Staufen (kobinet)
Was soll das denn heißen?
So reden Philosophen oft.
Philosophen sind Menschen, die viel nachdenken.
Sie denken über das Leben nach.
Sie denken über wichtige Fragen nach.
Zum Beispiel: Was ist gut und was ist schlecht?
Erst mal versteht man sie nicht.
Das kann man ändern.
Die Philosophen sollen selbst einfacher schreiben.
Es gibt auch behinderte Philosophen.
Zum Beispiel blinde Philosophen.
Darum geht es heute um Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Niemand wird ausgeschlossen oder vergessen.
Auch Menschen mit Behinderung.
Demokratie und Inklusion kommen immer
Ein Philosoph heißt Jaques Derrida.
Er sagt: Demokratie kommt immer.
Das heißt: Demokratie ist nie fertig.
Demokratie ist ein Prozess.
Prozess bedeutet: Das ist ein Ablauf.
Dabei passieren verschiedene Dinge nacheinander.
Zum Beispiel beim Kochen: Erst schneidet man Gemüse.
Dann kocht man es.
Demokratie wird immer weiter gemacht.
Das Gleiche gilt für Gerechtigkeit.
Gerechtigkeit bedeutet: Alle Menschen werden fair behandelt.
Niemand wird benachteiligt.
Das Gleiche gilt für Inklusion.
Sie sind nie ganz fertig.
Sie müssen immer weiter gemacht werden.
Man kann nicht sagen: Jetzt haben wir echte Inklusion.
Manche Dinge sind entweder da oder nicht da.
Aber Demokratie ist anders.
Inklusion ist auch anders.
Von Demokratie kann es mal mehr geben.
Von Demokratie kann es mal weniger geben.
Inklusion muss immer weiter gemacht werden
Menschen wollen Inklusion.
Diese Menschen müssen etwas tun.
Sie müssen Inklusion immer weiter machen.
Sonst bleibt Inklusion stehen.
Oder Inklusion geht zurück.
Manche Menschen wollen keine Inklusion.
Diese Menschen tun nichts für Inklusion.
Oder sie arbeiten gegen Inklusion.
Dann wird Inklusion schwächer.
Dann gibt es weniger Inklusion.
Wir denken oft: Irgendwann ist Inklusion perfekt.
Das ist ein schöner Gedanke.
Aber das wird nie passieren.
Inklusion muss immer weiter gemacht werden.
Das zeigt die Philosophie.
Es gibt Gesetze für Menschen mit Behinderung.
Diese Gesetze gelten immer.
Zum Beispiel: Menschen mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden.
Das steht im Grund-Gesetz.
Grund-Gesetz bedeutet: Das ist das wichtigste Gesetz in Deutschland.
Darin stehen die Rechte aller Menschen.
Das gilt seit 1994.
Niemand darf sagen: Das Gesetz ist mir egal.
Niemand darf gegen das Gesetz verstoßen.
Das Gesetz ist klar.
Aber die Wirklichkeit ist anders.
In der Wirklichkeit werden Menschen mit Behinderung oft noch benachteiligt.
Warum ist das so?
Die Gesetze sind klar.
Aber die Situationen sind kompliziert.
Menschen verstehen die Situationen unterschiedlich.
Darum gibt es Streit über die Gesetze.
Das macht den Kampf für Gleichstellung schwer.
Gleichstellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Sie bekommen die gleichen Chancen.
Auch wenn wir Erfolge haben.
Es ist oft enttäuschend.
Das Gesetz sagt: Keine Benachteiligung.
Aber in der Wirklichkeit gibt es noch Benachteiligung.
Darum ist der Kampf für Inklusion endlos.
Das Projekt Inklusion wird nie abgeschlossen.
Das ist frustrierend für viele Menschen.
Aber so ist es leider.
After Inclusion bedeutet: Der Kampf geht weiter
Die Behinderten-Bewegung hat viel erreicht.
1994 kam das Verbot der Benachteiligung ins Grund-Gesetz.
2002 kam das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Das ist ein Gesetz für Menschen mit Behinderung.
Es soll ihnen mehr Rechte geben.
2006 kam das Allgemeine Gleichbehandlungs-Gesetz.
Das ist ein Gesetz.
Es schützt Menschen vor ungerechter Behandlung.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
2009 kam die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein wichtiges Papier von vielen Ländern.
Darin steht: Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte.
Sie sollen überall mitmachen können.
Alle Länder sollen sich daran halten.
Jetzt können Menschen mit Behinderung vor Gericht gehen.
Sie können ihre Rechte einklagen.
Das ist ein großer Erfolg.
Menschen mit Behinderung sind jetzt rechtlich geschützt.
Wie Frauen oder homosexuelle Menschen.
Das gibt Menschen mit Behinderung mehr Selbst-Bewusstsein.
Das nennt man Empowerment.
Empowerment bedeutet: Selbstbestimmung.
Man entscheidet für sich selbst.
Man lässt sich nicht von anderen bestimmen.
Die Gesellschaft denkt anders über Behinderung.
Das hilft im Alltag.
Das hilft bei der Arbeit.
Die Zeit der rechtlichen Ausgrenzung ist vorbei.
Menschen mit Behinderung sind jetzt anerkannt.
Das ist ein großer Sieg.
Aber nach dem Sieg kommt die Ernüchterung.
Ernüchterung bedeutet: Man ist enttäuscht.
Man hatte sich etwas Gutes erhofft.
Aber dann wurde es nicht so gut.
Man ist dann traurig oder wütend.
Es gibt noch viele Probleme.
Die Probleme kommen von der Wirtschaft.
Geld regiert die Welt.
Wer viel Geld hat, hat mehr Möglichkeiten.
Wer wenig Geld hat, hat wenige Möglichkeiten.
Die Gesetze ändern daran nichts.
Menschen mit Behinderung haben oft wenig Geld.
Sie haben wenig wirtschaftliche Macht.
Darum haben sie trotz der Gesetze Nachteile.
Die formalen Rechte helfen nicht immer.
Das ist bitter.
Das zeigt: Rechte allein reichen nicht.
Wir brauchen auch wirtschaftliche Gleichheit.
Wir brauchen soziale Gerechtigkeit.
Der rechtliche Rahmen reicht nicht aus.
Echte Inklusion gibt es noch nicht.
Darum müssen wir weiter kämpfen.
Aber nicht nur für Menschen mit Behinderung.
Wir müssen für alle benachteiligten Menschen kämpfen.
Alle Menschen ohne Macht sollen zusammen kämpfen.
Das nennt man anti-kapitalistisches Bündnis.
Das ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Menschen sind gegen das Geld-System.
Sie finden: Reiche Menschen haben zu viel Macht.
Sie wollen das ändern.
Nur so kann der Kampf erfolgreich sein.
Nur so gibt es echte Veränderung.
Das ist lotta continua.
Lotta continua bedeutet: der Kampf geht weiter.
Das ist italienisch.
Es war der Name von einer Gruppe in Italien.
Die Gruppe wollte die Politik ändern.
Das heißt: Der Kampf geht weiter.
War das zu viel Philosophie?
Ich hoffe nicht.
Es gibt ein gutes Buch dazu.
Das Buch heißt Revolution für das Leben.
Die Autorin ist Eva von Redecker.
Das Buch könnt ihr hier finden.
Hier ist noch ein Link zu meiner anderen Kolumne:

Foto: Hubertus Thomasius
Staufen (kobinet) Was soll das denn heißen? So reden bzw. schreiben Philosophen, erwartungsgemäß zunächst unverständlich. Dem kann Abhilfe geschaffen werden, gemäß dem Verursacherprinzip seitens der Philosophierenden selber. Unter denen es auch behinderte, beispielsweise blinde Philosophen gibt (vgl. "Willis Blick" von letzter Woche). Daher beschäftigt sich die vorliegende philosophische Ausführung mit dem behindertenspezifischen Verständnis von Inklusion.
„Immer im Kommen“: Demokratie, Gerechtigkeit, Inklusion
Der postmoderne Philosoph Jaques Derrida sagte von der Demokratie, dass sie „immer im Kommen“ sei. Damit meinte er, Demokratie ist nicht etwas, das entweder vorliegt oder nicht, kein definitiver Zustand, der zu einem bestimmten Zeitpunkt eintritt und von da an gegeben ist, während zuvor etwas anderes geherrscht hat, keine Demokratie jedenfalls.
In der Philosophie nennt man solche diskreten, d.h. von anderen klar unterscheidbare Zustände oder Gegebenheiten eine bestimmte Entität, ein Sein. Etwas, das nur entweder seiend oder nicht seiend sein kann. Das heißt, es kann nicht ein bisschen davon geben, etwas mehr oder weniger davon. Entweder ist es oder es ist nicht. Eine derart unbestimmte Feststellung, wie man sie über eine Entität nicht treffen kann, ein solch unentschiedenes Urteil, wie es bezüglich Sein oder Nichtsein sinnvoll nicht gefällt werden kann – genau dies, etwas Uneindeutiges also, nichts Halbes und nichts Ganzes sozusagen, haben wir Jaques Derrida zufolge im Fall der Demokratie vor uns. Etwas, von dem mal mehr, mal weniger vorhanden oder in der Welt ist. Das gleiche gilt nun für Gerechtigkeit und Inklusion.
Der Sachverhalt des Schwankenden oder Veränderlichen lässt sich nun auch so ausdrücken: Bei den politischen bzw. gesellschaftlichen Phänomenen der Demokratie, Gerechtigkeit und Inklusion handelt es sich jeweils um etwas, das „immer im Kommen“ ist, das stets nur in dieser prozessualen Art und Weise in Erscheinung tritt. Nie statisch, nichts ein für alle mal fertig Gegebenes. Philosophisch wird das auch folgendermaßen zum Ausdruck gebracht, dass gesagt wird, man darf diese Konzepte oder Ideen nicht „substanzialisieren“ oder „essenzialisieren“. Folglich macht es wenig Sinn, etwa vom „Wesen“ der Demokratie zu sprechen oder auch von „echter Inklusion“.
Die, welche Inklusion wollen, müssen sie fortwährend im Kommen halten
Mit anderen Worten, was wir mit Inklusion meinen, ist ein ständiges Werden. Als Philosoph störe ich mich aber noch an dem Wort „ist“; denn dieses „ist“ suggeriert nämlich ein „Sein“, etwas Fixes, schlicht Existierendes, was von Inklusion oder Demokratie, Gerechtigkeit etc. gerade nicht behauptet werden kann. Statt der „ontologisierenden“ Sprechweise (Ontologie = die Lehre vom Sein) ziehe ich daher eine das Werden und den Prozess unterstreichende Sprache vor. Und da es sich im Politischen und Gesellschaftlichen in der Regel um kein passives Geschehen handelt, wir es vielmehr mit aktiv betriebenen Vorhaben handelnder Subjekte zu tun haben, kommt die Formulierung zustande: Die, welche Inklusion wollen, halten sie durch ihr Tun in stetigem Werden, sorgen dafür, dass sie immer im Kommen bleibt. – Diejenigen, die an Inklusion (behinderter Menschen) kein Interesse haben oder sogar einzelne Inklusionsschritte und Maßnahmen ablehnen, werden mit ihrer Passivität bzw. durch ihr aktiv entgegengerichtetes Verhalten oder Handeln zu bewirken versuchen, dass die Prozesse und Fortschritte der Inklusion stagnieren, Inklusion in ihrem steten Werden oder Kommen sich womöglich in ein Zurückgehen oder Schwinden umkehren lässt. Kurzum, die Vorstellung unter uns InklusionsbefürworterInnen, den quasi perfekten Zustand wahrer Inklusion irgendwann einmal zu erreichen, stellt sich unter philosophischen Blickwinkel als eine zwar schöne, aber illusionäre Vorstellung oder Erwartung heraus.
Anders verhält es sich mit Rechts- und Verfassungsnormen, es gibt keine zu- oder abnehmende Gültigkeit, rechtliche Normen gelten stets und überall, ohne Wenn und Aber. Nachdem ein autorisierter Rechts- oder Verfassungsgeber sie gesetzt hat. Zum Beispiel im Fall der Grundgesetzergänzung von Artikel 3, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Seit der Verabschiedung dieser verfassungsändernden Zusatzbestimmung durch den Bundestag 1994 besitzt dieses Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbot behinderter Menschen uneingeschränkte Gültigkeit. Niemand kann sich hinstellen und öffentlich – ohne sich strafbar oder eines Verfassungsbruchs schuldig zu machen – sagen, mir ist diese verfassungsrechtliche Norm gleichgültig, in meinem Tun und Lassen werde ich mich nicht daran halten, sie in meinem Verhalten missachten. Auch nicht, sie nur ein Stück weit einhalten, ein wenig aber auch gegen sie verstoßen.
Können wir davon ausgehen, dass damit – absichtliche oder bewusste Rechtsverstöße einmal beiseite gelassen – jede Benachteiligung und sämtliche Diskriminierung von Behinderten aus dem gesellschaftlichen Alltag verschwunden sein wird. Leider nein. Woran liegt das? Daran, dass Rechtsnorm und Verhaltens- oder Anwendungspraxis sowie Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit, von Ausnahmen abgesehen, stets mehr oder minder auseinanderklaffen? Auch daran. Hauptsächlich jedoch an der Komplexität und Multiperspektivität der rechtlich normierten Sachverhalte, hier also der von Fall zu Fall stichhaltigen Kriterien für die Feststellung einer Benachteiligung oder das Vorliegen einer Diskriminierung. In der Regel besteht also Interpretationsbedarf. Es bestehen Deutungs- und Verständnisspielräume, in deren Folge es zu voneinander abweichenden Auffassungen und miteinander um Geltung konkurrierenden Auslegungsvarianten kommt. Die Rechtsnorm als solche „Verbot von Benachteiligung“, ist eindeutig; die je konkrete politische oder gesellschaftliche Wirklichkeit, hinsichtlich der sie von jemandem geltend gemacht wird, ist es nicht zwangsläufig. Mit diesem Umstand eröffnet sich ein weites Feld der politischen und sozialen Auseinandersetzung, der Einlösung von Rechtsansprüchen und der Durchsetzung realer Chancengleichheit, Teilhabe und Inklusion von Behinderten.
Was macht für uns Betroffene den Gleichstellungskampf und selbst noch die erzielten Erfolge dermaßen enttäuschungs- und frustrationsanfällig? Dies: Das Kategorische der Inklusion als uns zugesicherter Verfassungs- und Rechtsnorm verhindert nicht und schließt nicht aus das lediglich Annäherungsweise oder bloß Ungefähre der Inklusion als realgesellschaftlicher Tatbestand. Und wegen dieses Gradualismus, so steht zu fürchten, einen endlosen Kampf um Inklusion, das Unabschließbare dieses Projekts auf der Ebene des politischen Interessenkampfes. – Mir drängt sich an diesem Punkt die für manche provokative „existenzialphilosophische“ Frage auf nach einem Leben abseits des behindertenpolitischen Kampfes und Engagements für Behinderteninklusion. Ich lasse diesen Aspekt hier einmal auf sich beruhen.
„After Inclusion“ means „Lotta continua!“ Was meine ich damit?
Vom Standpunkt der Behindertenbewegung blickt man heute auf eine einschneidende Etappe und einen beachtlichen Erfolg zurück. Seither bezeichnet das Wort Inklusion mehr als lediglich ein Desiderat, etwas Wünschbares also, auf politischer Ebene ein sozialmoralisch und rechtlich unverbindliches „Staatsziel“. Mit dem verfassungsrechtlich verankerten Verbot der Benachteiligung oder Diskriminierung behinderter Menschen im Jahr 1994, mit der gesetzlichen Gleichstellung resp. Gleichbehandlung von Behinderten im BGG 2002 und dem AGG 2006 sowie insbesondere und zweifelsohne am wirkmächtigsten mit der Ratifizierung der UN-BRK 2009 wurde in der Bundesrepublik die Forderung Inklusion, das Wort als Oberbegriff für die menschen- und bürgerrechtlich Gleichstellung behinderter Menschen verstanden zu einem justiziablen Anliegen (d.h. einem rechtlich einklagbaren Verlangen). Nunmehr gehören die Behinderten dazu wie andere demographische Merkmals- und Minderheitengruppen auch, die einmal benachteiligt und diskriminiert worden sind. Wie Frauen, People of Colour, Homosexuelle und queere Menschen sind sie gegen Benachteiligung und Diskriminierung rechtlich geschützt. Wenn nötig, können sie sich auf dem Rechtsweg gegen die ihnen verweigerte oder vorenthaltene gleichtberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wehren. Und auch unabhängig vom Beschreiten des Rechtsweges bedeutet diese Berufung auf und die Erinnerung an diese menschenrechtliche und bürgerrechtliche Anerkennung für die Behinderten selbst subjektives Empowerment. Und mit Blick auf das allgemeine gesellschaftliche Bewusstsein ein symbolische Kapital, mit dem sich, wuchern wäre zu viel gesagt, mit dem Einzelnen von uns im zwischenmenschlichen Umgang Vorurteile und Vorbehalte abbauen und Erleichterungen in ihrem sozialen und beruflichen Alltag bewirken können.
Die durch diesen Stand der Dinge markierte behindertenpolitische Zäsur, das Aufschließen der Behinderten im gesellschaftlichen „Kampf um Anerkennung“ (ein programmatischer Buchtitel des Soziologen Axel Honneth), in dem sich neben der offiziellen Politik auch die gesellschaftliche Mehrheitsmeinung verbal zur Behinderteninklusion bekennt, ist der eine Grund für meine historische Etappenbezeichnung „after inclusion“. Die lange geschichtliche Periode des rechtlichen und sozialmoralischen Ausschlusses der Behinderten vom vollwertigen Person- und Bürgersein liegt mit diesem erfolgreichen Kampf für Inklusion hinter uns. Nach dem Hochgefühl dieses Sieges macht sich freilich Ernüchterung breit hinsichtlich dessen, was vor uns liegt, mit was sich Behinderte an gesellschaftlich bedingten Lebensbeschwernissen werden herumplagen müssen. Beschwernisse und Lebensbeeinträchtigungen diesmal aufgrund einer Gesellschaft und Wirtschaft, in der das ökonomische, das sozial und das kulturelle Kapital extrem ungleich verteilt sind. Woran die Erfolge der Behindertenbewegung als Resultat ihrer auf das politische Verfassungs- und Rechtssystem konzentrierten Politik des „law as a tool“ überhaupt nichts geändert haben. Geld regiert die Welt, wirtschaftliche Macht und gesellschaftliches Prestige, Besitz und Einfluss erweisen sich als die entscheidenden Bestimmungsfaktoren, was die tatsächlichen Lebensmöglichkeiten der Individuen anlangt. Deren formale Rechtsansprüche sind keineswegs dafür ausschlaggebend. Diese bittere Erkenntnis sorgt jedesmal für ein nüchternes Erwachen aus der Euphorie etwa über die Errungenschaften der UN-BRK. Die Kehrseite einer in ihren Inhalten und Zielen auf einen Rechtediskurs verkürzten Politik.
Dies ist der andere Grund, der mich zu meiner terminologischen Akzentsetzung „after inclusion“ bewogen hat. Mit dem behindertenpolitisch im Zeichen von Inklusion bislang Erreichten geht keine basisdemokratische Macht- und Besitz-Umverteilung einher, kein Abbau an wirtschaftlicher Ungleichheit und sozialer Ungerechtigkeit. Folglich ist die Forderung einer über den rechtlichen Rahmen hinausgehenden Inklusion nach wie vor nicht oder kaum verwirklicht. Wir werden sie deshalb aktiv „im Kommen halten“ müssen. Nicht im engeren Sinne einer Behinderteninklusion, sondern in dem einer gruppen- oder klassenübergreifenden Inklusion aller in dieser Gesellschaft weitgehend Ohnmächtigen und von sozial gerecht verteilten Lebenschancen Ausgeschlossenen. Aussichtsreich halte ich dieses „lotta continua“, also die Fortsetzung des emanzipatorischen Kampfes nur innerhalb der vereinten Kräfte eines antikapitalistischen Bündnisses.
War dies ein Zuviel an Philosophie – viel-oh-so-viel!? Ich hoffe nicht und empfehle zur gedanklichen Abrundung das Buch der Philosophin Eva von Redecker, mit dem sie nicht nur uns behinderte Menschen empowern möchte zu einer inklusiven „Revolution für das Leben“. (https://www.fischerverlage.de/buch/eva-von-redecker-revolution-fuer-das-leben-9783596708048)
Last but not least der Link zu meiner Kolumne anlässlich der Kasseler Konferenz „gestern, heute, morgen“, mein Rückblick auf ein halbes Jahrhundert Behindertenbewegung https://kobinet-nachrichten.org/2025/05/11/konferenz-kolumne-after-inclusion-lotta-continua-fuer-einen-behindertenpolitischen-perspektivwechsel/

Foto: Hubertus Thomasius
Staufen (kobinet) Was soll das denn heißen? So reden bzw. schreiben Philosophen, erwartungsgemäß zunächst unverständlich. Dem kann Abhilfe geschaffen werden, gemäß dem Verursacherprinzip seitens der Philosophierenden selber. Unter denen es auch behinderte, beispielsweise blinde Philosophen gibt (vgl. "Willis Blick" von letzter Woche). Daher beschäftigt sich die vorliegende philosophische Ausführung mit dem behindertenspezifischen Verständnis von Inklusion.
„Immer im Kommen“: Demokratie, Gerechtigkeit, Inklusion
Der postmoderne Philosoph Jaques Derrida sagte von der Demokratie, dass sie „immer im Kommen“ sei. Damit meinte er, Demokratie ist nicht etwas, das entweder vorliegt oder nicht, kein definitiver Zustand, der zu einem bestimmten Zeitpunkt eintritt und von da an gegeben ist, während zuvor etwas anderes geherrscht hat, keine Demokratie jedenfalls.
In der Philosophie nennt man solche diskreten, d.h. von anderen klar unterscheidbare Zustände oder Gegebenheiten eine bestimmte Entität, ein Sein. Etwas, das nur entweder seiend oder nicht seiend sein kann. Das heißt, es kann nicht ein bisschen davon geben, etwas mehr oder weniger davon. Entweder ist es oder es ist nicht. Eine derart unbestimmte Feststellung, wie man sie über eine Entität nicht treffen kann, ein solch unentschiedenes Urteil, wie es bezüglich Sein oder Nichtsein sinnvoll nicht gefällt werden kann – genau dies, etwas Uneindeutiges also, nichts Halbes und nichts Ganzes sozusagen, haben wir Jaques Derrida zufolge im Fall der Demokratie vor uns. Etwas, von dem mal mehr, mal weniger vorhanden oder in der Welt ist. Das gleiche gilt nun für Gerechtigkeit und Inklusion.
Der Sachverhalt des Schwankenden oder Veränderlichen lässt sich nun auch so ausdrücken: Bei den politischen bzw. gesellschaftlichen Phänomenen der Demokratie, Gerechtigkeit und Inklusion handelt es sich jeweils um etwas, das „immer im Kommen“ ist, das stets nur in dieser prozessualen Art und Weise in Erscheinung tritt. Nie statisch, nichts ein für alle mal fertig Gegebenes. Philosophisch wird das auch folgendermaßen zum Ausdruck gebracht, dass gesagt wird, man darf diese Konzepte oder Ideen nicht „substanzialisieren“ oder „essenzialisieren“. Folglich macht es wenig Sinn, etwa vom „Wesen“ der Demokratie zu sprechen oder auch von „echter Inklusion“.
Die, welche Inklusion wollen, müssen sie fortwährend im Kommen halten
Mit anderen Worten, was wir mit Inklusion meinen, ist ein ständiges Werden. Als Philosoph störe ich mich aber noch an dem Wort „ist“; denn dieses „ist“ suggeriert nämlich ein „Sein“, etwas Fixes, schlicht Existierendes, was von Inklusion oder Demokratie, Gerechtigkeit etc. gerade nicht behauptet werden kann. Statt der „ontologisierenden“ Sprechweise (Ontologie = die Lehre vom Sein) ziehe ich daher eine das Werden und den Prozess unterstreichende Sprache vor. Und da es sich im Politischen und Gesellschaftlichen in der Regel um kein passives Geschehen handelt, wir es vielmehr mit aktiv betriebenen Vorhaben handelnder Subjekte zu tun haben, kommt die Formulierung zustande: Die, welche Inklusion wollen, halten sie durch ihr Tun in stetigem Werden, sorgen dafür, dass sie immer im Kommen bleibt. – Diejenigen, die an Inklusion (behinderter Menschen) kein Interesse haben oder sogar einzelne Inklusionsschritte und Maßnahmen ablehnen, werden mit ihrer Passivität bzw. durch ihr aktiv entgegengerichtetes Verhalten oder Handeln zu bewirken versuchen, dass die Prozesse und Fortschritte der Inklusion stagnieren, Inklusion in ihrem steten Werden oder Kommen sich womöglich in ein Zurückgehen oder Schwinden umkehren lässt. Kurzum, die Vorstellung unter uns InklusionsbefürworterInnen, den quasi perfekten Zustand wahrer Inklusion irgendwann einmal zu erreichen, stellt sich unter philosophischen Blickwinkel als eine zwar schöne, aber illusionäre Vorstellung oder Erwartung heraus.
Anders verhält es sich mit Rechts- und Verfassungsnormen, es gibt keine zu- oder abnehmende Gültigkeit, rechtliche Normen gelten stets und überall, ohne Wenn und Aber. Nachdem ein autorisierter Rechts- oder Verfassungsgeber sie gesetzt hat. Zum Beispiel im Fall der Grundgesetzergänzung von Artikel 3, „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Seit der Verabschiedung dieser verfassungsändernden Zusatzbestimmung durch den Bundestag 1994 besitzt dieses Benachteiligungs- und Diskriminierungsverbot behinderter Menschen uneingeschränkte Gültigkeit. Niemand kann sich hinstellen und öffentlich – ohne sich strafbar oder eines Verfassungsbruchs schuldig zu machen – sagen, mir ist diese verfassungsrechtliche Norm gleichgültig, in meinem Tun und Lassen werde ich mich nicht daran halten, sie in meinem Verhalten missachten. Auch nicht, sie nur ein Stück weit einhalten, ein wenig aber auch gegen sie verstoßen.
Können wir davon ausgehen, dass damit – absichtliche oder bewusste Rechtsverstöße einmal beiseite gelassen – jede Benachteiligung und sämtliche Diskriminierung von Behinderten aus dem gesellschaftlichen Alltag verschwunden sein wird. Leider nein. Woran liegt das? Daran, dass Rechtsnorm und Verhaltens- oder Anwendungspraxis sowie Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit, von Ausnahmen abgesehen, stets mehr oder minder auseinanderklaffen? Auch daran. Hauptsächlich jedoch an der Komplexität und Multiperspektivität der rechtlich normierten Sachverhalte, hier also der von Fall zu Fall stichhaltigen Kriterien für die Feststellung einer Benachteiligung oder das Vorliegen einer Diskriminierung. In der Regel besteht also Interpretationsbedarf. Es bestehen Deutungs- und Verständnisspielräume, in deren Folge es zu voneinander abweichenden Auffassungen und miteinander um Geltung konkurrierenden Auslegungsvarianten kommt. Die Rechtsnorm als solche „Verbot von Benachteiligung“, ist eindeutig; die je konkrete politische oder gesellschaftliche Wirklichkeit, hinsichtlich der sie von jemandem geltend gemacht wird, ist es nicht zwangsläufig. Mit diesem Umstand eröffnet sich ein weites Feld der politischen und sozialen Auseinandersetzung, der Einlösung von Rechtsansprüchen und der Durchsetzung realer Chancengleichheit, Teilhabe und Inklusion von Behinderten.
Was macht für uns Betroffene den Gleichstellungskampf und selbst noch die erzielten Erfolge dermaßen enttäuschungs- und frustrationsanfällig? Dies: Das Kategorische der Inklusion als uns zugesicherter Verfassungs- und Rechtsnorm verhindert nicht und schließt nicht aus das lediglich Annäherungsweise oder bloß Ungefähre der Inklusion als realgesellschaftlicher Tatbestand. Und wegen dieses Gradualismus, so steht zu fürchten, einen endlosen Kampf um Inklusion, das Unabschließbare dieses Projekts auf der Ebene des politischen Interessenkampfes. – Mir drängt sich an diesem Punkt die für manche provokative „existenzialphilosophische“ Frage auf nach einem Leben abseits des behindertenpolitischen Kampfes und Engagements für Behinderteninklusion. Ich lasse diesen Aspekt hier einmal auf sich beruhen.
„After Inclusion“ means „Lotta continua!“ Was meine ich damit?
Vom Standpunkt der Behindertenbewegung blickt man heute auf eine einschneidende Etappe und einen beachtlichen Erfolg zurück. Seither bezeichnet das Wort Inklusion mehr als lediglich ein Desiderat, etwas Wünschbares also, auf politischer Ebene ein sozialmoralisch und rechtlich unverbindliches „Staatsziel“. Mit dem verfassungsrechtlich verankerten Verbot der Benachteiligung oder Diskriminierung behinderter Menschen im Jahr 1994, mit der gesetzlichen Gleichstellung resp. Gleichbehandlung von Behinderten im BGG 2002 und dem AGG 2006 sowie insbesondere und zweifelsohne am wirkmächtigsten mit der Ratifizierung der UN-BRK 2009 wurde in der Bundesrepublik die Forderung Inklusion, das Wort als Oberbegriff für die menschen- und bürgerrechtlich Gleichstellung behinderter Menschen verstanden zu einem justiziablen Anliegen (d.h. einem rechtlich einklagbaren Verlangen). Nunmehr gehören die Behinderten dazu wie andere demographische Merkmals- und Minderheitengruppen auch, die einmal benachteiligt und diskriminiert worden sind. Wie Frauen, People of Colour, Homosexuelle und queere Menschen sind sie gegen Benachteiligung und Diskriminierung rechtlich geschützt. Wenn nötig, können sie sich auf dem Rechtsweg gegen die ihnen verweigerte oder vorenthaltene gleichtberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wehren. Und auch unabhängig vom Beschreiten des Rechtsweges bedeutet diese Berufung auf und die Erinnerung an diese menschenrechtliche und bürgerrechtliche Anerkennung für die Behinderten selbst subjektives Empowerment. Und mit Blick auf das allgemeine gesellschaftliche Bewusstsein ein symbolische Kapital, mit dem sich, wuchern wäre zu viel gesagt, mit dem Einzelnen von uns im zwischenmenschlichen Umgang Vorurteile und Vorbehalte abbauen und Erleichterungen in ihrem sozialen und beruflichen Alltag bewirken können.
Die durch diesen Stand der Dinge markierte behindertenpolitische Zäsur, das Aufschließen der Behinderten im gesellschaftlichen „Kampf um Anerkennung“ (ein programmatischer Buchtitel des Soziologen Axel Honneth), in dem sich neben der offiziellen Politik auch die gesellschaftliche Mehrheitsmeinung verbal zur Behinderteninklusion bekennt, ist der eine Grund für meine historische Etappenbezeichnung „after inclusion“. Die lange geschichtliche Periode des rechtlichen und sozialmoralischen Ausschlusses der Behinderten vom vollwertigen Person- und Bürgersein liegt mit diesem erfolgreichen Kampf für Inklusion hinter uns. Nach dem Hochgefühl dieses Sieges macht sich freilich Ernüchterung breit hinsichtlich dessen, was vor uns liegt, mit was sich Behinderte an gesellschaftlich bedingten Lebensbeschwernissen werden herumplagen müssen. Beschwernisse und Lebensbeeinträchtigungen diesmal aufgrund einer Gesellschaft und Wirtschaft, in der das ökonomische, das sozial und das kulturelle Kapital extrem ungleich verteilt sind. Woran die Erfolge der Behindertenbewegung als Resultat ihrer auf das politische Verfassungs- und Rechtssystem konzentrierten Politik des „law as a tool“ überhaupt nichts geändert haben. Geld regiert die Welt, wirtschaftliche Macht und gesellschaftliches Prestige, Besitz und Einfluss erweisen sich als die entscheidenden Bestimmungsfaktoren, was die tatsächlichen Lebensmöglichkeiten der Individuen anlangt. Deren formale Rechtsansprüche sind keineswegs dafür ausschlaggebend. Diese bittere Erkenntnis sorgt jedesmal für ein nüchternes Erwachen aus der Euphorie etwa über die Errungenschaften der UN-BRK. Die Kehrseite einer in ihren Inhalten und Zielen auf einen Rechtediskurs verkürzten Politik.
Dies ist der andere Grund, der mich zu meiner terminologischen Akzentsetzung „after inclusion“ bewogen hat. Mit dem behindertenpolitisch im Zeichen von Inklusion bislang Erreichten geht keine basisdemokratische Macht- und Besitz-Umverteilung einher, kein Abbau an wirtschaftlicher Ungleichheit und sozialer Ungerechtigkeit. Folglich ist die Forderung einer über den rechtlichen Rahmen hinausgehenden Inklusion nach wie vor nicht oder kaum verwirklicht. Wir werden sie deshalb aktiv „im Kommen halten“ müssen. Nicht im engeren Sinne einer Behinderteninklusion, sondern in dem einer gruppen- oder klassenübergreifenden Inklusion aller in dieser Gesellschaft weitgehend Ohnmächtigen und von sozial gerecht verteilten Lebenschancen Ausgeschlossenen. Aussichtsreich halte ich dieses „lotta continua“, also die Fortsetzung des emanzipatorischen Kampfes nur innerhalb der vereinten Kräfte eines antikapitalistischen Bündnisses.
War dies ein Zuviel an Philosophie – viel-oh-so-viel!? Ich hoffe nicht und empfehle zur gedanklichen Abrundung das Buch der Philosophin Eva von Redecker, mit dem sie nicht nur uns behinderte Menschen empowern möchte zu einer inklusiven „Revolution für das Leben“. (https://www.fischerverlage.de/buch/eva-von-redecker-revolution-fuer-das-leben-9783596708048)
Last but not least der Link zu meiner Kolumne anlässlich der Kasseler Konferenz „gestern, heute, morgen“, mein Rückblick auf ein halbes Jahrhundert Behindertenbewegung https://kobinet-nachrichten.org/2025/05/11/konferenz-kolumne-after-inclusion-lotta-continua-fuer-einen-behindertenpolitischen-perspektivwechsel/





Mein Stichwort „antikapitalistisches Bündnis“:
Intellektuelle Schützenhilfe von unerwarteter Seite, aus Krauthausesns jüngstem Aufzugspodcast. Darin unterstreicht die Poltikwissenschaftlerin Martyna Linartas – mit ihrem Buch „Unverdiente Ungleichheit“ aktueller Shootingstar auf dem Sachbuchmarkt – die Notwendigkeit in der wirtschaftlichen und sozialpolitischen Debatte den „Kapitalismus selbst“ radikal infrage zu stellen. Womit intellektuelle Vordenker:innen rund um den Globus längst begonnen hätten (Thomas Piketty, Nancy Fraser, Eva von Redecker, nennt sie namentlich). Hier wird also auf diskursiver Ebene das antikapitalistische Bündnis bereits geschmiedet. Gut, dass auf kobinet und in Krauthausens Aufzug kritische Beiträge, Bewusstseinsarbeit oder Empowerment in dieser Richtung leisten.
* Inklusion ohne antikapitalistische Transformation eine Illusion!
i.A. von Hans-Willi Weis