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Antragsverfahren vollständig digitalisiert

Im Zentrum ein Computer mit angedeuteten Verbindungen zu sozialen Netzen
Alles digital vernetzt
Foto: Pixabay/lakexyde

MÜNCHEN (kobinet) Mehrere hunderttausend Menschen in Bayern stellen jedes Jahr einen Antrag auf Feststellung oder Verschlimmerung einer Behinderung. Für sie wird dieser Weg bedeutend leichter und schneller: Das Verfahren erfolgt seit Anfang November 2025 vollständig digital. Umgesetzt wird die Digitalisierung im Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS), eine Landesbehörde im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).

Diesen Schritt bezeichnet die Bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf als einen „Meilenstein für eine moderne, bürgernahe Verwaltung“. Weiter betont sie: „Das ist gelebte Inklusion. Wir bemühen uns nicht nur, die Barrieren im alltäglichen Leben abzubauen. Wir stehen auch für den barrierefreien Verwaltungsweg. Es ist wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung den Umgang mit Behörden so leicht wie möglich machen. Mit der Volldigitalisierung des Antragsverfahrens gehen wir einen großen Schritt.“

Im Jahr 2024 sind mehr als 270.000 neue Anträge auf Feststellung einer Behinderung beim ZBFS eingegangen. Die Summe der Verfahren im Schwerbehindertenrecht beläuft sich auf rund 350.000 Vorgänge pro Jahr. Insgesamt leben in Bayern mehr als zwei Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. „Dies ist der höchste Wert seit Beginn der Statistik im Jahre 1978“, erklärt Scharf. 2025 wird dieser Wert noch einmal übertroffen werden. Bislang wurden die Akten in Papierform geführt.

Die Online-Antragstellung im Schwerbehindertenrecht ist beim ZBFS bereits seit 2005 möglich. Ab jetzt werden alle Akten digitalisiert und die in Papierform eingehenden Dokumente gescannt.  Wer seinen Antrag bequem online stellt, kann davon ausgehen, dass er damit die Wartezeit für seinen Schwerbehindertenausweis verkürzt.