BERLIN (kobinet)
Die Bundes-Vereinigung Lebens-Hilfe hat heute eine Bewertung veröffentlicht.
Eine Bewertung bedeutet: Jemand schaut sich etwas genau an.
Dann sagt er, was gut ist und was nicht gut ist.
Diese Bewertung geht um Beschlüsse von Politikern.
Ein Beschluss ist eine Entscheidung von einer Gruppe.
Die Politiker haben diese Beschlüsse im Juni 2026 gefasst.
Es geht um Reformen für Menschen mit Behinderung.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird geändert.
Das Ziel ist, dass etwas besser wird.
Es geht auch um Hilfen für Kinder und Jugendliche.
Ulla Schmidt ist die Bundes-Vorsitzende der Lebens-Hilfe.
Sie sagt: Alle Reformen müssen die Rechte von Menschen mit Behinderung achten.
Diese Rechte stehen im Grund-Gesetz.
Diese Rechte stehen auch in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
UN steht für Vereinte Nationen.
Das sind fast alle Länder der Welt.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Abkommen zwischen Ländern.
Alle beteiligten Länder halten sich daran.
Dieses Abkommen schützt die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Ulla Schmidt sagt auch: Menschen mit Behinderung müssen mitbestimmen dürfen.
Zum Beispiel darf niemand einfach einen Wohn-Platz zuweisen.
Das ist nicht erlaubt.
Das verletzt die Persönlichkeits-Rechte.
Persönlichkeits-Rechte bedeutet: Jeder Mensch entscheidet selbst über sein Leben.
Die Lebens-Hilfe hat im Februar eine Kampagne gestartet.
Eine Kampagne ist eine öffentliche Aktion für ein Ziel.
Viele Menschen machen dabei mit.
Die Kampagne heißt: Teil-Habe ist Menschen-Recht.
Teil-Habe bedeutet: Man macht mit.
Man gehört dazu.
Die Lebens-Hilfe hat eine Petition beim Deutschen Bundes-Tag eingereicht.
Eine Petition ist eine Sammlung von Unterschriften.
Damit bittet man wichtige Leute, etwas zu ändern.
Mehr als 181.000 Menschen haben unterschrieben.
Im Sommer setzt die Lebens-Hilfe die Kampagne fort.
Die Lebens-Hilfe spricht mit Politikerinnen und Politikern.
Die Lebens-Hilfe hat 8 Haupt-Forderungen an die Politik.
Forderungen bedeutet: Die Lebens-Hilfe verlangt, dass etwas getan wird.
Diese Forderungen betreffen 3 große Reformen.
Die 1. Reform betrifft die Pflege-Versicherung.
Die Pflege-Versicherung zahlt Geld, wenn man Hilfe braucht.
Alle Menschen zahlen jeden Monat etwas ein.
So können Menschen, die Hilfe brauchen, diese Hilfe auch bekommen.
Die 2. Reform betrifft die Kinder- und Jugend-Hilfe.
Die Kinder- und Jugend-Hilfe unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien.
Die 3. Reform betrifft die Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Menschen mit Behinderung bekommen Unterstützung.
Diese Unterstützung hilft beim Leben in der Gesellschaft.
Alle 3 Reformen sind sehr wichtig für Menschen mit Behinderung und ihre Familien.
Deshalb fordert die Lebens-Hilfe:
Die Rechte von Menschen mit Behinderung dürfen nicht abgebaut werden.
Menschen mit Behinderung haben das Recht auf gleiche Teil-Habe.
Das steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Dieses Recht muss geschützt bleiben.

Foto: Ralph Milewski / KI
BERLIN (kobinet) Die Bundesvereinigung Lebenshilfe legt heute, einen Tag vor der parlamentarischen Sommerpause, ihre Bewertung zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und des Bundeskanzlers vom 25. Juni sowie des Bundessozialministeriums und der Sozialministerkonferenz vom 12. Juni 2026 vor. Diese haben weitreichende Reformvorschläge zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie zur Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. "Alle Reformen müssen sich daran orientieren, was in der UN-Behindertenrechtskonvention und im Grundgesetz für Deutschland verbindlich festgelegt ist.", erläutert Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. "Es geht hierbei auch um die Wahrung von Persönlichkeitsrechten, zum Beispiel wenn Wohnplätze einfach zugewiesen werden sollen. Daher ist es dringend nötig, Menschen mit Behinderung und ihre Verbände in den weiteren Prozess einzubeziehen."
Bereits im Februar hat die Lebenshilfe die Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“ Teilhabe ist Menschenrecht | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. gestartet und im Rahmen einer Petition beim Deutschen Bundestag binnen sechs Wochen mehr als 181.000 Unterschriften gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe gesammelt. Über den Sommer soll die Kampagne nun auf örtlicher Ebene fortsetzt werden. Auf Grundlage ihrer Bewertung der vorliegenden Beschlüsse wird die Lebenshilfe bundesweit mit Politikerinnen und Politikern über ihre acht Hauptforderungen sprechen. Hierbei geht es um die angekündigten Reformen bei der Pflegeversicherung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Denn alle drei Reformen treffen Menschen mit Behinderung und ihre Familien besonders hart.
Ein Abbau der Rechte der Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt teilhaben zu können, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht, darf auf keinen Fall erfolgen.

Foto: Ralph Milewski / KI
BERLIN (kobinet) Die Bundesvereinigung Lebenshilfe legt heute, einen Tag vor der parlamentarischen Sommerpause, ihre Bewertung zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und des Bundeskanzlers vom 25. Juni sowie des Bundessozialministeriums und der Sozialministerkonferenz vom 12. Juni 2026 vor. Diese haben weitreichende Reformvorschläge zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie zur Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. "Alle Reformen müssen sich daran orientieren, was in der UN-Behindertenrechtskonvention und im Grundgesetz für Deutschland verbindlich festgelegt ist.", erläutert Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. "Es geht hierbei auch um die Wahrung von Persönlichkeitsrechten, zum Beispiel wenn Wohnplätze einfach zugewiesen werden sollen. Daher ist es dringend nötig, Menschen mit Behinderung und ihre Verbände in den weiteren Prozess einzubeziehen."
Bereits im Februar hat die Lebenshilfe die Kampagne „Teilhabe ist Menschenrecht“ Teilhabe ist Menschenrecht | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. gestartet und im Rahmen einer Petition beim Deutschen Bundestag binnen sechs Wochen mehr als 181.000 Unterschriften gegen Kürzungen bei der Eingliederungshilfe gesammelt. Über den Sommer soll die Kampagne nun auf örtlicher Ebene fortsetzt werden. Auf Grundlage ihrer Bewertung der vorliegenden Beschlüsse wird die Lebenshilfe bundesweit mit Politikerinnen und Politikern über ihre acht Hauptforderungen sprechen. Hierbei geht es um die angekündigten Reformen bei der Pflegeversicherung, der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe. Denn alle drei Reformen treffen Menschen mit Behinderung und ihre Familien besonders hart.
Ein Abbau der Rechte der Menschen mit Behinderung, gleichberechtigt teilhaben zu können, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht, darf auf keinen Fall erfolgen.





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