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Foto: gemeinfrei, https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Erfurt (kobinet)
Für das Thüringer Barrierefreiheits-förderprogramm (ThüBaFF) gilt seit dem 22.6.2026 ein Antragsstopp. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel musste das Programm des Landesbehindertenbeauftragten von Thüringen geschlossen werden. In diesem Jahr sind insgesamt 77 Anträge über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank eingegangen, heißt es im aktuellen Newsletter des Landesbehindertenbeauftragten von Thüringen.





Schönwetter-Inklusion im Windhundverfahren: Thüringen geht nach sechs Monaten das Geld für Barrierefreiheit aus
Große Ankündigungen, hehre Versprechen – und nach nicht einmal einem halben Jahr steht man vor verschlossenen Türen. Das Thüringer Förderprogramm für Barrierefreiheit (ThüBaFF) sollte eigentlich für die Programmjahre 2026 bis 2030 ein inklusives Miteinander nach den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention schaffen. Die Realität im Juni 2026 lautet jedoch knallhart: Programmschließung wegen erschöpfter Haushaltsmittel, eine Antragstellung ist schlicht nicht mehr möglich.
Dieser Vorgang entlarvt das ganze Scheitern der aktuellen Inklusionspolitik auf mehreren Ebenen:
In meinem Buch „2031 – Deutschland, die Welt blickt auf dich!“ zeige ich genau diese Misere auf: Solange Barrierefreiheit nicht als einklagbare, gesetzliche Verpflichtung mit verlässlicher Finanzierung verankert wird, bleibt sie ein Spielball klammer Haushalte und bürokratischer Förderstopps.
Rechte für Menschen mit Behinderungen hängen nicht am Verteilungsspiel der Förderbanken – sie sind verfassungsrechtliche Pflichtaufgabe!
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