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Lebenshilfe überwindet diskriminierenden Begriff: Menschen mit Unterstützungsbedarf statt geistige Behinderung

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Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Seit Jahrzehnten setzen sich Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter außerhalb und innerhalb der Lebenshilfe dafür ein, dass der Begriff "geistige Behinderung" nicht mehr verwendet werden soll. Die Bezeichnung wird von ihnen als abwertend, verletzend und ausgrenzend empfunden. Mehr als ein Jahr wurde in der Lebenshilfe über passende neue Begriffe diskutiert. Nun traf die Mitgliederversammlung der Lebenshilfe am 15. November 2025 eine Entscheidung: Die Lebenshilfe spricht künftig in der Regel von "Menschen mit Unterstützungsbedarf". Um etwa gegenüber Ministerien und Behörden den Personenkreis klarer zu beschreiben, kann es auch "Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung" heißen. Die Lebenshilfe baut darauf, dass sich die neuen Begriffe Schritt für Schritt in der Gesellschaft einbürgern, wie es in einer Presseinformation zur in Berlin stattfindenden Mitgliederversammlung der Lebenshilfe heißt. Dort wurde Ulla Schmidt erneut in ihrem Amt als Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe bestätigt. Auch drei Selbstvertreter mit Unterstützungsbedarf wurden in den Bundesvorstand gewählt.

Seit 2012 steht die ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt an der Spitze der Lebenshilfe. Auf der Mitgliederversammlung im Berliner Hotel Estrel wurde sie am 15. November 2025 eindrucksvoll für weitere vier Jahre als Bundesvorsitzende bestätigt: Mehr als 400 Delegierte aus ganz Deutschland wählten die 76-jährige Aachenerin mit 96 Prozent der Stimmen. Eine Gegenkandidatin oder einen Gegenkandidaten gab es laut einer Presseinformation der Bundesvereinigung Lebenshilfe nicht.

Einsatz für starke Selbstvertretung

Die studierte Sonderpädagogin Ulla Schmidt tritt ein für Inklusion und uneingeschränkte Teilhabe. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Selbstvertretung von Menschen mit Unterstützungsbedarf zu stärken. In ihrer Grundsatzrede sagte sie: „Es ist ein langer Weg von der Fürsorge zur Teilhabe, hin zu einer Begegnung und einem Miteinander auf Augenhöhe. Ein wichtiger Motor auf diesem Weg sind die Eltern und Geschwister und vor allem die Selbstvertreter, die heute selbstbewusst für ihre Interessen und Rechte einstehen … Sie sind eine starke, eine authentische Stimme, die gerade deshalb überzeugen, weil sie von ihrem Leben erzählen – als Expertinnen und Experten in eigener Sache.“

Begriff „geistige Behinderung“ als abwertend, verletzend und ausgrenzend empfunden

Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter setzen sich langem dafür ein, dass der Begriff „geistige Behinderung“ nicht mehr verwendet werden soll. Die Bezeichnung wird von ihnen als abwertend, verletzend und ausgrenzend empfunden. Mehr als ein Jahr wurde in der Lebenshilfe über passende neue Begriffe diskutiert. Nun traf die Mitgliederversammlung eine Entscheidung: Die Lebenshilfe spricht künftig in der Regel von „Menschen mit Unterstützungsbedarf“. Um etwa gegenüber Ministerien und Behörden den Personenkreis klarer zu beschreiben, kann es auch „Menschen mit Unterstützungsbedarf und kognitiver Beeinträchtigung“ heißen. Die Lebenshilfe baut darauf, dass sich die neuen Begriffe Schritt für Schritt in der Gesellschaft einbürgern.

Außerdem hat die Mitgliederversammlung ein Positionspapier verabschiedet, um die Lebenssituation und Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf und komplexen Beeinträchtigungen zu verbessern. Die Lebenshilfe sieht darin auch eine Selbstverpflichtung, diesen Personenkreis noch stärker in den Fokus ihrer Arbeit zu nehmen, wie es in der Presseinformation des Verbands heißt.

Lesermeinungen

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1 Lesermeinung
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Uwe Heineker
15.11.2025 16:48

Nachdem nun endlich eine begriffliche Hürde überwindet wurde, gilt es nun auch zwei wesentliche aussondernde Strukturen in den Bereichen Arbeit und Wohnen zu überwinden, die ebenfalls in der Trägerschaft der Lebenshilfe sind: die zeitnahe Transformation der Werkstätten und Wohnheime in Richtung Inklusion …