Berlin (kobinet)
Vor fast 4 Jahren gab es ein Versprechen.
Das Versprechen kam von der Ampel-Regierung.
Das bedeutet: 3 Parteien arbeiten zusammen.
Die Parteien haben die Farben rot, gelb und grün.
Die Große Koalition wollte das Versprechen umsetzen.
Das bedeutet: Die größten Parteien regieren zusammen.
Es sollte eine Reform geben.
Das bedeutet: Ein Gesetz wird geändert.
Das Gesetz heißt: Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Die Abkürzung ist: BGG.
Die Reform sollte mehr Barriere-Freiheit bringen.
Das bedeutet: Alle Menschen können alles benutzen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Auch im privaten Bereich sollte es Barriere-Freiheit geben.
Aber die Reform kam lange nicht voran.
Am 19. November 2025 gab es Neuigkeiten.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit hat einen Entwurf gemacht.
Das bedeutet: Ein Plan für ein neues Gesetz.
Der Entwurf wurde an Verbände geschickt.
Das bedeutet: Menschen mit dem gleichen Ziel arbeiten zusammen.
Die Verbände können bis 8. Dezember ihre Meinung sagen.
Am 17. Dezember 2025 soll etwas Wichtiges passieren.
Das Bundes-Kabinett soll den Entwurf beschließen.
Das bedeutet: Die Regierung von Deutschland.
Es besteht aus Kanzler und Ministern.
Dann geht der Entwurf an den Bundes-Tag.
Das bedeutet: Eine Gruppe von Abgeordneten.
Die Abgeordneten vertreten die Menschen in Deutschland.
Dort wird über den Entwurf beraten.
Dann wird abgestimmt.
In Deutschland leben viele Menschen mit Behinderungen.
Das Statistische Bundes-Amt hat Zahlen dazu.
Das bedeutet: Eine Stelle zählt wichtige Zahlen.
Zum Beispiel: Wie viele Menschen leben in Deutschland?
Es sind etwa 13 Millionen Menschen mit Behinderungen.
Das sind 16 Prozent von allen Menschen.
Nur 3 Prozent haben die Behinderung von Geburt an.
Die meisten Behinderungen entstehen später im Leben.
Oft entstehen sie im Alter.
Es werden immer mehr ältere Menschen in Deutschland.
Deshalb wird es auch mehr Menschen mit Behinderungen geben.
Barriere-Freiheit ist sehr wichtig für diese Menschen.
Auch Familien und Freunde brauchen Barriere-Freiheit.
Dann können alle gleichberechtigt am Leben teilhaben.
Das bedeutet: Alle Menschen haben die gleichen Rechte.
Niemand wird schlechter behandelt.
Alle Menschen sind gleich wichtig.
Auch andere Menschen profitieren von Barriere-Freiheit.
Zum Beispiel ältere Menschen.
Oder Eltern mit Kinder-Wagen.
Barriere-freie Angebote machen das Leben einfacher.
Barriere-Freiheit ist wichtig für Inklusion.
Das bedeutet: Alle Menschen sind dabei.
Alle Menschen gehören dazu.
Das stärkt den Zusammenhalt von allen Menschen.
Der Gesetzes-Entwurf hat ein Ziel.
Barriere-Freiheit soll in Deutschland besser werden.
Das gilt für den privaten Bereich.
Und das gilt für den öffentlichen Bereich.
Das bedeutet: Orte für alle Menschen.
Jeder darf dort hin-gehen.
Zum Beispiel: Parks, Straßen oder Ämter.
Der Entwurf hat eine wichtige Idee.
Die Idee heißt: angemessene Vorkehrungen.
Das bedeutet: Passende Lösungen finden.
Private Anbieter müssen Lösungen finden.
Zum Beispiel Geschäfte oder Restaurants.
Sie müssen den Zugang zu ihren Angeboten ermöglichen.
Die Lösungen sollen praktikabel sein.
Das bedeutet: gut umsetzbar.
Die Lösungen sollen vor Ort gefunden werden.
Es gibt keine genauen Vorschriften für Barriere-Freiheit.
Stattdessen sollen die Beteiligten miteinander reden.
Die Anbieter sollen selbst Verantwortung übernehmen.
Viele private Anbieter gestalten schon heute barriere-frei.
Das Gesetz hilft dabei noch mehr.
Das Gesetz soll Menschen mit Behinderungen helfen.
Sie sollen voll am Leben teilhaben können.
Die Teilhabe soll wirksam sein.
Und die Teilhabe soll gleichberechtigt sein.
Bei Streit gibt es ein Schlichtungs-Verfahren.
Das bedeutet: Jemand hilft beim Lösen vom Streit.
Das Schlichtungs-Verfahren ist niedrigschwellig.
Das bedeutet: leicht zugänglich.
Und das Verfahren ist kostenfrei.
Unternehmen können sich beraten lassen.
Die Beratung ist auch kostenfrei.
Die Bundes-Fachstelle Barriere-Freiheit berät die Unternehmen.
Unternehmen müssen keine Berichte schreiben.
Es gibt keine Dokumentations-Pflichten.
Das bedeutet: Aufschreiben von Informationen.
Barriere-Freiheit ist eine Chance für alle.
Sie fördert ein selbst-bestimmtes Leben.
Sie stärkt den sozialen Zusammenhalt.
Barriere-Freiheit verbessert die Lebens-Qualität.
Und sie bringt wirtschaftliche Vorteile.
Denn mehr Menschen können Güter nutzen.
Das bedeutet: Dinge, die man kaufen kann.
Und mehr Menschen können Dienst-Leistungen nutzen.
Das bedeutet: Arbeiten, die jemand für dich macht.
Das bedeutet neue Kunden-Gruppen für Unternehmen.
Das bringt Innovation.
Das bedeutet: Das ist etwas ganz Neues.
Zum Beispiel eine neue Erfindung.
Und das verbessert die Wettbewerbs-Fähigkeit.
Das bedeutet: Eine Firma kann gut mithalten.
Die Firma macht gute Sachen zu guten Preisen.
Dann kaufen viele Menschen bei dieser Firma ein.
Die Gesellschaft wird älter.
Deshalb wird Barriere-Freiheit wirtschaftlich wichtiger.
Der Gesetzes-Entwurf hat auch Änderungen für öffentliche Bereiche.
Der Bund muss bauliche Barriere-Freiheit herstellen.
Die Pflichten dafür werden genauer beschrieben.
Der Bund soll Barrieren bis 2035 abbauen.
Spätestens bis 2045 müssen alle Barrieren weg sein.
Es gibt eine Bundes-Fachstelle für Barriere-Freiheit.
Dort wird ein neues Kompetenzzentrum eingerichtet.
Das bedeutet: Eine Beratungs-Stelle mit Fachwissen.
Das Zentrum ist für Leichte Sprache.
Und das Zentrum ist für Deutsche Gebärden-Sprache.
Das bedeutet: Sprache mit den Händen.
Gehörlose Menschen nutzen Gebärden-Sprache.
Das Zentrum berät die Bundes-Ministerien.
Und es berät die nachgeordneten Behörden.
Das bedeutet: Die Behörden gehören zu den Ministerien.
So können mehr Informationen barriere-frei werden.
Zum Beispiel politische Informationen.
Diese sollen in Gebärden-Sprache verfügbar sein.
Und diese sollen in Leichter Sprache verfügbar sein.
In Zukunft müssen alle wichtigen Dokumente barriere-frei sein.
Das gilt für Verwaltungs-Verfahren.
Das bedeutet: Ein fester Ablauf bei einem Amt.
Das Amt prüft deinen Antrag Schritt für Schritt.
Am Ende bekommst du eine Antwort vom Amt.
Zum Beispiel Anträge.
Oder Begründungen für Anträge.
Oder Nachfragen von Behörden.
Oder Hinweise von Behörden.
Behörden haben eine neue Pflicht.
Sie müssen Menschen mit bestimmten Behinderungen informieren.
Das gilt für Menschen mit geistigen Behinderungen.
Und das gilt für Menschen mit seelischen Behinderungen.
Diese Menschen haben ein Recht.
Sie dürfen sich in einfacher Sprache beraten lassen.
Die Behörden müssen auf dieses Recht hinweisen.
Es gibt eine Beauftragte der Bundes-Regierung.
Oder es gibt einen Beauftragten der Bundes-Regierung.
Diese Person kümmert sich um Menschen mit Behinderungen.
Die Person kümmert sich um deren Belange.
Das bedeutet: Interessen und Bedürfnisse.
Dieses Amt wird gestärkt.
Das bedeutet: Das Amt bekommt mehr Befugnisse.
So kann die Person wirksamer arbeiten.
Es gibt neue Übergangs-Regelungen für Assistenz-Hunde.
Das bedeutet: Hunde helfen Menschen mit Behinderungen.
Es gibt Qualitäts-Anforderungen für diese Hunde.
Die Übergangs-Regelungen sollen die Qualität sicherstellen.
Und die Verwaltungs-Verfahren werden einfacher.
Das gilt für die Zertifizierung von Assistenz-Hunden.
Das bedeutet: offizielle Anerkennung.
Das Gesetz wird auch sprachlich verbessert.
Es gibt redaktionelle Anpassungen.
Das bedeutet: Man ändert einen Text ein bisschen.
Man verbessert zum Beispiel Schreib-Fehler.
Oder man macht Sätze klarer.
Der Inhalt bleibt aber gleich.
Und es gibt sprachliche Vereinfachungen.
So wird das Gesetz besser verständlich.
Und das Gesetz wird besser lesbar.

Foto: omp
Berlin (kobinet) Vor knapp vier Jahren von der Ampelregierung versprochen, für das 100-Tage Programm der großen Koalition vorgesehen, die Reform des Behindertengleichstellungsgeset (BGG) für mehr Barrierefreiheit auch im privaten Bereich war in den Mühlen der Regierungsmaschinerie stecken geblieben. Am 19. November 2025 war es nun soweit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konnte den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Anhörung an die Verbände versenden. Bis 8. Dezember können diese Stellungnahmen zum Referentenentwurf einsenden. Am 17. Dezember 2025 soll der Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz dann vom Bundeskabinett verabschiedet und an den Bundestag zur Beratung und Verabschiedung weitergeleitet werden.
„In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen – das sind etwa 16 Prozent der Gesamtbevölkerung. Nur 3 Prozent dieser Behinderungen sind angeboren – die große Mehrheit entsteht im Laufe des Lebens, vor allem im Alter. Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl der Menschen mit Behinderungen steigen. Für Menschen mit Behinderungen – ebenso wie für ihre Familien und Freunde – ist Barrierefreiheit grundlegende Voraussetzung für gleichberechtigte und gemeinschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen profitieren von Barrierefreiheit. Barrierefreie Angebote verbessern das Alltagsleben spürbar. Barrierefreiheit ist der Schlüssel zu einer inklusiven Gesellschaft und stärkt den sozialen Zusammenhalt“, heißt es u.a. zur Beschreibung des Problems und des Ziels der Gesetzesreform im Referentenentwurf.
Im Hinblick auf die Vorhaben, die mit der Gesetzesreform verbunden sind, heißt es im Referentenentwurf:
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessert werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der angemessenen Vorkehrungen auch im privaten Bereich anzuwenden. Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setzt das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trägt auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten.
Indem es den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sicherstellt, trägt das Gesetz zu einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben bei. Im Streitfall kann zunächst ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren helfen. Unternehmen können sich kostenlos durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit beraten lassen. Dokumentations- oder Berichtspflichten entstehen nicht. So wird Barrierefreiheit zur Chance: Sie fördert nicht nur ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Sie erhöht darüber hinaus die Lebensqualität vieler Menschen und eröffnet zugleich wirtschaftliches Potenzial. Denn der gleichberechtigte Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bedeutet neue Kundengruppen, Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit. In einer älter werdenden Gesellschaft gewinnt Barrierefreiheit zudem an ökonomischer Relevanz.
Im öffentlichen Bereich sieht der Gesetzentwurf insbesondere folgende Änderungen vor:
Die Pflichten des Bundes zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit werden konkretisiert. Der Bund soll diese bis zum Jahr 2035 abbauen. Bis 2045 müssen die Barrieren abgebaut werden.
Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wird ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet. Dieses soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen.
Künftig müssen überdies alle relevanten Dokumente im Verwaltungsverfahren barrierefrei sein, insbesondere Anträge, Antragsbegründungen sowie Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden. Außerdem haben die Behörden die Pflicht, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen.
Darüber hinaus wird das Amt der Beauftragten bzw. des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in seiner Funktion und Wirksamkeit gezielt gestärkt.
Zudem werden Übergangsregelungen geschaffen, um die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde sicherzustellen und die Verwaltungsverfahren zur Zertifizierung zu vereinfachen.
Darüber hinaus werden redaktionelle Anpassungen ebenso wie sprachliche Vereinfachungen für eine bessere Verständlichkeit und Lesbarkeit des Gesetzes vorgenommen.“

Foto: omp
Berlin (kobinet) Vor knapp vier Jahren von der Ampelregierung versprochen, für das 100-Tage Programm der großen Koalition vorgesehen, die Reform des Behindertengleichstellungsgeset (BGG) für mehr Barrierefreiheit auch im privaten Bereich war in den Mühlen der Regierungsmaschinerie stecken geblieben. Am 19. November 2025 war es nun soweit, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales konnte den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zur Anhörung an die Verbände versenden. Bis 8. Dezember können diese Stellungnahmen zum Referentenentwurf einsenden. Am 17. Dezember 2025 soll der Gesetzentwurf für die Reform des Behindertengleichstellungsgesetz dann vom Bundeskabinett verabschiedet und an den Bundestag zur Beratung und Verabschiedung weitergeleitet werden.
„In Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen – das sind etwa 16 Prozent der Gesamtbevölkerung. Nur 3 Prozent dieser Behinderungen sind angeboren – die große Mehrheit entsteht im Laufe des Lebens, vor allem im Alter. Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl der Menschen mit Behinderungen steigen. Für Menschen mit Behinderungen – ebenso wie für ihre Familien und Freunde – ist Barrierefreiheit grundlegende Voraussetzung für gleichberechtigte und gemeinschaftliche Teilhabe in allen Lebensbereichen. Auch ältere Menschen oder Eltern mit Kinderwagen profitieren von Barrierefreiheit. Barrierefreie Angebote verbessern das Alltagsleben spürbar. Barrierefreiheit ist der Schlüssel zu einer inklusiven Gesellschaft und stärkt den sozialen Zusammenhalt“, heißt es u.a. zur Beschreibung des Problems und des Ziels der Gesetzesreform im Referentenentwurf.
Im Hinblick auf die Vorhaben, die mit der Gesetzesreform verbunden sind, heißt es im Referentenentwurf:
„Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Barrierefreiheit in Deutschland sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich umfassend verbessert werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, das bewährte Regelungskonzept der angemessenen Vorkehrungen auch im privaten Bereich anzuwenden. Das heißt, private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen ermöglichen im Bedarfsfall durch individuelle, praktikable Lösungen vor Ort den Zugang zu ihren Angeboten. Statt detaillierter Barrierefreiheitsvorschriften setzt das Regelungskonzept damit auf Eigenverantwortung und Dialog der Beteiligten. Dies trägt auch der Tatsache Rechnung, dass schon heute viele private Anbieter den Zugang zu ihren Angeboten barrierefrei gestalten.
Indem es den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen sicherstellt, trägt das Gesetz zu einer vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben bei. Im Streitfall kann zunächst ein niedrigschwelliges, kostenfreies Schlichtungsverfahren helfen. Unternehmen können sich kostenlos durch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit beraten lassen. Dokumentations- oder Berichtspflichten entstehen nicht. So wird Barrierefreiheit zur Chance: Sie fördert nicht nur ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderungen und stärkt den sozialen Zusammenhalt. Sie erhöht darüber hinaus die Lebensqualität vieler Menschen und eröffnet zugleich wirtschaftliches Potenzial. Denn der gleichberechtigte Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bedeutet neue Kundengruppen, Innovation und internationale Wettbewerbsfähigkeit. In einer älter werdenden Gesellschaft gewinnt Barrierefreiheit zudem an ökonomischer Relevanz.
Im öffentlichen Bereich sieht der Gesetzentwurf insbesondere folgende Änderungen vor:
Die Pflichten des Bundes zur Herstellung baulicher Barrierefreiheit werden konkretisiert. Der Bund soll diese bis zum Jahr 2035 abbauen. Bis 2045 müssen die Barrieren abgebaut werden.
Bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit wird ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache eingerichtet. Dieses soll die Bundesministerien und ihre nachgeordneten Behörden beraten, damit sie mehr öffentliche und politische Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache zur Verfügung stellen.
Künftig müssen überdies alle relevanten Dokumente im Verwaltungsverfahren barrierefrei sein, insbesondere Anträge, Antragsbegründungen sowie Nachfragen und Hinweise seitens der Behörden. Außerdem haben die Behörden die Pflicht, Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen auf ihr Recht hinzuweisen, sich in einfacher und verständlicher Sprache beraten zu lassen.
Darüber hinaus wird das Amt der Beauftragten bzw. des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in seiner Funktion und Wirksamkeit gezielt gestärkt.
Zudem werden Übergangsregelungen geschaffen, um die Qualitätsanforderungen an Assistenzhunde sicherzustellen und die Verwaltungsverfahren zur Zertifizierung zu vereinfachen.
Darüber hinaus werden redaktionelle Anpassungen ebenso wie sprachliche Vereinfachungen für eine bessere Verständlichkeit und Lesbarkeit des Gesetzes vorgenommen.“





Warum ist der Referentenentwurf ausschließlich irgendwelchen Verbänden vorbehalten? Ich frage mich ernsthaft, warum nur Verbände Stellung nehmen dürfen, während Betroffene wie ich selbst keinen Zugang zum Text haben. Ich gehöre keinem Verband an, der mich vertritt, und trotzdem betrifft dieses Gesetz meinen Alltag direkt. Ich möchte den Entwurf lesen können, darüber sprechen, meine eigene Position entwickeln, Öffentlichkeit herstellen und – wenn nötig – auch selbst politisch aktiv werden, und zwar bevor alles beschlossen ist. Es ist schwer nachvollziehbar, warum das in einem demokratischen Land nicht selbstverständlich möglich ist.
Nachstehend folgt der direkte Link zum Referentenentwurf des BMAS vom 19.11.2025 für das Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (PDF, 500 KB).
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Referentenentwuerfe/gesetzes-zur-aenderung-des-behindertengleichstellungsgesetzes.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Vielen Dank!