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Kürzungen bei der Schulbegleitung gefährden Teilhabe in Hamburg

Zeichnung eines Jungen mit grünem Schulranzen und einem Mädchen mit langen Zöpfen und rötlichem Schulranzen
Gemeinsam zur Schule
Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen

HAMBURG (kobinet) Der Elternverein von Leben mit Behinderung Hamburg hat sich anlässlich der geplanten Kürzungen bei der Schulbegleitung mit einem Brief an die Hamburger Schulbehörde gewandt. Diese plant unter anderem eine Reduzierung von FSJler-Stellen an allen Hamburger Schulen sowie eine Beendigung der bisherigen schulischen Möglichkeit, Stellen, die nicht rechtzeitig besetzt werden konnten, mit höherwertigem Personal für Schulbegleitung auszugleichen, umzuwandeln. Hamburg setzt den Rechtsanspruch auf die Teilhabe an Bildung mit dem Grundsatz um, dass die Schulen die Teilhabe von Kindern mit einem (speziellen) sonderpädagogischen Förderbedarf mit ihrem Personal sowie einem Pool an Schulbegleitern (u.a. FSJlern) zu sichern haben. Die Ausstattung der Schulen und Zumessung der Schulbegleitungen soll im bisher geltenden Prinzip so sein, dass Schülerinnen und Schüler ihre Assistenz individuell ausreichend erhalten, vom Personal der Schule und nachrangig bei Bedarf von Schulbegleitung. So werden individuelle, in Einzelverfahren der Familien erwirkte Schulbegleitung im Wege der Eingliederungshilfe nicht erforderlich. Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, auf die der Anspruch entfallen kann, wenn die Schulen mit ihren Mitteln die Assistenzbedarfe der Schülerinnen und Schüler im Einzelfall abdecken.

„Ob im nächsten Schuljahr die Bedarfe für Teilhabe im Einzelfall wirklich gedeckt werden, ist aktuell völlig unklar“, so Kerrin Stumpf, Geschäftsführerin im Elternverein, „Familien berichten, dass schon jetzt Kinder zu Hause bleiben, weil Assistenz für Toilettentraining, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme und zur Aufsicht nicht gesichert ist. Wir fordern die Schulbehörde auf, uns zu sagen, wie oft das bisher vorkommt und wie sie im kommenden Jahr bei reduzierten Ressourcen Schulabsentismus und Schlechtleistung bei der Teilhabeassistenz verhindern werden.“

„Wenn die neuen Regelungen wirklich schon für das nächste Schuljahr gelten, werden ab Sommer die die Assistenzangebote in den Schulen sinken. Dann werden einzelne Schülerinnen und Schülern Rechtsansprüche auf individuelle Leistungen geltend machen können und müssen“, so Stumpf weiter mit Bezug auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts vom 18. Juli 2019 (Az. B 8 SO 2/18 R, Rn. 16). „Die Teilhabe an Bildung muss, wenn sie nicht selbstverständlich ist, durchsetzbar sein.“

Der Elternverein weist in seinem Schreiben auf die Evaluation der Universität Oldenburg über die Hamburger Schulbegleitung hin, die das Hamburger Modell als für Eltern zu intransparent beschrieben hat; hieran habe sich bisher nichts geändert. Er erinnert neben dem Rechts auf Bildung und Teilhabe von Kindern mit Behinderungen, Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, umgesetzt durch das Hamburger Schulgesetz § 12, wonach Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf das Recht haben, allgemeine Schulen zu besuchen, an die Pflicht Eltern bei den Regelungen von Teilhabeleistungen zu beteiligen; auch dies war vor den jetzt angekündigten Änderungen nicht geschehen.

Der Leben mit Behinderung Hamburg Elternverein erwartet von der Schulbehörde zeitnah Antworten darauf, wie die Bedarfe der betroffenen Schülerinnen und Schüler gesichert werden sollen.

 

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