Menu Close

Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Verfassungswidrigkeit der AfD veröffentlicht

Symbol Fragezeichen
Fragen sollen zu Antworten werden
Foto: ht

Berlin (kobinet) Am 25. Juni 2026 hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte ihr Gutachten zur möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Nach 13 Monaten Arbeit kommt das achtköpfige Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus-Expert*innen und Datenanalyst*innen zu dem Ergebnis, dass die AfD nach den Maßstäben des Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig ist. Das Gutachten umfasst rund 1.500 Seiten und basiert auf der Auswertung von rund drei Millionen Datenpunkten.

Link zu den Ergebnissen des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Verfassungswidrigkeit der AfD

Lesermeinungen

Bitte beachten Sie unsere Regeln in der Netiquette, unsere Nutzungsbestimmungen und unsere Datenschutzhinweise.

Sie müssen angemeldet sein, um eine Lesermeinung verfassen zu können. Sie können sich mit einem bereits existierenden Disqus-, Facebook-, Google-, Twitter-, Microsoft- oder Youtube-Account schnell und einfach anmelden. Oder Sie registrieren sich bei uns, dazu können Sie folgende Anleitung lesen: Link
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Lesermeinungen
Neueste
Älteste
0
Wir würden gerne Ihre Meinung lesen, schreiben Sie einen Leserbrief!x