Berlin (kobinet)
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat ein Urteil gesprochen.
Das war am 4. November 2025.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht ist ein wichtiges Gericht.
Es prüft Gesetze in Deutschland.
Ein Urteil ist eine Entscheidung.
Das Gericht prüft einen Streit.
Dann sagt das Gericht: So ist es richtig.
Das Urteil geht um die Triage.
Triage bedeutet: Ärzte müssen entscheiden.
Welcher kranke Mensch bekommt zuerst Hilfe.
Das Gericht sagt: Die Regeln sind ungültig.
Ungültig bedeutet: Das gilt nicht mehr.
Corinna Rüffer ist Politikerin.
Sie ist von den Grünen.
Sie sagt: Diese Fragen gehören in den Bundestag.
Der Bundestag ist eine Gruppe von Menschen.
Sie entscheiden über Gesetze in Deutschland.
Corinna Rüffer sagt: Diese Fragen sind sehr wichtig.
Es geht um Leben und Tod.
Diese Fragen betreffen die Menschen-Würde.
Menschen-Würde bedeutet: Jeder Mensch ist wertvoll.
Alle Menschen muss man gut behandeln.
Sie betreffen auch die Gleich-Behandlung.
Gleich-Behandlung bedeutet: Alle bekommen die gleiche Hilfe.
Deshalb muss der Bund die Regeln machen.
Corinna Rüffer möchte das Grund-Gesetz ändern.
Das Grund-Gesetz ist ein wichtiges Buch.
Dort stehen Regeln für Deutschland.
Dann ist klar: Der Bund ist zuständig.
Zuständig bedeutet: Eine Person kümmert sich darum.
Das Bundes-Verfassungs-Gericht hat die Regeln aufgehoben.
Der Grund ist: Der Bund durfte das nicht.
Das Gericht hat nicht gesagt: Die Regeln sind schlecht.
Das ist wichtig zu wissen.
Manche Leute sagen etwas Falsches.
Sie sagen: Ärzte sind wichtiger.
Ärzte sind wichtiger als behinderte Menschen.
Eine Behinderung macht Sachen schwierig.
Das hat das Gericht nicht gesagt.
Jetzt gibt es keine bundes-weiten Regeln mehr.
Bundes-weiten bedeutet: In ganz Deutschland.
Es gilt überall in Deutschland gleich.
Das macht vielen Menschen Angst.
Vor allem Menschen mit Behinderungen haben Angst.
Sie wollen klare Regeln.
Die Regeln sollen sie schützen.
Corinna Rüffer sagt: Überall müssen gleiche Regeln gelten.
Die Behandlung darf nicht vom Wohn-Ort abhängen.
In Bayern müssen die gleichen Regeln gelten.
In Mecklenburg-Vorpommern müssen die gleichen Regeln gelten.
Fragen über Leben und Tod sind keine Länder-Sache.
Der Bund muss das regeln.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Zu dem am 4. November 2025 vom Bundesverfassungsgericht gefällten Triage-Urteil, das Änderungen im Infektionsschutzgesetz für nichtig erklärt, hat sich Corinna Rüffer, die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen im Bundestag, zu Wort gemeldet und betont, dass Fragen von Leben und Tod ins Plenum des Bundestages gehören. "Bioethische Grundsatzfragen wie die Triage berühren unser Verständnis von Menschenwürde und Gleichbehandlung. Sie müssen bundesweit einheitlich geregelt werden und gehören deshalb in die Verantwortung des Bundesgesetzgebers. Als Konsequenz daraus ergibt sich für mich, dass wir eine Änderung des Grundgesetzes brauchen, um diese Zuständigkeit eindeutig beim Bund zu verankern", erklärte die Grünen-Politikerin.
„Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes aufgehoben. Eine inhaltliche Bewertung der Regelungen fand explizit nicht statt. Der Hinweis darauf ist wichtig, denn das Gericht hat nicht entschieden, wie nun von einigen Interessengruppen und in Teilen der Öffentlichkeit dargestellt, dass die Berufsfreiheit von Mediziner*innen schwerer wiegt als der Schutz chronisch kranker oder behinderter Menschen. Mit dem Urteil entfällt nun jede bundesweite Regelung zum Schutz vor Diskriminierung in Triage-Situationen. Das schafft Unsicherheit, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die darauf angewiesen sind, dass ihre Rechte klar geschützt sind. Es darf keinen rechtlichen Flickenteppich geben, bei dem die medizinische Versorgung davon abhängt, ob jemand in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern behandelt wird. Fragen über Leben und Tod sind keine Ländersache“, erklärte Corinna Rüffer.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Zu dem am 4. November 2025 vom Bundesverfassungsgericht gefällten Triage-Urteil, das Änderungen im Infektionsschutzgesetz für nichtig erklärt, hat sich Corinna Rüffer, die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen im Bundestag, zu Wort gemeldet und betont, dass Fragen von Leben und Tod ins Plenum des Bundestages gehören. "Bioethische Grundsatzfragen wie die Triage berühren unser Verständnis von Menschenwürde und Gleichbehandlung. Sie müssen bundesweit einheitlich geregelt werden und gehören deshalb in die Verantwortung des Bundesgesetzgebers. Als Konsequenz daraus ergibt sich für mich, dass wir eine Änderung des Grundgesetzes brauchen, um diese Zuständigkeit eindeutig beim Bund zu verankern", erklärte die Grünen-Politikerin.
„Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes aufgehoben. Eine inhaltliche Bewertung der Regelungen fand explizit nicht statt. Der Hinweis darauf ist wichtig, denn das Gericht hat nicht entschieden, wie nun von einigen Interessengruppen und in Teilen der Öffentlichkeit dargestellt, dass die Berufsfreiheit von Mediziner*innen schwerer wiegt als der Schutz chronisch kranker oder behinderter Menschen. Mit dem Urteil entfällt nun jede bundesweite Regelung zum Schutz vor Diskriminierung in Triage-Situationen. Das schafft Unsicherheit, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die darauf angewiesen sind, dass ihre Rechte klar geschützt sind. Es darf keinen rechtlichen Flickenteppich geben, bei dem die medizinische Versorgung davon abhängt, ob jemand in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern behandelt wird. Fragen über Leben und Tod sind keine Ländersache“, erklärte Corinna Rüffer.




