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Münster (kobinet) Menschen mit Behinderung haben einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget (PB) – unabhängig von ihrem Alter sowie der Art und Schwere ihrer Behinderung. Wie dieser Rechtsanspruch allgemein umgesetzt wird, haben die Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL.NRW) bereits in der ersten Ausgabe der „KSL-Konkret #1: Das Persönliche Budget – Ein Weg zu mehr Selbstbestimmung“ umfassend erläutert. Mit der neuen Broschüre mit dem Titel „KSL Konkret #8: Persönliches Budget für Kinder und Heranwachsende“ legen die KSL.NRW den Fokus nun auf budgetfähige Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung. Am 13. Februar 2025 findet zum Thema auch eine Online-Veranstaltung statt.