Berlin (kobinet)
Corinna Rüffer ist Politikerin bei den Grünen.
Sie arbeitet im Bundes-Tag.
Der Bundes-Tag macht Gesetze für Deutschland.
Sie spricht für Behinderten-Politik im Bundes-Tag.
Sie sagt: Im Beschluss-Papier stehen Kürzungen für Menschen mit Behinderungen.
Eine Kürzung bedeutet: Jemand bekommt weniger Geld als vorher.
Heute haben sich die Bundes-Länder mit Bundes-Kanzler Friedrich Merz getroffen.
Der Bundes-Kanzler ist der Chef der Regierung in Deutschland.
Das Treffen heißt Ministerpräsidenten-Konferenz.
Die Regierungs-Chefs aller Bundes-Länder treffen sich dabei.
Sie besprechen und entscheiden gemeinsam wichtige Dinge.
Bei dem Treffen wurden wichtige Beschlüsse gefasst.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung von einer Gruppe.
Corinna Rüffer sagt: Das Beschluss-Papier zeigt etwas Schlimmes.
Die Bundes-Regierung hat monatelang etwas geleugnet.
Die Bundes-Regierung leitet ganz Deutschland.
Sie besteht aus dem Bundes-Kanzler und den Ministern.
Geleugnet bedeutet: Sie hat etwas abgestritten.
Jetzt steht es klar im Beschluss-Papier.
Es sind massive Kürzungen geplant.
Gestern sagte Kanzler Merz noch im Bundes-Tag etwas anderes.
Er sagte: Familien mit behinderten Kindern bekommen alle Hilfe.
Corinna Rüffer sagt: Das war eine bewusste Täuschung.
Täuschung bedeutet: Jemand hat absichtlich etwas Falsches erzählt.
Am 8. Juni 2026 sagte Kerstin Griese etwas Wichtiges.
Kerstin Griese ist Staats-Sekretärin bei der SPD.
Sie ist eine wichtige Frau in der Regierung.
Sie hilft einem Minister bei seiner Arbeit.
Sie sagte: Es wird keine Kürzungen für Menschen mit Behinderungen geben.
Corinna Rüffer sagt: Dieses Versprechen gilt heute nicht mehr.
Das zeigt: Versprechen wurden nicht gehalten.
Ulla Schmidt ist Bundes-Vorsitzende der Lebens-Hilfe.
Die Bundes-Vorsitzende leitet einen Verband in ganz Deutschland.
Sie spricht für alle Mitglieder des Verbandes.
Die Lebens-Hilfe ist ein Verband für Menschen mit Behinderungen.
Ein Verband ist eine Gruppe mit einem gemeinsamen Ziel.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Unterstützung.
Diese Hilfe ermöglicht ihnen, am Leben teil-zunehmen.
Ulla Schmidt hatte gewarnt: Ohne Eingliederungs-Hilfe können Menschen nicht mehr mitmachen.
Menschen werden dann aus dem normalen Leben ausgeschlossen.
Viele Menschen sind gegen diese Kürzungen.
Über 180.000 Menschen haben eine Petition dagegen unterschrieben.
Eine Petition ist eine Bitte oder Beschwerde an wichtige Leute.
Viele Menschen fordern damit gemeinsam etwas.
Das bedeuten die Beschlüsse:
1. Pooling wird Pflicht
Beim Pooling teilen sich mehrere Menschen eine Hilfs-Leistung.
Zum Beispiel teilen sich mehrere Kinder eine Begleit-Person.
Eine Begleit-Person hilft dir im Alltag.
Sie unterstützt dich bei Dingen, die du alleine nicht kannst.
Bisher gab es das Recht auf eine eigene Schul-Begleitung.
Die Regierung will dieses Recht abschaffen.
Das steht in Paragraph 112 des Sozial-Gesetz-Buches 9.
Das Sozial-Gesetz-Buch enthält Regeln für Hilfe vom Staat.
Menschen bekommen dadurch Unterstützung, wenn sie es brauchen.
Ein Paragraph ist ein Abschnitt in einem Gesetz mit einer Nummer.
Das Gesetz heißt: Gesetz für Rehabilitation und Teil-habe.
Rehabilitation bedeutet: Menschen bekommen Hilfe nach einer Krankheit oder einem Unfall.
Damit können sie wieder am Leben teil-nehmen.
Teil-habe bedeutet: Man macht bei etwas mit und gehört dazu.
Früher galt das nur in einzelnen Kommunen.
Jetzt wird es ein Bundes-Gesetz.
2. Pooling auch bei sozialer Teil-habe
Soziale Teil-habe bedeutet: Am Leben in der Gesellschaft mitmachen.
Auch hier soll Pooling Pflicht werden.
Das gilt besonders für Menschen, die zusammen wohnen.
Wer mit anderen wohnt, bekommt weniger Unterstützung.
Der Leistungs-Träger entscheidet das allein.
Der Leistungs-Träger ist eine Behörde.
Diese Behörde entscheidet, welche Hilfe jemand bekommt.
Sie bezahlt diese Hilfe auch.
3. Das Wunsch- und Wahl-Recht wird geschwächt
Das Bundes-Teil-habe-Gesetz wurde 2017 beschlossen.
Dieses Gesetz hilft Menschen mit Behinderung in Deutschland.
Es gab Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Recht.
Sie durften selbst wählen, welche Hilfe sie bekommen.
Dieses Recht soll jetzt stark eingeschränkt werden.
Es soll feste Preis-Grenzen geben.
Manche Hilfen kosten mehr als die Preis-Grenze.
Diese Hilfen bekommt man dann nicht mehr.
4. Kommunen bestimmen, wo Menschen wohnen
Früher galt: Der Mensch mit Behinderung steht im Mittelpunkt.
Das nennt man personen-zentrierten Ansatz.
Personen-zentriert bedeutet: Die Hilfe wird genau auf einen Menschen abgestimmt.
Jeder bekommt das, was er persönlich braucht.
Jetzt sollen die Kommunen wieder mehr bestimmen.
Sie sollen entscheiden, wo jemand wohnt.
Das nennt man Belegungs-Recht.
Das Belegungs-Recht gibt Kommunen die Macht zu bestimmen, wo jemand wohnt.
Der Mensch mit Behinderung kann dann nicht mehr selbst entscheiden.
Kommunen können Menschen in stationäre Einrichtungen drängen.
Stationäre Einrichtungen sind Häuser, in denen Menschen mit Behinderungen zusammen wohnen und Hilfe bekommen.
5. Einkommen und Vermögen werden stärker geprüft
Vermögen ist alles, was du besitzt.
Zum Beispiel Geld oder ein Haus.
Menschen müssen ihr Einkommen und Vermögen stärker offenlegen.
Corinna Rüffer sagt: Das ist unnötige Bürokratie.
Bürokratie bedeutet: Es gibt sehr viele Formulare und Regeln.
Vieles dauert lange und ist kompliziert.
Die meisten Menschen mit Behinderungen haben kaum Geld.
Die Prüfung bringt also fast nichts.
6. Es kommen noch mehr Kürzungen
Der Beschluss sagt selbst: Das ist erst der Anfang.
Im Herbst 2026 sollen weitere Beschlüsse folgen.
Das nennt sich Zukunfts-Pakt.
Ein Zukunfts-Pakt ist eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern.
Sie planen damit gemeinsam, was in Deutschland passieren soll.
Corinna Rüffer fasst zusammen:
Das Papier hat 14 Seiten.
Es zeigt noch mehr Kürzungen.
Diese Kürzungen schaden Menschen mit Behinderungen.
Eine faire Finanz-Reform hätte den Kommunen geholfen.
Finanz-Reform bedeutet: Die Verteilung von Geld wird neu geregelt.
Das passiert aber nicht.
Die Grünen werden gegen diese Beschlüsse kämpfen.
Corinna Rüffer sagt: Diese Beschlüsse verstoßen gegen die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein internationaler Vertrag.
Viele Länder haben ihn unterschrieben.
Er schützt die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Zum Beschlusspapier der heutigen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Corinna Rüffer zu Wort gemeldet: "Das Beschlusspapier der MPK-Runde vor dem Treffen mit Bundeskanzler Friedrich Merz deckt schonungslos auf, was die Bundesregierung monatelang geleugnet hat: Es stehen massive, konkrete Einschnitte in der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe bevor. Gestern noch versicherte Kanzler Merz in der Regierungsbefragung des Bundestages, dass Familien mit behinderten Kindern jede Hilfe ohne Einschränkungen bekommen würden. Diese Aussage scheint sich mit den heutigen Verabredungen zwischen Bund und Ländern als bewusste Täuschung zu entlarven."
Das wäre nach Ansicht von Corinna Rüffer ein Wortbruch des Kanzlers und seiner Bundesregierung, allen voran auch des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums. „Wie oft haben sie auf unsere Nachfragen in den vergangenen Monaten immer wieder versichert, wer Hilfe benötige, bekomme diese auch. Dabei war bei all der Drohkulisse längst absehbar: Hier wird ein Kahlschlag vorbereitet, der insbesondere Kinder und Menschen mit Beeinträchtigungen direkt trifft“, betonte Corinna Rüffer.
Am 8. Juni 2026, vor gerade einmal 17 Tagen, hatte die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD) im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich erklärte: Der Dialogprozess ziele „eindeutig nicht auf Einschränkungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen ab.“ „Heute ist diese Zusage Makulatur. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Hauptpetentin der Petition, die über 180.000 Menschen unterzeichnet haben, hatte im Petitionsausschuss gewarnt: ‚Ohne Eingliederungshilfe droht Ausschluss.‘ Heute ist ihr Worst Case Beschlusslage“, so die Kritik von Corinna Rüffer.
Was die Beschlüsse konkret bedeuten
Vieles aus dem Beschlusspapier klingt nach Informationen von Corinna Rüffer ziemlich technisch. Konkret bedeuten die Punkte jedoch massive Einschnitte:
- Zwang zum Pooling – faktische Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs:
Künftig sollen geteilte Assistenzleistungen, das sogenannte Pooling, der Regelfall sein. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung nach § 112 SGB IX wird damit faktisch ausgehebelt. Eltern, die heute noch erfolgreich klagen können, verlieren ihre rechtliche Handhabe. Was bisher in einzelnen Kommunen als rechtlich umstrittene Sparpraxis bekannt war, wird Bundesgesetz.
- Zwangspooling bei der sozialen Teilhabe:
Dasselbe Prinzip soll auch im Bereich der sozialen Teilhabe gelten, insbesondere für Menschen, die in gemeinsamer Wohnsituation leben. Die gemeinsame Wohnsituation wird damit zum Argument gegen individuelle Unterstützung. Auch hier entscheidet allein der Leistungsträger.
- Aushöhlung des Wunsch- und Wahlrechts:
Das durch das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz gestärkte Wunsch- und Wahlrecht für Betroffene wird de facto zerschlagen. Das Recht Betroffener, ein passendes Angebot selbst zu wählen, wird durch die Einführung starrer, bundeseinheitlicher Orientierungswerte für unverhältnismäßige Mehrkosten außer Kraft gesetzt. Liegen die Kosten alternativer Leistungsangebote über diesen Werten, greift der Rotstift der Leistungsträger.
- Belegungsrechte – Rückkehr zur institutionellen Steuerung:
Eine Abkehr vom bislang geltenden personenzentrierten Ansatz zeigt sich auch dadurch, dass Leistungsträger, also die Kommunen, stärker steuern können sollen, wo Menschen mit Behinderungen künftig leben sollen. Das Stichwort Belegungsrecht ermöglicht es ihnen, Betroffene in stationäre Settings drängen zu können. Die institutionelle Steuerungslogik, die das BTHG überwunden hatte, kehrt mit gesetzlicher Grundlage zurück.
- Verstärkte Einkommens- und Vermögensanrechnung:
Weiterhin sollen Einkommen und Vermögen wieder stärker angerechnet werden können. Dabei wissen wir lange: die Überprüfung ist ein unnötiges Bürokratiemonster, da hier in den allermeisten Fällen bei den Menschen sowieso nichts zu holen ist.
- Das ist nicht das Ende:
Der Beschluss hält ausdrücklich fest: Dies sei nicht das Ende des Prozesses. Im Herbst 2026 werden Bund und Länder im Rahmen des Zukunftspakts weitermachen. Was heute beschlossen wurde, ist eine erste Tranche.
Einordnung
„Das waren nur einige Beispiele aus dem 14-seitigen Papier der Grausamkeiten. Es setzt um, was die Kommunalen Spitzenverbände in der vom Kanzleramt eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe ‚Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen‘ und im Dialogprozess Eingliederungshilfe aus dem Bundesarbeitsministerium in den letzten Monaten bereits gefordert haben. Statt die Kommunen durch eine gerechte Finanzreform strukturell zu entlasten, wird die soziale Infrastruktur kaputtgespart. Und es zeigt, dass das C bei der Union und das S bei der SPD keinerlei Bedeutung mehr haben. Wir Grünen werden diesen Frontalangriff auf die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Rechte von Kindern und Familien entschiedenen Widerstand entgegensetzen“, teilte Corinna Rüffer in einer Presseinformation mit.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Zum Beschlusspapier der heutigen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Corinna Rüffer zu Wort gemeldet: "Das Beschlusspapier der MPK-Runde vor dem Treffen mit Bundeskanzler Friedrich Merz deckt schonungslos auf, was die Bundesregierung monatelang geleugnet hat: Es stehen massive, konkrete Einschnitte in der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe bevor. Gestern noch versicherte Kanzler Merz in der Regierungsbefragung des Bundestages, dass Familien mit behinderten Kindern jede Hilfe ohne Einschränkungen bekommen würden. Diese Aussage scheint sich mit den heutigen Verabredungen zwischen Bund und Ländern als bewusste Täuschung zu entlarven."
Das wäre nach Ansicht von Corinna Rüffer ein Wortbruch des Kanzlers und seiner Bundesregierung, allen voran auch des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums. „Wie oft haben sie auf unsere Nachfragen in den vergangenen Monaten immer wieder versichert, wer Hilfe benötige, bekomme diese auch. Dabei war bei all der Drohkulisse längst absehbar: Hier wird ein Kahlschlag vorbereitet, der insbesondere Kinder und Menschen mit Beeinträchtigungen direkt trifft“, betonte Corinna Rüffer.
Am 8. Juni 2026, vor gerade einmal 17 Tagen, hatte die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD) im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich erklärte: Der Dialogprozess ziele „eindeutig nicht auf Einschränkungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen ab.“ „Heute ist diese Zusage Makulatur. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Hauptpetentin der Petition, die über 180.000 Menschen unterzeichnet haben, hatte im Petitionsausschuss gewarnt: ‚Ohne Eingliederungshilfe droht Ausschluss.‘ Heute ist ihr Worst Case Beschlusslage“, so die Kritik von Corinna Rüffer.
Was die Beschlüsse konkret bedeuten
Vieles aus dem Beschlusspapier klingt nach Informationen von Corinna Rüffer ziemlich technisch. Konkret bedeuten die Punkte jedoch massive Einschnitte:
- Zwang zum Pooling – faktische Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs:
Künftig sollen geteilte Assistenzleistungen, das sogenannte Pooling, der Regelfall sein. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung nach § 112 SGB IX wird damit faktisch ausgehebelt. Eltern, die heute noch erfolgreich klagen können, verlieren ihre rechtliche Handhabe. Was bisher in einzelnen Kommunen als rechtlich umstrittene Sparpraxis bekannt war, wird Bundesgesetz.
- Zwangspooling bei der sozialen Teilhabe:
Dasselbe Prinzip soll auch im Bereich der sozialen Teilhabe gelten, insbesondere für Menschen, die in gemeinsamer Wohnsituation leben. Die gemeinsame Wohnsituation wird damit zum Argument gegen individuelle Unterstützung. Auch hier entscheidet allein der Leistungsträger.
- Aushöhlung des Wunsch- und Wahlrechts:
Das durch das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz gestärkte Wunsch- und Wahlrecht für Betroffene wird de facto zerschlagen. Das Recht Betroffener, ein passendes Angebot selbst zu wählen, wird durch die Einführung starrer, bundeseinheitlicher Orientierungswerte für unverhältnismäßige Mehrkosten außer Kraft gesetzt. Liegen die Kosten alternativer Leistungsangebote über diesen Werten, greift der Rotstift der Leistungsträger.
- Belegungsrechte – Rückkehr zur institutionellen Steuerung:
Eine Abkehr vom bislang geltenden personenzentrierten Ansatz zeigt sich auch dadurch, dass Leistungsträger, also die Kommunen, stärker steuern können sollen, wo Menschen mit Behinderungen künftig leben sollen. Das Stichwort Belegungsrecht ermöglicht es ihnen, Betroffene in stationäre Settings drängen zu können. Die institutionelle Steuerungslogik, die das BTHG überwunden hatte, kehrt mit gesetzlicher Grundlage zurück.
- Verstärkte Einkommens- und Vermögensanrechnung:
Weiterhin sollen Einkommen und Vermögen wieder stärker angerechnet werden können. Dabei wissen wir lange: die Überprüfung ist ein unnötiges Bürokratiemonster, da hier in den allermeisten Fällen bei den Menschen sowieso nichts zu holen ist.
- Das ist nicht das Ende:
Der Beschluss hält ausdrücklich fest: Dies sei nicht das Ende des Prozesses. Im Herbst 2026 werden Bund und Länder im Rahmen des Zukunftspakts weitermachen. Was heute beschlossen wurde, ist eine erste Tranche.
Einordnung
„Das waren nur einige Beispiele aus dem 14-seitigen Papier der Grausamkeiten. Es setzt um, was die Kommunalen Spitzenverbände in der vom Kanzleramt eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe ‚Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen‘ und im Dialogprozess Eingliederungshilfe aus dem Bundesarbeitsministerium in den letzten Monaten bereits gefordert haben. Statt die Kommunen durch eine gerechte Finanzreform strukturell zu entlasten, wird die soziale Infrastruktur kaputtgespart. Und es zeigt, dass das C bei der Union und das S bei der SPD keinerlei Bedeutung mehr haben. Wir Grünen werden diesen Frontalangriff auf die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Rechte von Kindern und Familien entschiedenen Widerstand entgegensetzen“, teilte Corinna Rüffer in einer Presseinformation mit.





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