Menu Close

Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Verfassungswidrigkeit der AfD veröffentlicht

Symbol Fragezeichen
Fragen sollen zu Antworten werden
Foto: ht

Berlin (kobinet) Am 25. Juni 2026 hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte ihr Gutachten zur möglichen Verfassungswidrigkeit der AfD in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Nach 13 Monaten Arbeit kommt das achtköpfige Team aus Jurist*innen, Rechtsextremismus-Expert*innen und Datenanalyst*innen zu dem Ergebnis, dass die AfD nach den Maßstäben des Art. 21 Abs. 2 GG verfassungswidrig ist. Das Gutachten umfasst rund 1.500 Seiten und basiert auf der Auswertung von rund drei Millionen Datenpunkten.

Link zu den Ergebnissen des Gutachtens der Gesellschaft für Freiheitsrechte zur Verfassungswidrigkeit der AfD