Berlin (kobinet)
Im Grund-Gesetz steht ein wichtiger Satz.
Das Grund-gesetz ist ein wichtiges Buch.
In dem Buch stehen Regeln für Deutschland.
Alle Menschen müssen sich daran halten.
Der Satz heißt: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Benachteiligung bedeutet: Jemand wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Das nennt man auch Diskriminierung.
Dieser Satz steht jetzt schon 31 Jahre im Grund-Gesetz.
Am 15. November 1994 wurde der Satz eingefügt.
Der Bundes-Tag hat dafür gestimmt.
Der Bundestag ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen entscheiden über Gesetze in Deutschland.
Der Bundes-Rat hat auch dafür gestimmt.
Der Bundes-rat ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen kommen aus den 16 Bundes-ländern.
Der Satz steht in Artikel 3 Absatz 3.
Ein Absatz ist ein Teil von einem Text.
Nach einem Absatz kommt eine Leer-Zeile.
Dann fängt ein neuer Gedanke an.
So kann man Texte besser lesen.
Jürgen Dusel ist der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen.
Eine beauftragte Person hat eine besondere Aufgabe.
Sie kümmert sich um ein bestimmtes Thema.
Er arbeitet für die Bundes-Regierung.
Die Bundes-regierung macht Politik für Deutschland.
Sie besteht aus dem Bundes-kanzler und den Ministern.
Am 15. November 2025 hat er daran erinnert.
Er hat einen Beitrag auf Facebook geschrieben.
Viele Menschen mit Behinderungen haben dafür gekämpft.
Sie wollten gleiche Rechte haben.
Sie haben jahrelang dafür gearbeitet.
Später kamen noch mehr Gesetze dazu.
Zum Beispiel die Gleichstellungs-Gesetze.
Gleich-stellung bedeutet: Alle Menschen werden gleich behandelt.
Niemand hat Nachteile.
Und die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Konvention ist ein Vertrag.
In dem Vertrag stehen Rechte für Menschen mit Behinderungen.
Das ist ein Vertrag der Vereinten Nationen.
Darin stehen Rechte für Menschen mit Behinderungen.
Der 15. November ist ein besonderer Tag.
Es ist ein Tag der Hoffnung.
Und ein Tag zum Feiern.
Aber es gibt noch viel zu tun.
Noch immer werden Menschen mit Behinderungen benachteiligt.
Professorin Sigrid Arnade sagt das.
Sie arbeitet bei der LIGA Selbst-Vertretung.
Das ist eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen.
Sie sagt: Wir müssen noch viel tun.
Wir brauchen echte Gleich-Berechtigung.
Und wir brauchen echte Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Alle Menschen können mit-machen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Sigrid Arnade hat damals mitgekämpft.
Sie wollte den Satz im Grund-Gesetz haben.
H.-Günter Heiden hat auch mitgekämpft.
Er hat ein Buch darüber geschrieben.
Das Buch heißt: Behinderten-Rechte in die Verfassung.
Eine Verfassung sind Regeln für einen Staat.
In Deutschland heißt die Verfassung: Grund-Gesetz.
Im Buch steht: Wie der Kampf war.
Der Kampf war von 1990 bis 1994.
Jürgen Dusel hat ein Bild auf Facebook geteilt.
Auf dem Bild steht: Heute vor 31 Jahren war ein wichtiger Tag.
Es war ein Meilen-Stein für mehr Inklusion.
Meilen-Stein bedeutet: Ein wichtiger Schritt nach vorne.
Es gibt einen Link zum Facebook-Beitrag von Jürgen Dusel.
Das Buch von H.-Günter Heiden gibt es zu kaufen.
Es kostet 38 Euro als gedrucktes Buch.
Als E-Book kostet es 34 Euro 99 Cent.
Ein E-Book Reader ist ein Gerät.
Man kann damit Bücher lesen.
Das Buch ist 222 Seiten lang.
Es ist am 19. Juni 2024 erschienen.
Der Verlag heißt Beltz Juventa.
Es gibt auch eine Buch-Besprechung auf der Internet-Seite von BODYS.
BODYS ist eine Gruppe für Selbst-Bestimmung.
Selbst-bestimmung bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand entscheidet für einen.
Marc von Miquel hat die Besprechung geschrieben.

Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Berlin (kobinet) Der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" steht nunmehr seit 31 Jahren im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Am 15. November 1994 wurde diese Änderung nach Zustimmung durch den Bundestag und den Bundesrat in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen. Darauf hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen heute am 15. November 2025 in einem Facebook-Post aufmerksam gemacht. Auch für die vielen behinderten Menschen, die damals über Jahre hinweg für diese Verfassungsänderung und später für entsprechende Gleichstellungsgesetze und letztendlich für die UN-Behindertenrechtskonvention gekämpft haben, ist der 15. November ein Tag der Hoffnung und zum Feiern, auch wenn damit noch längst nicht alle Benachteiligungen beseitigt wurden. "Wir haben noch sehr viel für eine echte Gleichberechtigung und Inklusion zu tun", ist Prof. Dr. Sigrid Arnade von der LIGA Selbstvertretung überzeugt. Sie war damals zusammen mit H.-Günter Heiden, der ein Buch zum Prozess zur Verfassungsänderung geschrieben hat, eine treibende Kraft für die Veränderung.
„Fakt ist … heute vor 31 Jahren wurde ein wichtiger Meilenstein für mehr Inklusion gelegt. Mit der Ergänzung des Artikel 3 im Grundgesetz wurde festgeschrieben, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf“, heißt es auf einem Sharepic das Jürgen Dusel auf Facebook veröffentlicht hat.
H.-Günter Heiden hat zur Geschichte der Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ auch ein Buch mit dem Titel „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994″ geschrieben.
Angaben zum Buch:
H.-Günter Heiden: „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994″. Beltz Juventa (Weinheim Basel) 2024, 222 Seiten. Print: 38,- Euro, ePub und PDF 34,99 Euro. Erscheinungsdatum: 19. Juni 2024
Link zur Rezension von Marc von Miquel auf der Internetseite von BODYS

Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Berlin (kobinet) Der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" steht nunmehr seit 31 Jahren im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Am 15. November 1994 wurde diese Änderung nach Zustimmung durch den Bundestag und den Bundesrat in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen. Darauf hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen heute am 15. November 2025 in einem Facebook-Post aufmerksam gemacht. Auch für die vielen behinderten Menschen, die damals über Jahre hinweg für diese Verfassungsänderung und später für entsprechende Gleichstellungsgesetze und letztendlich für die UN-Behindertenrechtskonvention gekämpft haben, ist der 15. November ein Tag der Hoffnung und zum Feiern, auch wenn damit noch längst nicht alle Benachteiligungen beseitigt wurden. "Wir haben noch sehr viel für eine echte Gleichberechtigung und Inklusion zu tun", ist Prof. Dr. Sigrid Arnade von der LIGA Selbstvertretung überzeugt. Sie war damals zusammen mit H.-Günter Heiden, der ein Buch zum Prozess zur Verfassungsänderung geschrieben hat, eine treibende Kraft für die Veränderung.
„Fakt ist … heute vor 31 Jahren wurde ein wichtiger Meilenstein für mehr Inklusion gelegt. Mit der Ergänzung des Artikel 3 im Grundgesetz wurde festgeschrieben, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf“, heißt es auf einem Sharepic das Jürgen Dusel auf Facebook veröffentlicht hat.
H.-Günter Heiden hat zur Geschichte der Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ auch ein Buch mit dem Titel „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994″ geschrieben.
Angaben zum Buch:
H.-Günter Heiden: „Behindertenrechte in die Verfassung! Der Kampf um die Grundgesetzergänzung 1990-1994″. Beltz Juventa (Weinheim Basel) 2024, 222 Seiten. Print: 38,- Euro, ePub und PDF 34,99 Euro. Erscheinungsdatum: 19. Juni 2024
Link zur Rezension von Marc von Miquel auf der Internetseite von BODYS




