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VdK: Kanzleramtspläne gefährden Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Verena Bentele
Verena Bentele
Foto: VdK Bayern

Berlin (kobinet) Mit scharfer Kritik reagiert der Sozialverband VdK auf Pläne aus dem Bundeskanzleramt zur Reform der Eingliederungshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe. Ein Entwurf, der vor wenigen Tagen das Kanzleramt verlassen hat, sieht unter anderem vor, individuelle Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen nur noch im Ausnahmefall zu bewilligen, die Kosten für die Unterstützung zu deckeln, pauschale Geldleistungen auszuweiten und das Recht auf die freie Wahl der Wohnform einzuschränken. Der VdK warnt vor einem massiven Rückschritt. VdK-Präsidentin Verena Bentele erklärte dazu: "Die Pläne zementieren die systematische Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf. Wer auf Hilfe angewiesen ist, wird künftig noch weniger unterstützt und schlechtere Startchancen ins Leben haben."

Künftig soll das sogenannte Pooling, also das Teilen einer Assistenz im Bildungsbereich in Schulen, Universitäten und Kitas zum Regelfall werden. Individuelle Eins-zu-eins-Begleitung wäre dann nur noch in Ausnahmefällen möglich. „Bei hohem oder spezifischem Unterstützungsbedarf ist individuelle Begleitung unverzichtbar“, betont Verena Bentele. „Und für den Bereich Studium ist Pooling schlicht nicht praktikabel: Hochschulen setzen auf individuelles, freies Lernen.“

Zudem könnten den Plänen zufolge Menschen mit Behinderungen oder junge Menschen in der Jugendhilfe auf vermeintlich günstigere stationäre Einrichtungen verwiesen werden. Damit würde das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung faktisch ausgehebelt.

Kritisch sieht der Verband auch die Ausweitung pauschaler Geldleistungen. Anders als das Persönliche Budget würden sie nicht am individuellen Bedarf ausgerichtet. Besonders Menschen mit schweren und Mehrfachbehinderungen drohten dadurch Versorgungslücken und eine stärkere Belastung ihrer Familien. Der VdK fordert, dass pauschale Geldleistungen nur mit Zustimmung der Leistungsberechtigten möglich sein sollen.

Aus Sicht des VdK stehen zudem Errungenschaften des Bundesteilhabegesetzes auf dem Spiel. Die Entlastung bei Einkommens- und Vermögensanrechnung sei eine Voraussetzung für echte Teilhabe. Eine Rückabwicklung würde Selbstbestimmung und Armutsfestigkeit schwächen. „Teilhabe darf nicht wieder vom Geldbeutel statt vom tatsächlichen Bedarf abhängen“, sagt Bentele.

Mit großer Sorge blickt der VdK auch auf die geplante Rücknahme der Verbesserungen bei den Hilfen für junge Volljährige. Diese Leistungen unterstützen junge Menschen beim Übergang in Ausbildung, Studium, Beruf oder die erste eigene Wohnung. „Gerade in diesen entscheidenden Lebensphasen brauchen junge Menschen mit Behinderungen Orientierung und Unterstützung. Werden Hilfen erschwert, drohen Bildungsabbrüche und langfristige Nachteile“, warnt Bentele.

Auch die geplanten Änderungen beim Unterhaltsvorschuss sieht der VdK kritisch. Der Unterhaltsvorschuss sichert Kindern getrennt lebender Eltern den ihnen zustehenden Unterhalt, wenn ein Elternteil nicht zahlt. „Diese Leistung trägt dazu bei, dass Kinder verlässlich versorgt werden. Einschnitte würden viele Familien zusätzlich belasten“, so Bentele

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