Berlin (kobinet)
Der Bundes-Verband Selbst-Hilfe Körper-Behinderter heißt kurz: BSK.
Ein Bundes-Verband ist eine große Gruppe.
Viele kleinere Gruppen aus ganz Deutschland gehören dazu.
Sie arbeiten gemeinsam für ein Ziel.
Selbst-Hilfe bedeutet: Menschen mit der gleichen Behinderung treffen sich.
Sie helfen sich gegenseitig.
Eine Körper-Behinderung bedeutet: Ein Mensch kann seinen Körper nicht so nutzen wie andere.
Zum Beispiel kann ein Mensch nicht gehen oder nicht greifen.
Der BSK hat am 25. Juni 2026 an 2 Protest-Aktionen teil-genommen.
Der BSK hat diese Aktionen auch mit-geplant.
Die Bundes-Regierung plant große Kürzungen.
Kürzungen bedeuten: Es gibt weniger Geld oder weniger Hilfe.
Das bedeutet: Menschen mit Behinderung sollen weniger Hilfe bekommen.
Auch Kinder und Jugendliche sollen weniger Hilfe bekommen.
Der BSK ist klar gegen diese Kürzungen.
Am 25. Juni 2026 gab es eine Mahn-Wache.
Eine Mahn-Wache ist eine Versammlung von Menschen.
Die Menschen wollen auf ein wichtiges Thema aufmerksam machen.
Sie zeigen damit: Wir sind dagegen.
Die Mahn-Wache war um 8:30 Uhr vor dem Bundes-Rat.
Der Bundes-Rat ist ein wichtiges Gremium in Deutschland.
Ein Gremium ist eine Gruppe von Menschen.
Diese Gruppe trifft wichtige Entscheidungen zusammen.
Im Bundes-Rat kommen Vertreter aller Bundes-Länder zusammen.
Sie entscheiden gemeinsam über neue Gesetze.
Viele Verbände waren dabei.
Jörg Bechtold hat für den BSK gesprochen.
Die Minister-Präsidenten wollten nicht mit den Menschen sprechen.
Ein Minister-Präsident ist der Chef einer Landes-Regierung.
Jedes Bundes-Land hat einen Minister-Präsidenten.
Die Minister-Präsidenten fuhren durch die Tief-Garage ins Gebäude.
Eine Tief-Garage ist ein Parkplatz unter der Erde.
Autos fahren durch eine Einfahrt nach unten.
So vermieden sie den Kontakt mit den Menschen.
Das kritisiert der BSK sehr stark.
Verena Gotzes ist die Bundes-Vorsitzende des BSK.
Die Bundes-Vorsitzende ist die Chefin des BSK.
Verena Gotzes sagt: Menschen mit Behinderung müssen mit-reden dürfen.
Das gilt besonders bei wichtigen Entscheidungen.
Dieses Recht steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Die Vereinten Nationen sind eine große Gruppe von Ländern.
Fast alle Länder der Welt gehören dazu.
Die Vereinten Nationen heißen auch: UN.
Die UN haben Regeln zum Schutz von Menschen mit Behinderung aufgeschrieben.
Das ist die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Diese Konvention heißt kurz: UN-BRK.
Die UN-BRK schützt die Rechte von Menschen mit Behinderung weltweit.
Um 14:00 Uhr gab es eine zweite Demo vor dem Bundes-Kanzler-Amt.
Bei einer Demo treffen sich viele Menschen.
Sie zeigen ihre Meinung auf der Straße.
Das Bundes-Kanzler-Amt ist das Büro des Bundes-Kanzlers.
Der Bundes-Kanzler leitet die Regierung von Deutschland.
Jörg Bechtold hat auch dort für den BSK gesprochen.
Er sagte: Menschen mit Behinderung wollen selbst entscheiden.
Zum Beispiel: Wo sie wohnen wollen.
Die geplanten Kürzungen machen das schwerer.
Jörg Bechtold sprach auch über Antrags-Verfahren.
Ein Antrags-Verfahren bedeutet: Man muss viele Formulare ausfüllen.
So bekommt man Hilfe oder Geld vom Staat.
Das dauert sehr lange.
Und es ist sehr kompliziert.
Der BSK sagt: Hier muss es einfacher werden.
Der BSK sagt: Die Leistungen sollen bleiben.
Leistungen bedeuten: Hilfe oder Geld vom Staat.
Nur die Bürokratie soll weniger werden.
Bürokratie bedeutet: viele Regeln und Formulare.
Auch Schul-Assistenz muss weiter gesichert sein.
Schul-Assistenz bedeutet: Eine Person hilft einem Kind mit Behinderung in der Schule.
Das Kind kann so besser am Unterricht teil-nehmen.
Der BSK hat Unter-Schriften gesammelt.
Der BSK hat diese Unter-Schriften an Politiker und Politikerinnen übergeben.
Heike Heubach war dabei.
Heike Heubach ist Politikerin bei der SPD.
SPD bedeutet: Sozial-Demokratische Partei Deutschlands.
Corinna Rüffer war auch dabei.
Corinna Rüffer ist Politikerin bei den GRÜNEN.
GRÜNE bedeutet: Bündnis 90 / Die Grünen.
Beide sind gegen die Kürzungs-Pläne.
Beide versprechen: Wir setzen uns dagegen ein.
Der BSK wollte auch mit Thorsten Frei sprechen.
Thorsten Frei ist der Chef des Bundes-Kanzler-Amts.
Er hat das Gespräch abgelehnt.
Der BSK kritisiert das deutlich.
Denn die UN-BRK sagt: Menschen mit Behinderung müssen mit-reden dürfen.
Thorsten Frei hat dieses Recht nicht beachtet.
Am 23. Juni 2026 übergab der BSK Unter-Schriften an 2 Senatorinnen in Berlin.
Eine Senatorin ist wie eine Ministerin in Berlin.
Sie ist zuständig für ein bestimmtes Thema.
Eine ist die Sozial-Senatorin.
Die Sozial-Senatorin kümmert sich um Hilfe für Menschen in Not.
Die andere ist die Bildungs-Senatorin.
Die Bildungs-Senatorin kümmert sich um Schulen und Lernen.
Der BSK hat bei den Aktionen mit anderen Gruppen zusammen-gearbeitet.
Zum Beispiel mit der APAA.
APAA bedeutet: Arbeits-Gemeinschaft der behinderten Arbeit-Geber mit persönlicher Assistenz.
Auch die Gewerkschaft ver.di war dabei.
Eine Gewerkschaft setzt sich für bessere Bedingungen für Arbeit-Nehmer ein.
ver.di ist eine große Gewerkschaft in Deutschland.

Foto: BSK e.V.
Berlin (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) hat im Rahmen der vom dem Protestratschlag Eingliederungshilfe organisierten Proteste am 25. Juni 2026 an zwei Protestaktionen mit Redebeiträgen teilgenommen und diese mitgeplant. Grund sind die von der Bundesregierung geplanten massiven Kürzungsvorschlägen in der Eingliederungshilfe sowie in der Kinder- und Jugendhilfe, die auf dem Treffen des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten an diesem Tag beraten wurden. Diese Pläne weist der BSK kategorisch und nachdrücklich zurück. Es dürften keine Leistungskürzungen erfolgen, heißt es in einem BSK-Bericht über die Protestaktionen.
Am 25. Juni 2026 fand um 08.30 Uhr eine Mahnwache von Vertreterinnen und Vertretern des „Protestratschlages Eingliederungshilfe“ und anderen verbündeten Verbänden vor dem Bundesrat statt. Daran nahm auch der Vertreter des BSK, Jörg Bechtold, Referent für Barrierefreiheit, mit einem Redebeitrag teil. Leider entzogen sich die Ministerpräsidenten und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einem Gespräch und fuhren durch die Tiefgarage ins Gebäude. Die Nichtbeteiligung kritisiert der BSK scharf, „denn eine Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretungsorganisationen ist bei Kürzungen, die diese selbst massiv betreffen, unerlässlich und verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und missachtet die Würde der betroffenen Menschen“, so Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK.
Die zweite Demonstration fand an diesem Tag um 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt statt. Der Verbandsvertreter stellte auch hier die Forderungen des BSK vor und verwies darauf, dass das Wunsch- und Wahlrecht erheblich eingeschränkt werden soll und der Kostenvorbehalt in § 104 SGB IX einbetoniert werden soll. Dann wäre ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft massiv in Gefahr.
Auch verwies der BSK-Vertreter Jörg Bechtold auf die zahlreichen befristeten Bescheide und sehr langen und komplizierten Antrags und Bedarfsfeststellungsverfahren. Hier müsse entbürokratisiert werden und nicht bei den Leistungen gekürzt werden, denn dies verstößt gegen die UN-BRK. Desweiteren müsse die Schulassistenz garantiert und die Tarifbindung beibehalten werden.
Für diese Forderungen hat der BSK im Rahmen seiner Unterschriftenaktion Mitzeichnungen gesammelt, die nun politischen Vertreterinnen und Vertretern übergeben werden sollen. Der BSK konnte zur Teilnahme einige Bundestagsabgeordnete gewinnen und jenen die Unterschriften übergeben. So nahmen Heike Heubach (SPD) und Corinna Rüffer (GRÜNE) teil. Beide Politikerinnen drückten ihre große Solidarität aus und versprachen sich gegen die Pläne der Kürzungspolitik des Bundeskanzlers einzusetzen. Diese massiven Kürzungsvorschläge kritisierten beide scharf. Auch die fehlende Bereitschaft des Kanzleramtschefs mit dem BSK sich zu den Kürzungsplänen auszutauschen wurde von allen Anwesenden laut stark kritisiert.
Der Verband hat ein Antwortschreiben erhalten und wollte ein Gespräch mit dem Bundeskanzleramtschef Thorsten Frei zu den Kürzungsplänen vereinbaren, um sich auf Augenhöhe auszutauschen. Dies wurde abgelehnt, nur auf Mitarbeiterebene wurde ein Gesprächsangebot erteilt. Dies kritisiert der BSK ausdrücklich. Die Nichtbeteiligung der Betroffenen verstößt, wie oben schon vom Verband festgestellt, gegen das Partizipationsgebot der UN-BRK.
Sören Pellmann (DIE LINKE) und Winfried Oellers (CDU) wurden auch angefragt, hatten aber einen anderen Termin und konnten ihre Teilnahme nicht ermöglichen. Der BSK bedankt sich herzlich bei allen Abgeordneten für die kurzfristigen Zusagen. Am 23. Juni 2026 wurden die BSK-Unterschriften an die Berliner Sozialsenatorin und die Berliner Bildungssenatorin übergeben.
„Wir arbeiteten in einem Verbändebündnis mit der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (APAA) und den organisierten Assistenzkräften, die über das Arbeitgeber*innen-Modell oder bei ambulanten Diensten beschäftigt sind und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammen“, heißt es zum Abschluss des Berichts des BSK über die Protestaktionen.

Foto: BSK e.V.
Berlin (kobinet) Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) hat im Rahmen der vom dem Protestratschlag Eingliederungshilfe organisierten Proteste am 25. Juni 2026 an zwei Protestaktionen mit Redebeiträgen teilgenommen und diese mitgeplant. Grund sind die von der Bundesregierung geplanten massiven Kürzungsvorschlägen in der Eingliederungshilfe sowie in der Kinder- und Jugendhilfe, die auf dem Treffen des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidenten an diesem Tag beraten wurden. Diese Pläne weist der BSK kategorisch und nachdrücklich zurück. Es dürften keine Leistungskürzungen erfolgen, heißt es in einem BSK-Bericht über die Protestaktionen.
Am 25. Juni 2026 fand um 08.30 Uhr eine Mahnwache von Vertreterinnen und Vertretern des „Protestratschlages Eingliederungshilfe“ und anderen verbündeten Verbänden vor dem Bundesrat statt. Daran nahm auch der Vertreter des BSK, Jörg Bechtold, Referent für Barrierefreiheit, mit einem Redebeitrag teil. Leider entzogen sich die Ministerpräsidenten und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einem Gespräch und fuhren durch die Tiefgarage ins Gebäude. Die Nichtbeteiligung kritisiert der BSK scharf, „denn eine Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretungsorganisationen ist bei Kürzungen, die diese selbst massiv betreffen, unerlässlich und verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und missachtet die Würde der betroffenen Menschen“, so Verena Gotzes, Bundesvorsitzende des BSK.
Die zweite Demonstration fand an diesem Tag um 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt statt. Der Verbandsvertreter stellte auch hier die Forderungen des BSK vor und verwies darauf, dass das Wunsch- und Wahlrecht erheblich eingeschränkt werden soll und der Kostenvorbehalt in § 104 SGB IX einbetoniert werden soll. Dann wäre ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft massiv in Gefahr.
Auch verwies der BSK-Vertreter Jörg Bechtold auf die zahlreichen befristeten Bescheide und sehr langen und komplizierten Antrags und Bedarfsfeststellungsverfahren. Hier müsse entbürokratisiert werden und nicht bei den Leistungen gekürzt werden, denn dies verstößt gegen die UN-BRK. Desweiteren müsse die Schulassistenz garantiert und die Tarifbindung beibehalten werden.
Für diese Forderungen hat der BSK im Rahmen seiner Unterschriftenaktion Mitzeichnungen gesammelt, die nun politischen Vertreterinnen und Vertretern übergeben werden sollen. Der BSK konnte zur Teilnahme einige Bundestagsabgeordnete gewinnen und jenen die Unterschriften übergeben. So nahmen Heike Heubach (SPD) und Corinna Rüffer (GRÜNE) teil. Beide Politikerinnen drückten ihre große Solidarität aus und versprachen sich gegen die Pläne der Kürzungspolitik des Bundeskanzlers einzusetzen. Diese massiven Kürzungsvorschläge kritisierten beide scharf. Auch die fehlende Bereitschaft des Kanzleramtschefs mit dem BSK sich zu den Kürzungsplänen auszutauschen wurde von allen Anwesenden laut stark kritisiert.
Der Verband hat ein Antwortschreiben erhalten und wollte ein Gespräch mit dem Bundeskanzleramtschef Thorsten Frei zu den Kürzungsplänen vereinbaren, um sich auf Augenhöhe auszutauschen. Dies wurde abgelehnt, nur auf Mitarbeiterebene wurde ein Gesprächsangebot erteilt. Dies kritisiert der BSK ausdrücklich. Die Nichtbeteiligung der Betroffenen verstößt, wie oben schon vom Verband festgestellt, gegen das Partizipationsgebot der UN-BRK.
Sören Pellmann (DIE LINKE) und Winfried Oellers (CDU) wurden auch angefragt, hatten aber einen anderen Termin und konnten ihre Teilnahme nicht ermöglichen. Der BSK bedankt sich herzlich bei allen Abgeordneten für die kurzfristigen Zusagen. Am 23. Juni 2026 wurden die BSK-Unterschriften an die Berliner Sozialsenatorin und die Berliner Bildungssenatorin übergeben.
„Wir arbeiteten in einem Verbändebündnis mit der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (APAA) und den organisierten Assistenzkräften, die über das Arbeitgeber*innen-Modell oder bei ambulanten Diensten beschäftigt sind und mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di zusammen“, heißt es zum Abschluss des Berichts des BSK über die Protestaktionen.





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