
Foto: Bündnis AGG Reform Jetzt!
Berlin (kobinet) Das Bündnis AGG Reform‑Jetzt! begrüßt den Kabinettsbeschluss zur Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 6. Mai 2026 als überfälligen Schritt, kritisiert jedoch, dass der Entwurf deutlich hinter den Anforderungen an einen wirksamen Diskriminierungsschutz zurückbleibt. Das AGG gilt seit 2006 und braucht dringend ein Update. Die Realität von Diskriminierung in Deutschland hat sich verändert, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs hat sich weiterentwickelt, und die Zahl der Betroffenen bleibt hoch. Trotzdem bleibt der Gesetzentwurf hinter diesen Entwicklungen zurück, heißt es vonseiten des AGG-Bündnis. „Der Entwurf ist halbherzig und berücksichtigt die strukturellen Probleme des AGGs nicht. Statt kleiner Korrekturen ist ein mutiger Schritt hin zu einem durchsetzungsstarken Antidiskriminierungsgesetz erforderlich“, betonte Eva Maria Andrades, Geschäftsführerin des Antidiskriminierungsverbandes Deutschland (advd).








































