Foto: Cerebral Palsy Foundation
Washington, D.C. USA (kobinet)
Die Verabschiedung des Americans with Disabilities Act (ADA), der oft auch als das US-amerikanische Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet wird, setzte nicht nur in den USA ein klares Zeichen gegen die vielfältigen Diskriminierungen behinderter Menschen, sondern bot weltweit den Rahmen für eine Vielzahl von Gleichstellungsgesetzen, weil darin vor allem auch das Recht auf einen barrierefreien Zugang im privatwirtschaftlichen Bereich geregelt wurde. Das Konzept der angemessenen Vorkehrungen, mit dem sich die Politik in Deutschland bei der derzeitigen Beratung der Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) so schwer tut, ist im ADA beispielsweise recht klar geregelt. Am 26. Juli 2026 wurde in den USA an die Unterzeichnung des Gesetzes vor 36 Jahren, also am 26. Juli 1990 mit über 3.000 Gästen auf dem Rasen des Weißen Hauses in Washington und an die Bedeutung des Gesetzes für die Rechte behinderter Menschen in den USA erinnert.
Nach Ansicht der Cerebral Palsy Foundation, die das Bild von der Unterzeichnung des Gesetzes vor 36 durch den damaligen Präsidenten George H. W. Bush mit dem damaligen Behindertenbeauftragten der USA Justin Dart postete, stellt die Verabschiedung des Americans with Disabilities Act von 1990 nicht nur einen wegweisenden Schritt in der Gesetzgebung dar, sondern hat auch heute noch große Bedeutung.
Link zum Facebook Post der Cerbral Palsy Foundation der USA mit dem Bild von der Unterzeichnung
Ein weiterer Facebook-Post, der anlässlich des 36jährigen Bestehens des ADA auf Facebook verbreitet wird, zeigt den Auszug aus einem Statement von Judith Heumann vor dem Kongress bei der Anhörung zum Gesetz. Sie machte dabei klar, wie wichtig und überfällig ein umfassender Diskriminierungsschutz für behinderte Menschen ist.
Link zum Facebook-Post mit dem Auszug aus dem Statement von Judith Heumann
Bei den geposteten Videos zur Erinnerung an den damaligen Kampf der US-amerikanischen Behindertenbewegung für die Verabschiedung des Americans with Disabilities Act bezieht sich auf die Unterzeichnung des Gesetzes. Dass damals über 3.000 Gäste zu der Gesetzesunterzeichnung auf den Rasen des Weißen Hauses geladen wurden, macht die Bedeutung dieses Gesetzes für die US-amerikanische Gesellschaft deutlich.
Link zum Video von der Gesetzesunterzeichnung am 26. Juli 1990 auf dem Rasen des Weißen Hauses
Heute müssen behinderte Menschen und ihre Organisationen in den USA dafür kämpfen, dass die Bestimmungen des ADA im Zuge der allgemeinen Verschlechterungen für benachteiligte Gruppen in den USA nicht verweichlicht oder gar zurückgenommen werden. Vonseiten einiger Bundesstaaten gibt es immer wieder Versuche beispielsweise die Regelungen zum Recht auf ein Leben und Unterstützung mitten in der Gemeinde auszuhebeln.
In Deutschland konnte die Behindertenbewegung von der Verabschiedung des US-amerikanischen Antidiskriminierungsgesetzes für behinderte Menschen profitieren. 1994 schaffte es die Bewegung, dass in das Grundgesetz der Satz "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" aufgenommen wurde. 2002 wurde das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verabschiedet und in den Bundesländern wurden Landesgleichstellungsgesetze beschlossen. 2026 folgte dann die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. All diese Gesetze reichten jedoch nicht an die klaren und weitreichenden gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit und zum Diskriminierungsschutz in den USA heran. Deshalb war die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention mit deren Inkrafttreten zum 26. März 2009 auch so wichtig. Heute kämpfen behinderte Menschen darum, dass das Behindertengleichstellungsgesetz endlich dahingehend reformiert wird, dass auch Unternehmen zur Durchführung von Maßnahmen bzw. angemessener Vorkehrungen zur Barrierefreiheit ihrer Angebote verpflichtet werden. Und vor allem, dass behinderte Menschen gute Möglichkeiten bekommen, dies auch rechtlich einzufordern.





Der ADA zeigt seit 1990, wie es richtig geht: **Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht – und macht vor der Tür der Privatwirtschaft nicht halt.**
Während die USA seit 36 Jahren private Anbieter von Dienstleistungen, Praxen, Gastronomie und Gewerbe gesetzlich verpflichten, leistet sich Deutschland das genaue Gegenteil:
* Bei der anstehenden **BGG-Reform** weigert sich die Politik weiterhin standhaft, die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen zu verpflichten.
* Die Fristen im **Personenbeförderungsgesetz** für einen barrierefreien ÖPNV sollen aufgeweicht werden, während ADAC-Tests zeigen, dass 97 % der Busse nicht einmal spaltfrei an den Bürgersteig heranfahren.
Wo es in Deutschland an Barrierefreiheit fehlt? **Es fehlt am verbindlichen Recht und am politischen Willen!** Solange Barrierefreiheit im privaten Sektor eine reine „Freiwilligkeit“ bleibt und Ausreden rechtlich geschützt werden, bleibt echte Teilhabe in Deutschland Stückwerk.