KASSEL (kobinet)
Die Verbands-Versammlung des LWV Hessen hat wichtige Entscheidungen getroffen.
Der LWV heißt vollständig: Landes-Wohl-fahrts-Verband Hessen.
Die Verbands-Versammlung ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Gruppe trifft wichtige Entscheidungen für den Verband.
Eine Entscheidung von einer Gruppe nennt man Beschluss.
Der LWV ist eine große Einrichtung in Hessen.
Der LWV unterstützt Menschen mit Behinderungen.
Der LWV hat geplant, wie viel Geld er 2027 braucht.
Diese Planung nennt man Eck-Werte.
Eck-Werte sind erste Zahlen für eine Planung.
Sie zeigen früh, wie viel Geld ungefähr gebraucht wird.
Das hilft den Städten und Land-Kreisen in Hessen.
Sie können ihre eigene Geld-Planung danach ausrichten.
Der LWV braucht 2027 insgesamt rund 2,91 Milliarden Euro.
Das sind 247,5 Millionen Euro mehr als im Jahr 2026.
Die Städte und Land-Kreise müssen rund 2,34 Milliarden Euro bezahlen.
Das ist sehr viel Geld für die Städte und Land-Kreise.
Der LWV nutzt 50 Millionen Euro aus seinen eigenen Rück-Lagen.
Rück-Lagen ist Geld, das der LWV gespart hat.
Dieses Geld wird für später aufgehoben.
So müssen die Städte und Land-Kreise weniger bezahlen.
Im Jahr 2026 hat der LWV 100 Millionen Euro aus Rück-Lagen genutzt.
2027 nutzt der LWV nur 50 Millionen Euro aus Rück-Lagen.
Deshalb ist der Unterschied zu 2026 größer.
Ein-gliederungs-hilfe ist eine wichtige Aufgabe des LWV.
Ein-gliederungs-hilfe bedeutet: Unterstützung, damit Menschen am Leben teil-haben können.
Ein Bundes-Gesetz legt diese Aufgabe fest.
Das Gesetz heißt Bundes-Teil-habe-Gesetz.
Das Bundes-Teil-habe-Gesetz regelt, welche Unterstützung Menschen mit Behinderung bekommen dürfen.
Der LWV übernimmt diese Aufgabe für ganz Hessen.
Im Jahr 2027 werden mehr Menschen Unterstützung brauchen.
Besonders Menschen mit seelischen Behinderungen werden mehr.
Eine seelische Behinderung bedeutet: Ein Mensch hat starke Probleme mit den Gefühlen oder dem Denken.
Diese Probleme machen das Leben sehr schwer.
Der LWV erwartet rund 700 neue Leis-tungs-be-rechtigte.
Leis-tungs-be-rechtigte sind Menschen, die ein Recht auf Hilfe haben.
Sie dürfen diese Hilfe bekommen.
Insgesamt sind das dann rund 65.300 Menschen.
Für diese Leistungen plant der LWV rund 2,44 Milliarden Euro ein.
Das sind rund 188,85 Millionen Euro mehr als 2026.
Der LWV unterstützt Menschen in ihrer eigenen Wohnung.
Er unterstützt Menschen auch in besonderen Wohn-Formen.
Außerdem gibt es Unterstützung in Werk-Stätten und bei der Arbeit.
Eine Werk-Statt ist ein Ort zum Arbeiten.
Dort arbeiten oft Menschen mit Behinderungen.
Dazu kommen weitere Leistungen:
Das Blinden-Geld hilft Menschen, die blind sind.
Das Gehörlosen-Geld hilft Menschen, die nichts hören können.
Das Taub-Blinden-Geld hilft Menschen, die weder hören noch sehen können.
Der LWV betreibt eigene Förder-Schulen und Internate.
Eine Förder-Schule ist eine besondere Schule.
Dort lernen Kinder, die mehr Hilfe brauchen.
Ein Internat ist eine Schule, in der Kinder auch wohnen.
Die Kinder leben dort die ganze Woche.
Der LWV betreibt auch Früh-Beratungs-Stellen.
Dort helfen Fach-Leute Familien mit kleinen Kindern mit Behinderungen.
Die Fach-Leute helfen früh und gemeinsam.
Dafür plant der LWV rund 51,72 Millionen Euro ein.
Manche Menschen haben durch Krieg oder Gewalt Schäden erlitten.
Manche Menschen haben durch Impfungen Schäden erlitten.
Manchmal kann eine Impfung dem Körper schaden.
Das nennt man Impf-Schaden.
Auch Menschen aus der DDR bekommen Hilfe.
Die DDR war früher Ost-Deutschland.
Das war bis 1990.
Politisch verfolgt bedeutet: Jemand wurde bestraft, weil er eine andere Meinung hatte.
Der Staat hat dieser Person Schaden zugefügt.
Der LWV plant dafür rund 21,49 Millionen Euro ein.
Das Integrations-Amt des LWV hilft schwer-behinderten Menschen bei der Arbeit.
Das Integrations-Amt ist eine Behörde.
Eine Behörde ist eine Einrichtung des Staates.
Sie hilft schwer-behinderten Menschen, einen Arbeits-Platz zu finden oder zu behalten.
Das Integrations-Amt hilft auch Arbeit-Gebern.
Es hilft Arbeit-Gebern, die schwer-behinderte Menschen beschäftigen.
Dafür sind rund 111,94 Millionen Euro geplant.
Arbeit-Geber mit mehr als 20 Beschäftigten müssen eine Abgabe zahlen.
Beschäftigte sind Menschen, die bei einer Firma arbeiten.
Eine Abgabe ist Geld, das man zahlen muss.
Manchmal beschäftigen Firmen keine schwer-behinderten Menschen.
Dann müssen sie die Abgabe zahlen.
Mit diesem Geld bezahlt das Integrations-Amt seine Leistungen.
Für behinderte Menschen in Werk-Stätten übernimmt der Bund Kosten.
Das sind Kosten für die Sozial-Versicherung.
Eine Sozial-Versicherung hilft Menschen bei Problemen wie Krankheit oder im Alter.
Man zahlt jeden Monat Geld dafür.
Der LWV plant dafür rund 99,95 Millionen Euro ein.

Foto: LWV Hessen
KASSEL (kobinet) Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen hat die Eckwerte für das Haushaltsjahr 2027 beschlossen. Die Eckwerte schaffen frühzeitig Transparenz für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des LWV und geben Orientierung für deren eigene Haushaltsplanungen. Gleichzeitig machen sie aber deutlich, dass die finanzielle Dynamik in der Eingliederungshilfe eine Größenordnung erreicht, die durch die kommunale Ebene allein zunehmend nicht mehr aufgefangen werden kann. Die Eckwerte sehen für 2027 Gesamtaufwendungen von voraussichtlich 2,91 Milliarden Euro und damit einen Mehrbedarf von 247,5 Mio. Euro gegenüber dem laufenden Jahr vor. Das bedeutet, dass die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte im kommenden Jahr planungsgemäß rund 2,34 Milliarden Euro für den LWV aufbringen müssten.
Für das Jahr 2027 ist erneut der Einsatz eines Teils der Liquidität des Verbandes in Höhe der ursprünglichen Planung von 50 Mio. Euro vorgesehen, um unmittelbar die Zahllast der Träger zu reduzieren. Da im laufenden Jahr 100 Mio. Euro als Liquiditätsrückgabe eingebracht wurden, erhöht sich trotz der tatsächlichen Abmilderung der Mehrbedarf um 50 Mio. Euro.
Die Eingliederungshilfe ist eine kommunale Pflichtaufgabe, deren Leistungen durch das Bundesteilhabegesetz verbindlich ausgestaltet werden. Der LWV übernimmt diese Aufgabe für Hessen, um gleichwertige Lebensverhältnisse und verlässliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
Der LWV geht davon aus, dass, wie bereits in der Vergangenheit, im Bereich der Hilfe für Menschen mit Behinderung (überörtliche Eingliederungshilfe sowie Sozialhilfe) die Zahlen, insbesondere bei den seelisch behinderten Menschen, in 2027 steigen werden: gegenüber der Prognose 2026 um rund 700 neue Leistungsberechtigte auf 65.300. Mit rund 2,444 Milliarden Euro sind rund 83,86 Prozent der Gesamtausgaben für diese Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Sozialhilfe insgesamt vorgesehen. Das sind rund 188,85 Millionen Euro mehr als im Haushalt für 2026. Neben Unterstützungsleistungen in der eigenen Wohnung und in besonderen Wohnformen sowie in Werkstätten und in sogenannten betriebsintegrierten Beschäftigungsverhältnissen sind hier auch die Leistungen des Blindengelds sowie des Gehörlosen- und Taubblindengelds erfasst.
Für seine Förderschulen, Internate und Interdisziplinären Frühberatungsstellen wendet der LWV in 2027 voraussichtlich rund 51,72 Millionen Euro auf. Kriegsopfer und deren Angehörige, Gewaltopfer, Menschen, die während ihres Zivildienstes oder durch Impfungen geschädigt wurden (die nach dem SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht – anerkannte sind) sowie Opfer politischer Verfolgung in der DDR werden mit Leistungen in Höhe von rund 21,49 Millionen Euro berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen im Beruf und ihre Arbeitgeber unterstützt das LWV Hessen Integrationsamt mit voraussichtlich rund 111,94 Millionen Euro. Diese Leistungen werden getragen durch die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber mit mehr als zwanzig Beschäftigten bezahlen, wenn sie keine oder zu wenige schwerbehinderte Männer und Frauen (oder diesen gleichgestellten Menschen) beschäftigen. Für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen sieht der Haushalt rund 99,95 Millionen Euro vor, die vom Bund erstattet werden.

Foto: LWV Hessen
KASSEL (kobinet) Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen hat die Eckwerte für das Haushaltsjahr 2027 beschlossen. Die Eckwerte schaffen frühzeitig Transparenz für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des LWV und geben Orientierung für deren eigene Haushaltsplanungen. Gleichzeitig machen sie aber deutlich, dass die finanzielle Dynamik in der Eingliederungshilfe eine Größenordnung erreicht, die durch die kommunale Ebene allein zunehmend nicht mehr aufgefangen werden kann. Die Eckwerte sehen für 2027 Gesamtaufwendungen von voraussichtlich 2,91 Milliarden Euro und damit einen Mehrbedarf von 247,5 Mio. Euro gegenüber dem laufenden Jahr vor. Das bedeutet, dass die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte im kommenden Jahr planungsgemäß rund 2,34 Milliarden Euro für den LWV aufbringen müssten.
Für das Jahr 2027 ist erneut der Einsatz eines Teils der Liquidität des Verbandes in Höhe der ursprünglichen Planung von 50 Mio. Euro vorgesehen, um unmittelbar die Zahllast der Träger zu reduzieren. Da im laufenden Jahr 100 Mio. Euro als Liquiditätsrückgabe eingebracht wurden, erhöht sich trotz der tatsächlichen Abmilderung der Mehrbedarf um 50 Mio. Euro.
Die Eingliederungshilfe ist eine kommunale Pflichtaufgabe, deren Leistungen durch das Bundesteilhabegesetz verbindlich ausgestaltet werden. Der LWV übernimmt diese Aufgabe für Hessen, um gleichwertige Lebensverhältnisse und verlässliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.
Der LWV geht davon aus, dass, wie bereits in der Vergangenheit, im Bereich der Hilfe für Menschen mit Behinderung (überörtliche Eingliederungshilfe sowie Sozialhilfe) die Zahlen, insbesondere bei den seelisch behinderten Menschen, in 2027 steigen werden: gegenüber der Prognose 2026 um rund 700 neue Leistungsberechtigte auf 65.300. Mit rund 2,444 Milliarden Euro sind rund 83,86 Prozent der Gesamtausgaben für diese Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Sozialhilfe insgesamt vorgesehen. Das sind rund 188,85 Millionen Euro mehr als im Haushalt für 2026. Neben Unterstützungsleistungen in der eigenen Wohnung und in besonderen Wohnformen sowie in Werkstätten und in sogenannten betriebsintegrierten Beschäftigungsverhältnissen sind hier auch die Leistungen des Blindengelds sowie des Gehörlosen- und Taubblindengelds erfasst.
Für seine Förderschulen, Internate und Interdisziplinären Frühberatungsstellen wendet der LWV in 2027 voraussichtlich rund 51,72 Millionen Euro auf. Kriegsopfer und deren Angehörige, Gewaltopfer, Menschen, die während ihres Zivildienstes oder durch Impfungen geschädigt wurden (die nach dem SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht – anerkannte sind) sowie Opfer politischer Verfolgung in der DDR werden mit Leistungen in Höhe von rund 21,49 Millionen Euro berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen im Beruf und ihre Arbeitgeber unterstützt das LWV Hessen Integrationsamt mit voraussichtlich rund 111,94 Millionen Euro. Diese Leistungen werden getragen durch die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber mit mehr als zwanzig Beschäftigten bezahlen, wenn sie keine oder zu wenige schwerbehinderte Männer und Frauen (oder diesen gleichgestellten Menschen) beschäftigen. Für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen sieht der Haushalt rund 99,95 Millionen Euro vor, die vom Bund erstattet werden.





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