvia Hauser
15.08.2025 11:02

Mein Stichwort „antikapitalistisches Bündnis“:

Intellektuelle Schützenhilfe von unerwarteter Seite, aus Krauthausesns jüngstem Aufzugspodcast. Darin unterstreicht die Poltikwissenschaftlerin Martyna Linartas – mit ihrem Buch „Unverdiente Ungleichheit“ aktueller Shootingstar auf dem Sachbuchmarkt – die Notwendigkeit in der wirtschaftlichen und sozialpolitischen Debatte den „Kapitalismus selbst“ radikal infrage zu stellen. Womit intellektuelle Vordenker:innen rund um den Globus längst begonnen hätten (Thomas Piketty, Nancy Fraser, Eva von Redecker, nennt sie namentlich). Hier wird also auf diskursiver Ebene das antikapitalistische Bündnis bereits geschmiedet. Gut, dass auf kobinet und in Krauthausens Aufzug kritische Beiträge, Bewusstseinsarbeit oder Empowerment in dieser Richtung leisten.

* Inklusion ohne antikapitalistische Transformation eine Illusion!

i.A. von Hans-Willi Weis