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Nach Triage-Urteil: Fragen von Leben und Tod gehören ins Plenum des Bundestages

Corrina Rüffer
Corrina Rüffer
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Zu dem am 4. November 2025 vom Bundesverfassungsgericht gefällten Triage-Urteil, das Änderungen im Infektionsschutzgesetz für nichtig erklärt, hat sich Corinna Rüffer, die Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen im Bundestag, zu Wort gemeldet und betont, dass Fragen von Leben und Tod ins Plenum des Bundestages gehören. "Bioethische Grundsatzfragen wie die Triage berühren unser Verständnis von Menschenwürde und Gleichbehandlung. Sie müssen bundesweit einheitlich geregelt werden und gehören deshalb in die Verantwortung des Bundesgesetzgebers. Als Konsequenz daraus ergibt sich für mich, dass wir eine Änderung des Grundgesetzes brauchen, um diese Zuständigkeit eindeutig beim Bund zu verankern", erklärte die Grünen-Politikerin.

„Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes aufgehoben. Eine inhaltliche Bewertung der Regelungen fand explizit nicht statt. Der Hinweis darauf ist wichtig, denn das Gericht hat nicht entschieden, wie nun von einigen Interessengruppen und in Teilen der Öffentlichkeit dargestellt, dass die Berufsfreiheit von Mediziner*innen schwerer wiegt als der Schutz chronisch kranker oder behinderter Menschen. Mit dem Urteil entfällt nun jede bundesweite Regelung zum Schutz vor Diskriminierung in Triage-Situationen. Das schafft Unsicherheit, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, die darauf angewiesen sind, dass ihre Rechte klar geschützt sind. Es darf keinen rechtlichen Flickenteppich geben, bei dem die medizinische Versorgung davon abhängt, ob jemand in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern behandelt wird. Fragen über Leben und Tod sind keine Ländersache“, erklärte Corinna Rüffer.