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Kürzungen bei Teilhabe per Beschluss: Bricht Bundeskanzler Merz sein Wort gegenüber Menschen mit Behinderungen?

Corrina Rüffer
Corrina Rüffer
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Zum Beschlusspapier der heutigen Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich die behindertenpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, Corinna Rüffer zu Wort gemeldet: "Das Beschlusspapier der MPK-Runde vor dem Treffen mit Bundeskanzler Friedrich Merz deckt schonungslos auf, was die Bundesregierung monatelang geleugnet hat: Es stehen massive, konkrete Einschnitte in der Eingliederungshilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe bevor. Gestern noch versicherte Kanzler Merz in der Regierungsbefragung des Bundestages, dass Familien mit behinderten Kindern jede Hilfe ohne Einschränkungen bekommen würden. Diese Aussage scheint sich mit den heutigen Verabredungen zwischen Bund und Ländern als bewusste Täuschung zu entlarven."

Das wäre nach Ansicht von Corinna Rüffer ein Wortbruch des Kanzlers und seiner Bundesregierung, allen voran auch des SPD-geführten Bundesarbeitsministeriums. „Wie oft haben sie auf unsere Nachfragen in den vergangenen Monaten immer wieder versichert, wer Hilfe benötige, bekomme diese auch. Dabei war bei all der Drohkulisse längst absehbar: Hier wird ein Kahlschlag vorbereitet, der insbesondere Kinder und Menschen mit Beeinträchtigungen direkt trifft“, betonte Corinna Rüffer.

Am 8. Juni 2026, vor gerade einmal 17 Tagen, hatte die Parlamentarische Staatssekretärin Kerstin Griese (SPD) im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich erklärte: Der Dialogprozess ziele „eindeutig nicht auf Einschränkungen der Leistungen für Menschen mit Behinderungen ab.“ „Heute ist diese Zusage Makulatur. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Hauptpetentin der Petition, die über 180.000 Menschen unterzeichnet haben, hatte im Petitionsausschuss gewarnt: ‚Ohne Eingliederungshilfe droht Ausschluss.‘ Heute ist ihr Worst Case Beschlusslage“, so die Kritik von Corinna Rüffer.

Was die Beschlüsse konkret bedeuten

Vieles aus dem Beschlusspapier klingt nach Informationen von Corinna Rüffer ziemlich technisch. Konkret bedeuten die Punkte jedoch massive Einschnitte:

  1. Zwang zum Pooling – faktische Abschaffung des individuellen Rechtsanspruchs:

Künftig sollen geteilte Assistenzleistungen, das sogenannte Pooling, der Regelfall sein. Der individuelle Rechtsanspruch auf Schulbegleitung nach § 112 SGB IX wird damit faktisch ausgehebelt. Eltern, die heute noch erfolgreich klagen können, verlieren ihre rechtliche Handhabe. Was bisher in einzelnen Kommunen als rechtlich umstrittene Sparpraxis bekannt war, wird Bundesgesetz.

  1. Zwangspooling bei der sozialen Teilhabe:

Dasselbe Prinzip soll auch im Bereich der sozialen Teilhabe gelten, insbesondere für Menschen, die in gemeinsamer Wohnsituation leben. Die gemeinsame Wohnsituation wird damit zum Argument gegen individuelle Unterstützung. Auch hier entscheidet allein der Leistungsträger.

  1. Aushöhlung des Wunsch- und Wahlrechts:

Das durch das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz gestärkte Wunsch- und Wahlrecht für Betroffene wird de facto zerschlagen. Das Recht Betroffener, ein passendes Angebot selbst zu wählen, wird durch die Einführung starrer, bundeseinheitlicher Orientierungswerte für unverhältnismäßige Mehrkosten außer Kraft gesetzt. Liegen die Kosten alternativer Leistungsangebote über diesen Werten, greift der Rotstift der Leistungsträger.

  1. Belegungsrechte – Rückkehr zur institutionellen Steuerung:

Eine Abkehr vom bislang geltenden personenzentrierten Ansatz zeigt sich auch dadurch, dass Leistungsträger, also die Kommunen, stärker steuern können sollen, wo Menschen mit Behinderungen künftig leben sollen. Das Stichwort Belegungsrecht ermöglicht es ihnen, Betroffene in stationäre Settings drängen zu können. Die institutionelle Steuerungslogik, die das BTHG überwunden hatte, kehrt mit gesetzlicher Grundlage zurück.

  1. Verstärkte Einkommens- und Vermögensanrechnung:

Weiterhin sollen Einkommen und Vermögen wieder stärker angerechnet werden können. Dabei wissen wir lange: die Überprüfung ist ein unnötiges Bürokratiemonster, da hier in den allermeisten Fällen bei den Menschen sowieso nichts zu holen ist.

  1. Das ist nicht das Ende:

Der Beschluss hält ausdrücklich fest: Dies sei nicht das Ende des Prozesses. Im Herbst 2026 werden Bund und Länder im Rahmen des Zukunftspakts weitermachen. Was heute beschlossen wurde, ist eine erste Tranche.

Einordnung

„Das waren nur einige Beispiele aus dem 14-seitigen Papier der Grausamkeiten. Es setzt um, was die Kommunalen Spitzenverbände in der vom Kanzleramt eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe ‚Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen‘ und im Dialogprozess Eingliederungshilfe aus dem Bundesarbeitsministerium in den letzten Monaten bereits gefordert haben. Statt die Kommunen durch eine gerechte Finanzreform strukturell zu entlasten, wird die soziale Infrastruktur kaputtgespart. Und es zeigt, dass das C bei der Union und das S bei der SPD keinerlei Bedeutung mehr haben. Wir Grünen werden diesen Frontalangriff auf die UN-Behindertenrechtskonvention sowie die Rechte von Kindern und Familien entschiedenen Widerstand entgegensetzen“, teilte Corinna Rüffer in einer Presseinformation mit.

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