HEIDELBERG (kobinet)
Es gibt eine Online-Diskussion.
Online-Diskussion bedeutet: Menschen sprechen im Internet miteinander.
Sie schreiben ihre Meinung auf.
Andere Menschen können das lesen.
Dann können sie auch antworten.
Die Diskussion ist vom 18. November bis 9. Dezember 2025.
Das Thema ist: Wege in die Arbeit für Studenten.
Diese Studenten haben eine Behinderung.
Oder die Studenten haben eine chronische Krankheit.
Chronische Krankheit bedeutet: Die Krankheit bleibt für lange Zeit.
Die Krankheit geht nicht weg.
Manche Menschen haben die Krankheit ihr ganzes Leben.
Zum Beispiel: Diabetes.
Oder Asthma.
Die Diskussion machen die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation.
Rehabilitation bedeutet: Etwas wieder herstellen.
Zum Beispiel: Die Gesundheit wieder herstellen.
Die Abkürzung ist: DVfR.
Und die Universität Kassel macht mit.
Verschiedene Menschen können mit-machen.
Zum Beispiel:
Studenten mit Behinderung.
Menschen von der Hoch-Schule.
Berater und Beraterinnen.
Und Firmen.
Das Ziel ist: Die Menschen tauschen sich aus.
Sie sprechen über Hilfen.
Studenten brauchen diese Hilfen beim Übergang ins Berufs-Leben.
Übergang bedeutet: Der Wechsel von einer Sache zur anderen.
Zum Beispiel: Der Wechsel vom Studium zur Arbeit.
Experten und Expertinnen helfen bei der Diskussion.
Viele Menschen bekommen Arbeit durch ein Studium.
Das soll auch für Menschen mit Behinderung möglich sein.
Deshalb müssen Hoch-Schulen inklusiv sein.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Alle Menschen können mit-machen.
Das steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag.
In dem Vertrag stehen Rechte für Menschen mit Behinderungen.
Die Abkürzung ist: UN-BRK.
Das steht in Artikel 24.
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Arbeit.
Das steht in Artikel 27 der UN-BRK.
Studenten können schon im Studium Hilfen bekommen.
Diese Hilfen sind für den Übergang in die Arbeit.
In der Online-Diskussion geht es um diese Fragen:
Wie können Studenten mit Behinderung Hilfe bekommen?
Zum Beispiel bei Praktika.
Bei einem Praktikum arbeitest du eine kurze Zeit.
Du lernst dabei etwas Neues.
Oder bei studentischen Hilfs-Kraft-Tätigkeiten.
Oder bei Werk-Studenten-Jobs.
Werk-Studenten-Job bedeutet: Du studierst und arbeitest gleichzeitig.
Du arbeitest nicht jeden Tag.
Die Arbeit passt zu deinem Studium.
Wer kann diese Hilfen geben?
Mit welchen Mitteln kann man helfen?
Wichtig sind auch verschiedene Lebens-Situationen von Studenten.
Zum Beispiel: Die Sprache.
Oder die Kinder-Erziehung.
Oder die Wohn-Situation.
Diese Dinge können den Übergang schwerer machen.
Diese Fragen sollen besprochen werden:
Beeinträchtigung bedeutet: Etwas fällt dir schwer.
Zum Beispiel: Du siehst schlecht.
Oder du kannst schlecht laufen.
Du brauchst dann vielleicht Hilfe.
Heraus-Forderung bedeutet: Eine schwierige Aufgabe.
Du musst dich anstrengen.
Du lernst dabei oft etwas Neues.
Den Zugang zur Online-Diskussion gibt es ab heute.
Der Link ist: https://fma.reha-recht.de/

Foto: Pixabay/Maiconfz
HEIDELBERG (kobinet) Im Fokus einer Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und der Universität Kassel stehen inklusive Wege in den Arbeitsmarkt für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen . Die Diskussion vom 18. November bis 9. Dezember 2025 richtet sich an Studierende, Hochschulangehörige, Beratende sowie Betriebe und Unternehmen. Ziel ist ein offener Austausch über Unterstützungsbedarfe beim Übergang vom Studium in den Beruf. Expertinnen und Experten begleiten den Austausch fachlich.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt erfolgt für viele Menschen über den Abschluss eines Studiums. Damit auch Menschen mit Behinderungen dieser Weg offensteht, sind Hochschulen und Studienbedingungen nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) möglichst inklusiv zu gestalten. Für die daran anknüpfende Verwirklichung des Rechts auf Arbeit nach Artikel 27 UN-BRK können bereits im Studium die Grundsteine gelegt und frühzeitig Fördermöglichkeiten für den Übergang organisiert werden.
Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der Online-Diskussion erörtert werden, wie Studierende mit Behinderungen bereits während des Studiums bei der Ausübung von Praktika, studentischen Hilfskrafttätigkeiten oder Werkstudentenjobs unterstützt werden können und von wem und mit welchen Mitteln die Übergänge in den Arbeitsmarkt zu fördern sind. Dabei sollen auch die diversen Lebenslagen und Kontextfaktoren der Studierenden mit Beeinträchtigungen Berücksichtigung finden, die den Übergang in das Arbeitsleben erschweren können (zum Beispiel Sprache, Kindererziehung oder Wohnsituation).
Unter anderem sollen folgende rechtliche und praktische Fragen im Verlaufe der Veranstaltungen beleuchtet werden:
- Welche Leistungen gibt es für Menschen mit Beeinträchtigungen, um sie bei der Aufnahme einer Beschäftigung nach dem Studium zu unterstützen? Wie können sie Zugang zu diesen Leistungen erlangen?
- Welchen besonderen Herausforderungen begegnen Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen beim Übergang in das Arbeitsleben?
- Welche Unterstützungsbedarfe haben Studierende mit Behinderungen bei der Ausübung von Praktika, studentischen Hilfskrafttätigkeiten oder Werkstudentenjobs? Wer ist hierfür inwieweit zuständig?
Der Zugang zur Online-Diskussion im Forum ist ab heute über diesen Link möglich.

Foto: Pixabay/Maiconfz
HEIDELBERG (kobinet) Im Fokus einer Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) und der Universität Kassel stehen inklusive Wege in den Arbeitsmarkt für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen . Die Diskussion vom 18. November bis 9. Dezember 2025 richtet sich an Studierende, Hochschulangehörige, Beratende sowie Betriebe und Unternehmen. Ziel ist ein offener Austausch über Unterstützungsbedarfe beim Übergang vom Studium in den Beruf. Expertinnen und Experten begleiten den Austausch fachlich.
Der Zugang zum Arbeitsmarkt erfolgt für viele Menschen über den Abschluss eines Studiums. Damit auch Menschen mit Behinderungen dieser Weg offensteht, sind Hochschulen und Studienbedingungen nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) möglichst inklusiv zu gestalten. Für die daran anknüpfende Verwirklichung des Rechts auf Arbeit nach Artikel 27 UN-BRK können bereits im Studium die Grundsteine gelegt und frühzeitig Fördermöglichkeiten für den Übergang organisiert werden.
Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der Online-Diskussion erörtert werden, wie Studierende mit Behinderungen bereits während des Studiums bei der Ausübung von Praktika, studentischen Hilfskrafttätigkeiten oder Werkstudentenjobs unterstützt werden können und von wem und mit welchen Mitteln die Übergänge in den Arbeitsmarkt zu fördern sind. Dabei sollen auch die diversen Lebenslagen und Kontextfaktoren der Studierenden mit Beeinträchtigungen Berücksichtigung finden, die den Übergang in das Arbeitsleben erschweren können (zum Beispiel Sprache, Kindererziehung oder Wohnsituation).
Unter anderem sollen folgende rechtliche und praktische Fragen im Verlaufe der Veranstaltungen beleuchtet werden:
- Welche Leistungen gibt es für Menschen mit Beeinträchtigungen, um sie bei der Aufnahme einer Beschäftigung nach dem Studium zu unterstützen? Wie können sie Zugang zu diesen Leistungen erlangen?
- Welchen besonderen Herausforderungen begegnen Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen beim Übergang in das Arbeitsleben?
- Welche Unterstützungsbedarfe haben Studierende mit Behinderungen bei der Ausübung von Praktika, studentischen Hilfskrafttätigkeiten oder Werkstudentenjobs? Wer ist hierfür inwieweit zuständig?
Der Zugang zur Online-Diskussion im Forum ist ab heute über diesen Link möglich.




