MÜNCHEN (kobinet)
In Bayern stellen viele Menschen einen Antrag.
Ein Antrag ist ein Wunsch an ein Amt.
Du schreibst auf: Das möchte ich haben.
Dann prüft das Amt deinen Wunsch.
Sie wollen wissen: Habe ich eine Behinderung?
Eine Behinderung macht Sachen schwierig.
Manche Dinge gehen nicht so einfach.
Oder: Ist meine Behinderung schlimmer geworden?
Jedes Jahr sind das mehrere hundert-tausend Menschen.
Das Antrags-Verfahren wird einfacher
Ein Antrags-Verfahren sind alle Schritte für einen Antrag.
Zuerst stellst du den Antrag.
Dann prüft das Amt deinen Antrag.
Am Ende bekommst du eine Antwort.
Seit November 2025 ist alles digital.
Digital bedeutet: Du speicherst Dinge auf einem Computer.
Oder auf einem anderen Gerät.
Das bedeutet: Alles läuft am Computer.
Man braucht keine Papier-Anträge mehr.
Das macht alles schneller.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales macht das.
Die Abkürzung ist: ZBFS.
Das ist eine Landes-Behörde in Bayern.
Eine Landes-Behörde ist ein Amt vom Bundes-Land.
Das Amt arbeitet für alle Menschen im Land.
Es kümmert sich um wichtige Aufgaben.
Sie gehört zum Sozial-Ministerium.
Das Sozial-Ministerium ist ein wichtiges Amt.
Es kümmert sich um soziale Themen.
Zum Beispiel: Hilfe für arme Menschen.
Oder Hilfe für kranke Menschen.
Das sagt die Sozial-Ministerin
Ulrike Scharf ist Bayerische Sozial-Ministerin.
Sie sagt: Das ist sehr wichtig.
Die Verwaltung wird moderner.
Eine Verwaltung regelt wichtige Dinge für alle Menschen.
Zum Beispiel: Regeln in einer Stadt.
Und sie wird bürger-näher.
Ulrike Scharf sagt auch: Das ist gelebte Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen gehören dazu.
Alle Menschen können mit-machen.
Wir bauen Barrieren ab.
Eine Barriere ist ein Hindernis.
Etwas steht im Weg.
Nicht nur im alltäglichen Leben.
Auch bei der Verwaltung.
Menschen mit Behinderung sollen es leicht haben.
Der Umgang mit Behörden soll einfach sein.
Die Voll-Digitalisierung ist ein großer Schritt.
Voll-Digitalisierung bedeutet: Alles läuft am Computer.
Du brauchst kein Papier mehr.
Alle Anträge machst du am Computer.
Viele Anträge jedes Jahr
Im Jahr 2024 gab es viele Anträge.
Mehr als 270-tausend neue Anträge.
Insgesamt sind es 350-tausend Vorgänge pro Jahr.
Das ist sehr viel Arbeit.
In Bayern leben viele Menschen mit Behinderung.
Mehr als 2 Millionen Menschen.
Sie haben eine anerkannte Schwer-Behinderung.
Manche Menschen haben eine Behinderung.
Die Behinderung macht das Leben schwer.
Ein Arzt prüft die Behinderung.
Ab 50 Prozent ist es eine Schwer-Behinderung.
Das ist der höchste Wert seit 1978.
Im Jahr 2025 wird der Wert noch höher sein.
Früher war vieles aus Papier
Früher waren alle Akten aus Papier.
Das war viel Arbeit.
Und es hat lange gedauert.
Online-Antrag seit 2005 möglich
Seit 2005 kann man den Antrag online stellen.
Das heißt: am Computer.
Aber die Akten waren noch aus Papier.
Jetzt werden alle Akten digital.
Papier-Dokumente werden gescannt.
Das bedeutet: Sie werden in den Computer übertragen.
Vorteile vom Online-Antrag
Wer seinen Antrag online stellt, hat Vorteile.
Die Warte-Zeit wird kürzer.
Man bekommt den Schwer-Behinderten-Ausweis schneller.

Foto: Pixabay/lakexyde
MÜNCHEN (kobinet) Mehrere hunderttausend Menschen in Bayern stellen jedes Jahr einen Antrag auf Feststellung oder Verschlimmerung einer Behinderung. Für sie wird dieser Weg bedeutend leichter und schneller: Das Verfahren erfolgt seit Anfang November 2025 vollständig digital. Umgesetzt wird die Digitalisierung im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), eine Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Diesen Schritt bezeichnet die Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf als einen „Meilenstein für eine moderne, bürgernahe Verwaltung“. Weiter betont sie: „Das ist gelebte Inklusion. Wir bemühen uns nicht nur, die Barrieren im alltäglichen Leben abzubauen. Wir stehen auch für den barrierefreien Verwaltungsweg. Es ist wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung den Umgang mit Behörden so leicht wie möglich machen. Mit der Volldigitalisierung des Antragsverfahrens gehen wir einen großen Schritt.“
Im Jahr 2024 sind mehr als 270.000 neue Anträge auf Feststellung einer Behinderung beim ZBFS eingegangen. Die Summe der Verfahren im Schwerbehindertenrecht beläuft sich auf rund 350.000 Vorgänge pro Jahr. Insgesamt leben in Bayern mehr als zwei Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. „Dies ist der höchste Wert seit Beginn der Statistik im Jahre 1978“, erklärt Scharf. 2025 wird dieser Wert noch einmal übertroffen werden. Bislang wurden die Akten in Papierform geführt.
Die Online-Antragstellung im Schwerbehindertenrecht ist beim ZBFS bereits seit 2005 möglich. Ab jetzt werden alle Akten digitalisiert und die in Papierform eingehenden Dokumente gescannt. Wer seinen Antrag bequem online stellt, kann davon ausgehen, dass er damit die Wartezeit für seinen Schwerbehindertenausweis verkürzt.

Foto: Pixabay/lakexyde
MÜNCHEN (kobinet) Mehrere hunderttausend Menschen in Bayern stellen jedes Jahr einen Antrag auf Feststellung oder Verschlimmerung einer Behinderung. Für sie wird dieser Weg bedeutend leichter und schneller: Das Verfahren erfolgt seit Anfang November 2025 vollständig digital. Umgesetzt wird die Digitalisierung im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), eine Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Diesen Schritt bezeichnet die Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf als einen „Meilenstein für eine moderne, bürgernahe Verwaltung“. Weiter betont sie: „Das ist gelebte Inklusion. Wir bemühen uns nicht nur, die Barrieren im alltäglichen Leben abzubauen. Wir stehen auch für den barrierefreien Verwaltungsweg. Es ist wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung den Umgang mit Behörden so leicht wie möglich machen. Mit der Volldigitalisierung des Antragsverfahrens gehen wir einen großen Schritt.“
Im Jahr 2024 sind mehr als 270.000 neue Anträge auf Feststellung einer Behinderung beim ZBFS eingegangen. Die Summe der Verfahren im Schwerbehindertenrecht beläuft sich auf rund 350.000 Vorgänge pro Jahr. Insgesamt leben in Bayern mehr als zwei Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. „Dies ist der höchste Wert seit Beginn der Statistik im Jahre 1978“, erklärt Scharf. 2025 wird dieser Wert noch einmal übertroffen werden. Bislang wurden die Akten in Papierform geführt.
Die Online-Antragstellung im Schwerbehindertenrecht ist beim ZBFS bereits seit 2005 möglich. Ab jetzt werden alle Akten digitalisiert und die in Papierform eingehenden Dokumente gescannt. Wer seinen Antrag bequem online stellt, kann davon ausgehen, dass er damit die Wartezeit für seinen Schwerbehindertenausweis verkürzt.




