
Foto: BSVH
Berlin (kobinet) Sie sind gefährliche Stolperfallen für blinde und sehbehinderte Menschen: kreuz und quer herumliegende E-Scooter. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) fordert deshalb seit Jahren feste Abstellflächen jenseits der Gehwege, um die Barrierefreiheit auf Fußwegen zu gewährleisten und blinden sowie sehbehinderten Menschen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen. Der DBSV-Landesverein Berlin geht aktuell gerichtlich gegen das Abstellchaos vor. Heute, am 1. Oktober 2025 um 10:00 Uhr, findet die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin über die Verbandsklage des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins Berlin (ABSV) gegen das Land Berlin (VG 1 K 333/22) statt. Die Klage richtet sich gegen die Sondernutzungserlaubnisse für Miet-E-Scooter auf Berliner Gehwegen – und könnte das bisherige Free-Floating-Modell grundlegend infrage stellen, wie es im Newsletter „dbsv-direkt“ heißt.










































