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Teilhabe braucht Verlässlichkeit

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LWV Hessen
Foto: LWV Hessen

KASSEL (kobinet) Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen hat die Eckwerte für das Haushaltsjahr 2027 beschlossen. Die Eckwerte schaffen frühzeitig Transparenz für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte als Träger des LWV und geben Orientierung für deren eigene Haushaltsplanungen. Gleichzeitig machen sie aber deutlich, dass die finanzielle Dynamik in der Eingliederungshilfe eine Größenordnung erreicht, die durch die kommunale Ebene allein zunehmend nicht mehr aufgefangen werden kann. Die Eckwerte sehen für 2027 Gesamtaufwendungen von voraussichtlich 2,91 Milliarden Euro und damit einen Mehrbedarf von 247,5 Mio. Euro gegenüber dem laufenden Jahr vor. Das bedeutet, dass die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte im kommenden Jahr planungsgemäß rund 2,34 Milliarden Euro für den LWV aufbringen müssten.

Für das Jahr 2027 ist erneut der Einsatz eines Teils der Liquidität des Verbandes in Höhe der ursprünglichen Planung von 50 Mio. Euro vorgesehen, um unmittelbar die Zahllast der Träger zu reduzieren. Da im laufenden Jahr 100 Mio. Euro als Liquiditätsrückgabe eingebracht wurden, erhöht sich trotz der tatsächlichen Abmilderung der Mehrbedarf um 50 Mio. Euro.

Die Eingliederungshilfe ist eine kommunale Pflichtaufgabe, deren Leistungen durch das Bundesteilhabegesetz verbindlich ausgestaltet werden. Der LWV übernimmt diese Aufgabe für Hessen, um gleichwertige Lebensverhältnisse und verlässliche Unterstützung für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen.

Der LWV geht davon aus, dass, wie bereits in der Vergangenheit, im Bereich der Hilfe für Menschen mit Behinderung (überörtliche Eingliederungshilfe sowie Sozialhilfe) die Zahlen, insbesondere bei den seelisch behinderten Menschen, in 2027 steigen werden: gegenüber der Prognose 2026 um rund 700 neue Leistungsberechtigte auf 65.300. Mit rund 2,444 Milliarden Euro sind rund 83,86 Prozent der Gesamtausgaben für diese Leistungen der Eingliederungshilfe sowie der Sozialhilfe insgesamt vorgesehen. Das sind rund 188,85 Millionen Euro mehr als im Haushalt für 2026. Neben Unterstützungsleistungen in der eigenen Wohnung und in besonderen Wohnformen sowie in Werkstätten und in sogenannten betriebsintegrierten Beschäftigungsverhältnissen sind hier auch die Leistungen des Blindengelds sowie des Gehörlosen- und Taubblindengelds erfasst.

Für seine Förderschulen, Internate und Interdisziplinären Frühberatungsstellen wendet der LWV in 2027 voraussichtlich rund 51,72 Millionen Euro auf. Kriegsopfer und deren Angehörige, Gewaltopfer, Menschen, die während ihres Zivildienstes oder durch Impfungen geschädigt wurden (die nach dem SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht – anerkannte sind) sowie Opfer politischer Verfolgung in der DDR werden mit Leistungen in Höhe von rund 21,49 Millionen Euro berücksichtigt.

Schwerbehinderte Menschen im Beruf und ihre Arbeitgeber unterstützt das LWV Hessen Integrationsamt mit voraussichtlich rund 111,94 Millionen Euro. Diese Leistungen werden getragen durch die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber mit mehr als zwanzig Beschäftigten bezahlen, wenn sie keine oder zu wenige schwerbehinderte Männer und Frauen (oder diesen gleichgestellten Menschen) beschäftigen. Für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge für in Werkstätten beschäftigte behinderte Menschen sieht der Haushalt rund 99,95 Millionen Euro vor, die vom Bund erstattet werden.

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