BESIGHEIM-OTTMARSHEIM (kobinet)
Das Barriere-freiheits-stärkungs-gesetz ist ein neues Gesetz.
Das Gesetz sagt: Digitale Angebote müssen für alle nutzbar sein.
Digital bedeutet: Informationen auf einem Computer oder Handy.
Das Gesetz wird auch BFSG genannt.
BFSG ist die Kurz-Form für dieses Gesetz.
Das Gesetz sagt: Viele Dinge müssen barriere-frei sein.
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können etwas nutzen.
Auch Menschen mit einer Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Dinge schwieriger.
Manche Menschen brauchen dabei mehr Hilfe.
Viele Firmen und Städte haben jetzt eine Aufgabe.
Sie müssen das Gesetz im echten Leben anwenden.
Das ist oft schwierig.
Das Gesetz beschreibt Ziele.
Aber das Gesetz erklärt nicht den genauen Weg.
Firmen wissen oft nicht: Wie erreiche ich das Ziel?
Ein Beispiel sind Kiosk-Terminals.
Ein Kiosk-Terminal ist ein Automat zum Selbst-Bedienen.
Man tippt auf einen Bild-schirm und wählt etwas aus.
Zum Beispiel an Bahn-Höfen oder in Ämtern.
Für diese Geräte gibt es oft keine genauen Vorgaben.
Vorgaben sind genaue Regeln, die man einhalten muss.
Für Web-Seiten und Computer-Programme gibt es klare Regeln.
Für Selbst-Bedienungs-Geräte fehlen diese Regeln noch.
Selbst-Bedienungs-Geräte sind zum Beispiel Kiosk-Terminals.
Deshalb brauchen Firmen Hilfe.
Hilfe bedeutet hier: Jemand zeigt, was man wirklich tun muss.
Die Firma Werk-Station GmbH hilft dabei.
Die Firma erklärt zum Beispiel:
Wie hoch ein Gerät sein darf.
Wie weit man reichen muss.
Wie viel Platz man davor braucht.
Die Firma Werk-Station GmbH erklärt auch:
Wie man ein Gerät mit den Händen fühlen kann.
Wie ein Gerät sprechen kann.
Wie man ein Gerät auf mehrere Arten bedienen kann.
Und wie man prüft, ob ein Gerät wirklich barriere-frei ist.
Frank Nägele ist Chef der Firma Werk-Station GmbH.
Er sagt: Barriere-freiheit darf nicht scheitern.
Scheitern bedeutet: Es klappt nicht.
Regeln allein reichen nicht.
Man muss auch wissen, wie man sie anwendet.
Deshalb hilft Werk-Station dabei.

Foto: Werkstation GmbH
BESIGHEIM-OTTMARSHEIM (kobinet) Auch mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) stehen viele Hersteller, Betreiber, Kommunen und Beschaffungsstellen vor der Herausforderung, die gesetzlichen Anforderungen in konkrete technische Lösungen zu übersetzen. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass Gesetze und Normen zwar die Schutzziele beschreiben, konkrete Vorgaben für die Umsetzung bei Kioskterminals, Informationsstelen und vergleichbaren Self-Service-Systemen aber oftmals fehlen oder für Menschen, die nicht von möglichen Barrieren betroffen werden, nur schwer nachvollziehbar sind. Während für Software, Webseiten und digitale Inhalte etablierte Standards und Prüfverfahren existieren, werden Anforderungen an die physische Gestaltung und Bedienbarkeit von Kioskterminals, Informationsstelen und Self-Service-Systemen häufig nur allgemein beschrieben. Hier helfen dann Unternehmen wie die Werkstation GmbH. Sie beschreibt in ihren Materialien auch Bedienhöhen, Greifräume, Bewegungsflächen, Orientierung, taktile Bedienkonzepte, Audioausgabe, Mehrkanalbedienung sowie die praktische Prüfung und Bewertung der Barrierefreiheit. "Barrierefreiheit darf nicht daran scheitern, dass Anforderungen zwar formuliert sind, ihre technische Umsetzung jedoch Interpretationsspielräume offenlässt." so Geschäftsführer Frank Nägele.

Foto: Werkstation GmbH
BESIGHEIM-OTTMARSHEIM (kobinet) Auch mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) stehen viele Hersteller, Betreiber, Kommunen und Beschaffungsstellen vor der Herausforderung, die gesetzlichen Anforderungen in konkrete technische Lösungen zu übersetzen. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass Gesetze und Normen zwar die Schutzziele beschreiben, konkrete Vorgaben für die Umsetzung bei Kioskterminals, Informationsstelen und vergleichbaren Self-Service-Systemen aber oftmals fehlen oder für Menschen, die nicht von möglichen Barrieren betroffen werden, nur schwer nachvollziehbar sind. Während für Software, Webseiten und digitale Inhalte etablierte Standards und Prüfverfahren existieren, werden Anforderungen an die physische Gestaltung und Bedienbarkeit von Kioskterminals, Informationsstelen und Self-Service-Systemen häufig nur allgemein beschrieben. Hier helfen dann Unternehmen wie die Werkstation GmbH. Sie beschreibt in ihren Materialien auch Bedienhöhen, Greifräume, Bewegungsflächen, Orientierung, taktile Bedienkonzepte, Audioausgabe, Mehrkanalbedienung sowie die praktische Prüfung und Bewertung der Barrierefreiheit. "Barrierefreiheit darf nicht daran scheitern, dass Anforderungen zwar formuliert sind, ihre technische Umsetzung jedoch Interpretationsspielräume offenlässt." so Geschäftsführer Frank Nägele.





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