Berlin (kobinet)
Am 12. und 13. November 2025 war eine Tagung.
Das Thema war: Große Schadens-Ereignisse.
Das ist zum Beispiel ein Unglück, bei dem viele Menschen verletzt werden.
Leonie Gebers hat die Tagung eröffnet.
Sie ist Staats-Sekretärin.
Das ist eine wichtige Mit-Arbeiterin im Ministerium, die der Ministerin bei der Arbeit hilft.
Sie arbeitet im Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales.
Das ist ein großes Amt in Deutschland, wo viele Menschen für die Regierung arbeiten.
Das kurze Wort dafür ist: BMAS.
Viele Fach-Leute waren bei der Tagung.
Das sind Menschen, die sich sehr gut auskennen und viel über ein bestimmtes Thema wissen.
Sie haben über Probleme und Lösungen bei großen Unglücken gesprochen.
Es gibt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: SGB 14.
Das ist die Abkürzung für: Sozial-Gesetz-Buch 14.
Das ist eine Regel für Menschen.
Das Gesetz hilft Opfern von Gewalt-Taten.
Das sind Menschen, die verletzt oder geschädigt wurden, weil jemand anderen weh getan hat.
Das Gesetz ist für einzelne Opfer gemacht.
Die Behörden sind auch für einzelne Opfer ausgestattet.
Das sind Ämter vom Staat, wo Menschen für den Staat arbeiten.
Sie haben alle nötigen Sachen, um ihre Arbeit zu machen.
Aber was ist bei vielen Opfern?
Wie können die Behörden dann schnell helfen und die richtige Hilfe geben?
Ein Ergebnis der Tagung ist:
Das SGB 14 muss bekannter werden.
Vor allem bei Helfern und bei der Polizei.
Die Opfer sollen weniger Papier-Arbeit haben.
Die Opfer sollen nicht so oft befragt werden.
Die Fach-Leute haben über Daten-Schutz gesprochen.
Das bedeutet: Deine persönlichen Informationen werden geschützt und niemand darf sie ohne Erlaubnis benutzen.
Die Fach-Leute haben nach guten Lösungen gesucht.
Die Lösungen sollen die Regeln einhalten.
Die Lösungen sollen aber auch praktisch sein.
Viele wünschen sich bessere Zusammen-Arbeit.
Die Behörden der Länder sollen zusammen-arbeiten.
Es soll einen Plan geben.
Der Plan soll fertig in der Schublade liegen.
Das bedeutet: Der Plan ist fertig und man kann ihn sofort benutzen.
Im Not-Fall kann man den Plan dann nutzen.
Das ist eine gefährliche oder schlimme Situation, in der man schnell handeln muss.
Die Gespräche gehen weiter.
Ende November 2025 ist ein neues Treffen.
Das Treffen ist in Bonn.
Mitarbeiter aus den Versorgungs-Verwaltungen kommen.
Das ist ein Amt, das Menschen hilft, Soldaten und Kriegs-Opfern Geld zahlt.
Sie kommen aus allen Bundes-Ländern.

Foto: ht
Berlin (kobinet) Am 12. und 13. November 2025 fand die Tagung "Großschadensereignisse aus Sicht des SGB XIV" statt. Die zweitägige Veranstaltung wurde von Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eröffnet. Zahlreiche Expert*innen aus Praxis und Wissenschaft identifizierten die sich bei Großschadensereignissen stellenden Aufgaben und erörterten mögliche Lösungswege. Das SGB XIV bietet eine Vielzahl von Leistungen für Opfer von Gewalttaten. Das Gesetz ist jedoch im Grundsatz auf Hilfe nach Ereignissen mit einzelnen oder nur wenigen Geschädigten ausgerichtet. Für deren Bewältigung sind auch die umsetzenden Behörden ausgestattet. Wie aber kann sichergestellt werden, dass die Leistungen des SGB XIV die Menschen auch dann rasch und bedarfsgerecht unterstützen können, wenn eine Tat zahlreiche Opfer gefordert hat? So heißt es in einer Presseinformation des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ein Ergebnis der Tagung ist, die Leistungen des SGB XIV, insbesondere bei den unterstützenden Menschen und Institutionen (beispielsweise Ersthelfende oder Polizeibehörden), bekannter zu machen. Opfer und Geschädigte sollten zudem von Bürokratie und Mehrfachbefragungen entlastet werden. In diesem Zusammenhang wurden auch datenschutzrechtliche Fragen behandelt und rechtskonforme und zugleich pragmatische Ansätze erörtert.
Ein vielfacher Wunsch war die strukturierte Kooperation – auch länderübergreifend – zwischen den Leistungsträgern. Ein unter den Ländern abgestimmtes Konzept, das im Notfall aus der Schublade gezogen werden könne, wurde als möglicher Lösungsweg erkannt. Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen, sondern wird Ende November 2025 mit Mitarbeitenden der Versorgungsverwaltung der Länder in Bonn fortgesetzt, wie es vom BMAS heißt.

Foto: ht
Berlin (kobinet) Am 12. und 13. November 2025 fand die Tagung "Großschadensereignisse aus Sicht des SGB XIV" statt. Die zweitägige Veranstaltung wurde von Leonie Gebers, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eröffnet. Zahlreiche Expert*innen aus Praxis und Wissenschaft identifizierten die sich bei Großschadensereignissen stellenden Aufgaben und erörterten mögliche Lösungswege. Das SGB XIV bietet eine Vielzahl von Leistungen für Opfer von Gewalttaten. Das Gesetz ist jedoch im Grundsatz auf Hilfe nach Ereignissen mit einzelnen oder nur wenigen Geschädigten ausgerichtet. Für deren Bewältigung sind auch die umsetzenden Behörden ausgestattet. Wie aber kann sichergestellt werden, dass die Leistungen des SGB XIV die Menschen auch dann rasch und bedarfsgerecht unterstützen können, wenn eine Tat zahlreiche Opfer gefordert hat? So heißt es in einer Presseinformation des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Ein Ergebnis der Tagung ist, die Leistungen des SGB XIV, insbesondere bei den unterstützenden Menschen und Institutionen (beispielsweise Ersthelfende oder Polizeibehörden), bekannter zu machen. Opfer und Geschädigte sollten zudem von Bürokratie und Mehrfachbefragungen entlastet werden. In diesem Zusammenhang wurden auch datenschutzrechtliche Fragen behandelt und rechtskonforme und zugleich pragmatische Ansätze erörtert.
Ein vielfacher Wunsch war die strukturierte Kooperation – auch länderübergreifend – zwischen den Leistungsträgern. Ein unter den Ländern abgestimmtes Konzept, das im Notfall aus der Schublade gezogen werden könne, wurde als möglicher Lösungsweg erkannt. Die Diskussion ist noch nicht abgeschlossen, sondern wird Ende November 2025 mit Mitarbeitenden der Versorgungsverwaltung der Länder in Bonn fortgesetzt, wie es vom BMAS heißt.




