HAMBURG (kobinet)
Der Eltern-Verein von Leben mit Behinderung Hamburg hat einen Brief geschrieben.
Ein Eltern-Verein ist eine Gruppe von Eltern.
Die Eltern setzen sich gemeinsam für ihre Kinder ein.
Der Brief geht an die Hamburger Schul-Behörde.
Die Schul-Behörde ist ein Amt.
Das Amt kümmert sich um alle Schulen in Hamburg.
Es geht um geplante Kürzungen bei der Schul-Begleitung.
Kürzungen bedeuten: Es gibt weniger Geld oder weniger Hilfe als vorher.
Schul-Begleitung bedeutet: Eine Person hilft einem Kind in der Schule.
Die Schul-Behörde plant weniger FSJ-Stellen an Hamburger Schulen.
FSJ bedeutet: Freiwilliges Soziales Jahr.
Beim FSJ arbeiten junge Menschen 1 Jahr lang für andere Menschen.
FSJ-Kräfte helfen für kurze Zeit an Schulen.
Bisher konnten Schulen freie Stellen anders besetzen.
Zum Beispiel mit einem Schul-Begleiter.
Das soll künftig nicht mehr möglich sein.
In Hamburg haben Kinder mit Behinderung ein Recht auf Bildung.
Dieses Recht nennt man: Teil-habe-Recht.
Teil-habe-Recht bedeutet: Kinder mit Behinderung dürfen in normale Schulen gehen.
Sie dürfen überall dabei sein.
Die Schulen müssen dieses Recht sicherstellen.
Dafür haben sie eigenes Personal.
Außerdem gibt es einen Pool von Schul-Begleitern.
Pool bedeutet: Eine Gruppe von Personen steht bereit.
Ein Schul-Begleiter ist eine Person.
Diese Person hilft einem Kind mit Behinderung in der Schule.
Jedes Kind soll genug Unterstützung bekommen.
Zuerst hilft das Personal der Schule.
Reicht das nicht, hilft ein Schul-Begleiter.
Es gibt auch die Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe ist extra Unterstützung vom Staat.
Sie ist für Menschen mit Behinderung.
Die Schule muss zuerst helfen.
Kann die Schule nicht genug helfen, gibt es Eingliederungs-Hilfe.
Kerrin Stumpf leitet den Eltern-Verein.
Sie sagt: Es ist unklar, ob Kinder nächstes Schuljahr genug Hilfe bekommen.
Schon jetzt müssen manche Kinder zu Hause bleiben.
Diese Kinder haben keine Unterstützung für den Schul-Alltag.
Schul-Alltag ist alles, was täglich in der Schule passiert.
Zum Beispiel: Unterricht, Essen und Pausen.
Manche Kinder brauchen Hilfe auf der Toilette.
Andere Kinder brauchen Hilfe beim Essen.
Der Eltern-Verein fordert eine Antwort von der Schul-Behörde.
Die erste Frage lautet: Wie oft passiert das schon jetzt?
Die zweite Frage lautet: Wie soll das nächstes Jahr besser werden?
Kommen die neuen Regeln, gibt es weniger Hilfe an Schulen.
Dann können Familien ihre Rechte einklagen.
Einklagen bedeutet: Man geht vor Gericht.
Das Gericht entscheidet dann, was passieren muss.
Das hat das Bundes-Sozial-Gericht am 18. Juli 2019 entschieden.
Das Bundes-Sozial-Gericht ist ein wichtiges Gericht in Deutschland.
Es entscheidet über Streit bei Rente und Sozial-Hilfe.
Der Eltern-Verein erinnert auch an die UN-Behindertenrechts-Konvention.
Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist ein Vertrag der Vereinten Nationen.
Er legt fest, welche Rechte Menschen mit Behinderungen haben.
Viele Länder haben diesen Vertrag unterschrieben.
Artikel 24 ist ein Abschnitt in diesem Vertrag.
Ein Artikel ist ein Abschnitt in einem Vertrag oder Gesetz.
Artikel 24 sagt: Kinder mit Behinderung dürfen normale Schulen besuchen.
Das steht auch im Hamburger Schul-Gesetz.
Paragraph 12 ist der genaue Abschnitt im Hamburger Schul-Gesetz.
Ein Paragraph ist ein Abschnitt in einem Gesetz.
Dieses Recht muss geschützt werden.
Die Universität Oldenburg hat das Hamburger Modell untersucht.
Das Hamburger Modell ist ein Plan für Schulen in Hamburg.
Er legt fest, wie Kinder mit Behinderung in der Schule Hilfe bekommen.
Das Ergebnis: Das Modell ist für Eltern zu unklar.
Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Die Schul-Behörde hat die Eltern nicht gefragt.
Das war bei den neuen Plänen so.
Das Gesetz sagt: Eltern müssen gefragt werden.
Das ist nicht passiert.
Der Eltern-Verein erwartet jetzt schnell eine Antwort.
Die Frage ist: Wie werden die Bedarfe der Kinder gesichert?
Bedarfe sind Dinge, die Kinder brauchen.
Zum Beispiel: besondere Hilfe oder Unterstützung.

Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
HAMBURG (kobinet) Der Elternverein von Leben mit Behinderung Hamburg hat sich anlässlich der geplanten Kürzungen bei der Schulbegleitung mit einem Brief an die Hamburger Schulbehörde gewandt. Diese plant unter anderem eine Reduzierung von FSJler-Stellen an allen Hamburger Schulen sowie eine Beendigung der bisherigen schulischen Möglichkeit, Stellen, die nicht rechtzeitig besetzt werden konnten, mit höherwertigem Personal für Schulbegleitung auszugleichen, umzuwandeln. Hamburg setzt den Rechtsanspruch auf die Teilhabe an Bildung mit dem Grundsatz um, dass die Schulen die Teilhabe von Kindern mit einem (speziellen) sonderpädagogischen Förderbedarf mit ihrem Personal sowie einem Pool an Schulbegleitern (u.a. FSJlern) zu sichern haben. Die Ausstattung der Schulen und Zumessung der Schulbegleitungen soll im bisher geltenden Prinzip so sein, dass Schülerinnen und Schüler ihre Assistenz individuell ausreichend erhalten, vom Personal der Schule und nachrangig bei Bedarf von Schulbegleitung. So werden individuelle, in Einzelverfahren der Familien erwirkte Schulbegleitung im Wege der Eingliederungshilfe nicht erforderlich. Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, auf die der Anspruch entfallen kann, wenn die Schulen mit ihren Mitteln die Assistenzbedarfe der Schülerinnen und Schüler im Einzelfall abdecken.
„Ob im nächsten Schuljahr die Bedarfe für Teilhabe im Einzelfall wirklich gedeckt werden, ist aktuell völlig unklar“, so Kerrin Stumpf, Geschäftsführerin im Elternverein, „Familien berichten, dass schon jetzt Kinder zu Hause bleiben, weil Assistenz für Toilettentraining, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme und zur Aufsicht nicht gesichert ist. Wir fordern die Schulbehörde auf, uns zu sagen, wie oft das bisher vorkommt und wie sie im kommenden Jahr bei reduzierten Ressourcen Schulabsentismus und Schlechtleistung bei der Teilhabeassistenz verhindern werden.“
„Wenn die neuen Regelungen wirklich schon für das nächste Schuljahr gelten, werden ab Sommer die die Assistenzangebote in den Schulen sinken. Dann werden einzelne Schülerinnen und Schülern Rechtsansprüche auf individuelle Leistungen geltend machen können und müssen“, so Stumpf weiter mit Bezug auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 18. Juli 2019 (Az. B 8 SO 2/18 R, Rn. 16). „Die Teilhabe an Bildung muss, wenn sie nicht selbstverständlich ist, durchsetzbar sein.“
Der Elternverein weist in seinem Schreiben auf die Evaluation der Universität Oldenburg über die Hamburger Schulbegleitung hin, die das Hamburger Modell als für Eltern zu intransparent beschrieben hat; hieran habe sich bisher nichts geändert. Er erinnert neben dem Rechts auf Bildung und Teilhabe von Kindern mit Behinderungen, Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, umgesetzt durch das Hamburger Schulgesetz § 12, wonach Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht haben, allgemeine Schulen zu besuchen, an die Pflicht Eltern bei den Regelungen von Teilhabeleistungen zu beteiligen; auch dies war vor den jetzt angekündigten Änderungen nicht geschehen.
Der Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein erwartet von der Schulbehörde zeitnah Antworten darauf, wie die Bedarfe der betroffenen Schülerinnen und Schüler gesichert werden sollen.

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HAMBURG (kobinet) Der Elternverein von Leben mit Behinderung Hamburg hat sich anlässlich der geplanten Kürzungen bei der Schulbegleitung mit einem Brief an die Hamburger Schulbehörde gewandt. Diese plant unter anderem eine Reduzierung von FSJler-Stellen an allen Hamburger Schulen sowie eine Beendigung der bisherigen schulischen Möglichkeit, Stellen, die nicht rechtzeitig besetzt werden konnten, mit höherwertigem Personal für Schulbegleitung auszugleichen, umzuwandeln. Hamburg setzt den Rechtsanspruch auf die Teilhabe an Bildung mit dem Grundsatz um, dass die Schulen die Teilhabe von Kindern mit einem (speziellen) sonderpädagogischen Förderbedarf mit ihrem Personal sowie einem Pool an Schulbegleitern (u.a. FSJlern) zu sichern haben. Die Ausstattung der Schulen und Zumessung der Schulbegleitungen soll im bisher geltenden Prinzip so sein, dass Schülerinnen und Schüler ihre Assistenz individuell ausreichend erhalten, vom Personal der Schule und nachrangig bei Bedarf von Schulbegleitung. So werden individuelle, in Einzelverfahren der Familien erwirkte Schulbegleitung im Wege der Eingliederungshilfe nicht erforderlich. Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, auf die der Anspruch entfallen kann, wenn die Schulen mit ihren Mitteln die Assistenzbedarfe der Schülerinnen und Schüler im Einzelfall abdecken.
„Ob im nächsten Schuljahr die Bedarfe für Teilhabe im Einzelfall wirklich gedeckt werden, ist aktuell völlig unklar“, so Kerrin Stumpf, Geschäftsführerin im Elternverein, „Familien berichten, dass schon jetzt Kinder zu Hause bleiben, weil Assistenz für Toilettentraining, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme und zur Aufsicht nicht gesichert ist. Wir fordern die Schulbehörde auf, uns zu sagen, wie oft das bisher vorkommt und wie sie im kommenden Jahr bei reduzierten Ressourcen Schulabsentismus und Schlechtleistung bei der Teilhabeassistenz verhindern werden.“
„Wenn die neuen Regelungen wirklich schon für das nächste Schuljahr gelten, werden ab Sommer die die Assistenzangebote in den Schulen sinken. Dann werden einzelne Schülerinnen und Schülern Rechtsansprüche auf individuelle Leistungen geltend machen können und müssen“, so Stumpf weiter mit Bezug auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 18. Juli 2019 (Az. B 8 SO 2/18 R, Rn. 16). „Die Teilhabe an Bildung muss, wenn sie nicht selbstverständlich ist, durchsetzbar sein.“
Der Elternverein weist in seinem Schreiben auf die Evaluation der Universität Oldenburg über die Hamburger Schulbegleitung hin, die das Hamburger Modell als für Eltern zu intransparent beschrieben hat; hieran habe sich bisher nichts geändert. Er erinnert neben dem Rechts auf Bildung und Teilhabe von Kindern mit Behinderungen, Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, umgesetzt durch das Hamburger Schulgesetz § 12, wonach Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht haben, allgemeine Schulen zu besuchen, an die Pflicht Eltern bei den Regelungen von Teilhabeleistungen zu beteiligen; auch dies war vor den jetzt angekündigten Änderungen nicht geschehen.
Der Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein erwartet von der Schulbehörde zeitnah Antworten darauf, wie die Bedarfe der betroffenen Schülerinnen und Schüler gesichert werden sollen.





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