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Fördermittel zur Barrierefreiheit in Thüringen für dieses Jahr ausgeschöpft

Flagge Bundesland Thüringen
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Foto: gemeinfrei, https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland

Erfurt (kobinet)

Für das Thüringer Barrierefreiheits-förderprogramm (ThüBaFF) gilt seit dem 22.6.2026 ein Antragsstopp. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel musste das Programm des Landesbehindertenbeauftragten von Thüringen geschlossen werden. In diesem Jahr sind insgesamt 77 Anträge über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank eingegangen, heißt es im aktuellen Newsletter des Landesbehindertenbeauftragten von Thüringen.

Link zu weiteren Infos zum Förderprogramm

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Uwe Heineker
27.07.2026 10:38

Schönwetter-Inklusion im Windhundverfahren: Thüringen geht nach sechs Monaten das Geld für Barrierefreiheit aus
Große Ankündigungen, hehre Versprechen – und nach nicht einmal einem halben Jahr steht man vor verschlossenen Türen. Das Thüringer Förderprogramm für Barrierefreiheit (ThüBaFF) sollte eigentlich für die Programmjahre 2026 bis 2030 ein inklusives Miteinander nach den Maßstäben der UN-Behindertenrechtskonvention schaffen. Die Realität im Juni 2026 lautet jedoch knallhart: Programmschließung wegen erschöpfter Haushaltsmittel, eine Antragstellung ist schlicht nicht mehr möglich.

Dieser Vorgang entlarvt das ganze Scheitern der aktuellen Inklusionspolitik auf mehreren Ebenen:

  • Alibi-Budgets statt echter Priorisierung: Wenn die Töpfe für ein auf fünf Jahre angelegtes Förderprogramm bereits mitten im ersten Jahr komplett leer sind, zeigt das schonungslos, wie lächerlich gering die Mittel von der Politik von vornherein kalkuliert wurden. Es geht hier nicht um eine überraschende Antragsflut, sondern um ein berechnetes Unterfinanzieren von Teilhabe.
  • Windhundprinzip statt Rechtsanspruch: Barrierefreiheit wird von der öffentlichen Hand weiterhin wie ein freiwilliges Baugeld-Gnadenbrot behandelt. Wer das Glück hat, seinen Antrag im Frühjahr einzureichen, bekommt Krümel vom Kuchen; wer im Sommer baut oder anpasst, schaut in die Röhre. Grundrechte und UN-BRK gelten aber nicht nur im ersten Halbjahr eines Haushaltsjahres.
  • Verzögerung auf unbestimmte Zeit: Da Vorhaben erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden dürfen, bremst dieser Förderstopp unzählige notwendige Umbauten bei Gebäuden, Plätzen, Fahrzeugen und digitaler Infrastruktur vor Ort schlagartig aus.

In meinem Buch 2031 – Deutschland, die Welt blickt auf dich!“ zeige ich genau diese Misere auf: Solange Barrierefreiheit nicht als einklagbare, gesetzliche Verpflichtung mit verlässlicher Finanzierung verankert wird, bleibt sie ein Spielball klammer Haushalte und bürokratischer Förderstopps.

Rechte für Menschen mit Behinderungen hängen nicht am Verteilungsspiel der Förderbanken – sie sind verfassungsrechtliche Pflichtaufgabe!

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