Berlin (kobinet)
Das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz soll besser werden.
Das ist eine Regel, die Menschen mit Behinderung hilft.
Das kurze Wort ist: BGG.
Am 19. November 2025 gab es einen Plan.
Der Plan kommt vom Bundes-Ministerium für Arbeit.
Das ist ein Amt, wo Menschen für die Regierung arbeiten.
Sie kümmern sich um wichtige Themen wie Arbeit.
Britta Schlegel sagt etwas dazu.
Sie arbeitet beim Deutschen Institut für Menschen-Rechte.
Sie leitet dort die Monitoring-Stelle.
Diese Stelle beobachtet und prüft: Werden Regeln eingehalten?
Sie schreibt auf: Das läuft gut oder das muss besser werden.
Die Monitoring-Stelle prüft die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag, den viele Länder unterschrieben haben.
Er sagt: Menschen mit Behinderung haben gleiche Rechte.
Britta Schlegel sagt: Wir freuen uns über die Reform.
Das bedeutet: Das Gesetz wird verändert und verbessert.
Die Reform kann viel verbessern.
Barriere-Freiheit ist sehr wichtig.
Das bedeutet: Alle Menschen können alles benutzen.
Eine moderne Gesellschaft hat keine Barrieren.
Barrieren sind schlecht für alle Menschen.
Barrieren kosten Geld.
Barrieren sind nicht kunden-freundlich.
Die Menschen in Deutschland werden älter.
Deshalb brauchen wir mehr Barriere-Freiheit.
Auch private Firmen sollen barriere-frei sein.
Das steht noch nicht im Plan.
Bürger sollen Geld bekommen bei Verstößen.
Das nennt man: Entschädigung.
Das bedeutet: Etwas wird wieder gut gemacht durch einen Ausgleich.
Menschen sollen leichter klagen können.
Das nennt man: Verbands-Klage-Recht.
Das bedeutet: Eine Gruppe kann vor Gericht gehen.
Der Verband klagt für viele Menschen, nicht nur für eine Person.
Der Plan erfüllt diese Wünsche nicht.
Britta Schlegel findet das schlecht.
Der Plan muss besser werden.
Das Deutsche Institut hat ein Papier geschrieben.
Das war am 19. November 2025.
In dem Papier stehen Vorschläge.
Die Vorschläge sollen das BGG verbessern.
Menschen mit Behinderungen sollen geschützt werden.
Mehr Informationen gibt es hier: Deutsches Institut für Menschen-Rechte: Diskriminierungs-Schutz verbessern
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Diskriminierungs-Schutz sind Regeln gegen ungerechte Behandlung.

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Die lang erwartete Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt endlich an Fahrt auf. Am 19. November 2025 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vor. Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärte hierzu: "Wir freuen uns, dass die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes endlich vorankommt. Sie bietet die Chance, große Fortschritte in Richtung Barrierefreiheit zu erzielen. Inklusion und Barrierefreiheit zeichnen eine moderne Gesellschaft aus. Eine Gesellschaft mit Barrieren ist hingegen weder wirtschaftlich noch kundenfreundlich. Auch angesichts des demografischen Wandels können wir uns Barrieren nicht länger leisten. Ein entscheidender Schritt auf diesem Weg ist es, auch private Akteure zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Bürger sollten Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Vorgaben nicht erfüllt werden, und die Klagemöglichkeiten müssen verbessert werden, etwa durch die Stärkung des Verbandsklagerechts. Leider bleibt der Referentenentwurf in diesen Punkten deutlich hinter unseren Erwartungen zurück und muss nachgebessert werden."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat am 19. November 2025 ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Es enthält konkrete Empfehlungen zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes im Behindertengleichstellungsgesetz.
Weitere Informationen gibt’s unter folgendem Link

Foto: Von Institut für Menschenrechte - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0
Berlin (kobinet) Die lang erwartete Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nimmt endlich an Fahrt auf. Am 19. November 2025 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Referentenentwurf vor. Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erklärte hierzu: "Wir freuen uns, dass die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes endlich vorankommt. Sie bietet die Chance, große Fortschritte in Richtung Barrierefreiheit zu erzielen. Inklusion und Barrierefreiheit zeichnen eine moderne Gesellschaft aus. Eine Gesellschaft mit Barrieren ist hingegen weder wirtschaftlich noch kundenfreundlich. Auch angesichts des demografischen Wandels können wir uns Barrieren nicht länger leisten. Ein entscheidender Schritt auf diesem Weg ist es, auch private Akteure zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Bürger sollten Anspruch auf Entschädigung haben, wenn Vorgaben nicht erfüllt werden, und die Klagemöglichkeiten müssen verbessert werden, etwa durch die Stärkung des Verbandsklagerechts. Leider bleibt der Referentenentwurf in diesen Punkten deutlich hinter unseren Erwartungen zurück und muss nachgebessert werden."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat am 19. November 2025 ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Es enthält konkrete Empfehlungen zur Stärkung des Diskriminierungsschutzes im Behindertengleichstellungsgesetz.
Weitere Informationen gibt’s unter folgendem Link




