Berlin (kobinet)
Der Sozial-Verband VdK kritisiert neue Pläne der Bundes-Regierung.
Ein Sozial-Verband kämpft für die Rechte von Menschen.
Der VdK kämpft für Menschen mit Behinderungen und für arme Menschen.
Der VdK ist ein großer Verein in Deutschland.
Der Verein hilft Menschen mit Behinderungen.
Eine Behinderung macht manche Dinge schwierig.
Menschen mit Behinderungen brauchen oft mehr Hilfe.
Der Verein hilft auch armen Menschen.
Das Bundes-Kanzler-Amt hat neue Pläne gemacht.
Das Bundes-Kanzler-Amt ist das Büro des Bundes-Kanzlers.
Der Bundes-Kanzler leitet die Regierung von Deutschland.
Die Pläne betreffen Menschen mit Behinderungen.
Die Pläne betreffen auch Kinder und Jugendliche.
Jugendliche sind junge Menschen zwischen 12 und 18 Jahren.
Der VdK findet diese Pläne sehr schlecht.
Verena Bentele ist die Präsidentin des VdK.
Präsidentin bedeutet: Sie leitet den Verein.
Sie sagt: Kinder mit Behinderungen werden benachteiligt.
Benachteiligt bedeutet: Jemand bekommt weniger Hilfe als andere.
Das ist sehr ungerecht.
Ein wichtiges Thema ist die Schul-Begleitung.
Schul-Begleitung bedeutet: Eine Person hilft einem Kind in der Schule.
Früher hatte jedes Kind eine eigene Begleit-Person.
Das soll sich ändern.
In Zukunft sollen mehrere Kinder eine Begleit-Person teilen.
Das nennt man Pooling.
Beim Pooling teilen sich mehrere Menschen eine Hilfs-Person.
Zum Beispiel fährt ein Auto mehrere Menschen zusammen zum Arzt.
Verena Bentele sagt: Das funktioniert nicht gut.
Manche Kinder brauchen eine eigene Begleit-Person.
Das ist für diese Kinder sehr wichtig.
Auch an Universitäten soll Pooling gelten.
Eine Universität ist eine Hoch-Schule für Erwachsene.
Verena Bentele sagt: Das ist dort nicht möglich.
An Universitäten lernt jeder anders und frei.
Pooling passt dort nicht.
Es gibt noch einen weiteren Plan.
Menschen mit Behinderungen sollen in Heime ziehen.
Ein Heim ist eine Einrichtung zum Wohnen.
Viele Menschen mit Behinderungen wollen aber alleine wohnen.
Die Regierung schränkt dieses Recht ein.
Eingeschränkt bedeutet: Es wird schwieriger, dieses Recht zu nutzen.
Außerdem gibt es Pläne zu Geld-Leistungen.
Geld-Leistungen sind Zahlungen vom Staat an Menschen.
Der Staat gibt dieses Geld, damit Menschen gut leben können.
Bisher bekommt jeder Mensch so viel Geld, wie er braucht.
Das soll sich ändern.
Alle sollen gleich viel Geld bekommen.
Das reicht für manche Menschen nicht aus.
Der VdK warnt vor Versorgungs-Lücken.
Eine Versorgungs-Lücke bedeutet: Jemand bekommt nicht genug Hilfe.
Besonders Menschen mit schweren Behinderungen sind betroffen.
Die Familien dieser Menschen tragen mehr Arbeit und Kosten.
Es gibt auch Pläne zum Bundes-Teil-Habe-Gesetz.
Das Bundes-Teil-Habe-Gesetz regelt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Das Gesetz soll das Leben dieser Menschen besser machen.
Der VdK warnt: Die neuen Pläne machen diese Verbesserungen rückgängig.
Rückgängig machen bedeutet: Die alten, schlechteren Regeln kommen wieder.
Verena Bentele sagt: Hilfe darf nicht vom Geld abhängen.
Ein weiteres Thema sind junge Erwachsene.
Junge Erwachsene sind Menschen zwischen 18 und etwa 27 Jahren.
Junge Erwachsene brauchen Hilfe beim Start ins Leben.
Zum Beispiel bekommen junge Erwachsene Hilfe bei der Aus-bildung.
In einer Aus-bildung lernst du einen Beruf.
Du lernst in einer Schule und in einem Betrieb.
Oder junge Erwachsene bekommen Hilfe bei der ersten eigenen Wohnung.
Die Regierung gibt diese Hilfe weniger.
Verena Bentele warnt: Viele Kinder brechen dann die Schule ab.
Schule abbrechen bedeutet: Jemand hört mit der Schule auf.
Die Person macht dann keinen Schul-Abschluss.
Zuletzt geht es um den Unterhalts-Vorschuss.
Unterhalts-Vorschuss ist Geld vom Staat für Kinder.
Ein Kind bekommt dieses Geld, wenn Mama oder Papa kein Geld zahlt.
Der VdK findet: Diese Hilfe ist sehr wichtig.
Kürzungen treffen viele Familien sehr hart.
Kürzungen bedeuten: Es gibt weniger Geld als bisher.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Mit scharfer Kritik reagiert der Sozialverband VdK auf Pläne aus dem Bundeskanzleramt zur Reform der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Entwurf, der vor wenigen Tagen das Kanzleramt verlassen hat, sieht unter anderem vor, individuelle Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen nur noch im Ausnahmefall zu bewilligen, die Kosten für die Unterstützung zu deckeln, pauschale Geldleistungen auszuweiten und das Recht auf die freie Wahl der Wohnform einzuschränken. Der VdK warnt vor einem massiven Rückschritt. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu: "Die Pläne zementieren die systematische Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf. Wer auf Hilfe angewiesen ist, wird künftig noch weniger unterstützt und schlechtere Startchancen ins Leben haben."
Künftig soll das sogenannte Pooling, also das Teilen einer Assistenz im Bildungsbereich in Schulen, Universitäten und Kitas zum Regelfall werden. Individuelle Eins-zu-eins-Begleitung wäre dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. „Bei hohem oder spezifischem Unterstützungsbedarf ist individuelle Begleitung unverzichtbar“, betont Verena Bentele. „Und für den Bereich Studium ist Pooling schlicht nicht praktikabel: Hochschulen setzen auf individuelles, freies Lernen.“
Zudem könnten den Plänen zufolge Menschen mit Behinderungen oder junge Menschen in der Jugendhilfe auf vermeintlich günstigere stationäre Einrichtungen verwiesen werden. Damit würde das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung faktisch ausgehebelt.
Kritisch sieht der Verband auch die Ausweitung pauschaler Geldleistungen. Anders als das Persönliche Budget würden sie nicht am individuellen Bedarf ausgerichtet. Besonders Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen drohten dadurch Versorgungslücken und eine stärkere Belastung ihrer Familien. Der VdK fordert, dass pauschale Geldleistungen nur mit Zustimmung der Leistungsberechtigten möglich sein sollen.
Aus Sicht des VdK stehen zudem Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes auf dem Spiel. Die Entlastung bei Einkommens- und Vermögensanrechnung sei eine Voraussetzung für echte Teilhabe. Eine Rückabwicklung würde Selbstbestimmung und Armutsfestigkeit schwächen. „Teilhabe darf nicht wieder vom Geldbeutel statt vom tatsächlichen Bedarf abhängen“, sagt Bentele.
Mit großer Sorge blickt der VdK auch auf die geplante Rücknahme der Verbesserungen bei den Hilfen für junge Volljährige. Diese Leistungen unterstützen junge Menschen beim Übergang in Ausbildung, Studium, Beruf oder die erste eigene Wohnung. „Gerade in diesen entscheidenden Lebensphasen brauchen junge Menschen mit Behinderungen Orientierung und Unterstützung. Werden Hilfen erschwert, drohen Bildungsabbrüche und langfristige Nachteile“, warnt Bentele.
Auch die geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss sieht der VdK kritisch. Der Unterhaltsvorschuss sichert Kindern getrennt lebender Eltern den ihnen zustehenden Unterhalt, wenn ein Elternteil nicht zahlt. „Diese Leistung trägt dazu bei, dass Kinder verlässlich versorgt werden. Einschnitte würden viele Familien zusätzlich belasten“, so Bentele

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Mit scharfer Kritik reagiert der Sozialverband VdK auf Pläne aus dem Bundeskanzleramt zur Reform der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Entwurf, der vor wenigen Tagen das Kanzleramt verlassen hat, sieht unter anderem vor, individuelle Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen nur noch im Ausnahmefall zu bewilligen, die Kosten für die Unterstützung zu deckeln, pauschale Geldleistungen auszuweiten und das Recht auf die freie Wahl der Wohnform einzuschränken. Der VdK warnt vor einem massiven Rückschritt. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu: "Die Pläne zementieren die systematische Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf. Wer auf Hilfe angewiesen ist, wird künftig noch weniger unterstützt und schlechtere Startchancen ins Leben haben."
Künftig soll das sogenannte Pooling, also das Teilen einer Assistenz im Bildungsbereich in Schulen, Universitäten und Kitas zum Regelfall werden. Individuelle Eins-zu-eins-Begleitung wäre dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. „Bei hohem oder spezifischem Unterstützungsbedarf ist individuelle Begleitung unverzichtbar“, betont Verena Bentele. „Und für den Bereich Studium ist Pooling schlicht nicht praktikabel: Hochschulen setzen auf individuelles, freies Lernen.“
Zudem könnten den Plänen zufolge Menschen mit Behinderungen oder junge Menschen in der Jugendhilfe auf vermeintlich günstigere stationäre Einrichtungen verwiesen werden. Damit würde das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung faktisch ausgehebelt.
Kritisch sieht der Verband auch die Ausweitung pauschaler Geldleistungen. Anders als das Persönliche Budget würden sie nicht am individuellen Bedarf ausgerichtet. Besonders Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen drohten dadurch Versorgungslücken und eine stärkere Belastung ihrer Familien. Der VdK fordert, dass pauschale Geldleistungen nur mit Zustimmung der Leistungsberechtigten möglich sein sollen.
Aus Sicht des VdK stehen zudem Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes auf dem Spiel. Die Entlastung bei Einkommens- und Vermögensanrechnung sei eine Voraussetzung für echte Teilhabe. Eine Rückabwicklung würde Selbstbestimmung und Armutsfestigkeit schwächen. „Teilhabe darf nicht wieder vom Geldbeutel statt vom tatsächlichen Bedarf abhängen“, sagt Bentele.
Mit großer Sorge blickt der VdK auch auf die geplante Rücknahme der Verbesserungen bei den Hilfen für junge Volljährige. Diese Leistungen unterstützen junge Menschen beim Übergang in Ausbildung, Studium, Beruf oder die erste eigene Wohnung. „Gerade in diesen entscheidenden Lebensphasen brauchen junge Menschen mit Behinderungen Orientierung und Unterstützung. Werden Hilfen erschwert, drohen Bildungsabbrüche und langfristige Nachteile“, warnt Bentele.
Auch die geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss sieht der VdK kritisch. Der Unterhaltsvorschuss sichert Kindern getrennt lebender Eltern den ihnen zustehenden Unterhalt, wenn ein Elternteil nicht zahlt. „Diese Leistung trägt dazu bei, dass Kinder verlässlich versorgt werden. Einschnitte würden viele Familien zusätzlich belasten“, so Bentele





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