SAARBRÜCKEN (kobinet)
Der Sozial-Verband VdK Saarland hat eine Forderung.
Ein Sozial-Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe hilft anderen Menschen bei Problemen.
Der VdK fordert die Landes-Regierung auf.
Die Landes-Regierung regiert ein Bundes-Land.
Dort arbeiten Minister und Ministerinnen.
Der VdK sagt: Führt die pauschale Bei-hilfe ein!
Bei-hilfe ist Geld vom Staat für Menschen.
Das Geld hilft bei den Kosten für den Arzt.
Pauschale Bei-hilfe bedeutet:
Das Land zahlt einen festen Betrag.
Der Betrag hilft Beamten bei den Kranken-versicherungs-Kosten.
Beamte sind Menschen, die für den Staat arbeiten.
Zum Beispiel Lehrerinnen oder Polizisten.
11 andere Bundes-Länder machen das schon so.
Ein Bundes-Land ist ein Teil von Deutschland.
Deutschland hat 16 Bundes-Länder.
Viele Beamte haben Vor-erkrankungen.
Vor-erkrankungen bedeutet: Diese Menschen waren früher krank.
Diese Beamten bekommen oft keine private Kranken-versicherung.
Die private Kranken-versicherung kommt nicht vom Staat.
Nicht jeder Mensch kann dort Mitglied werden.
Oder Beamte müssen sehr viel dafür bezahlen.
Deshalb bleiben sie in der gesetzlichen Kranken-versicherung.
Die gesetzliche Kranken-versicherung ist eine Kranken-kasse vom Staat.
Fast alle Menschen in Deutschland können dort Mitglied sein.
Dort zahlen Beamte den vollen Beitrag selbst.
Das Land zahlt nichts dazu.
Das ist ungerecht.
VdK-Landes-Geschäfts-führer Peter Springborn sagt:
Es geht nicht um Vorteile für Beamte.
Es geht um echte Wahl-freiheit.
Wahl-freiheit bedeutet: Jeder Mensch darf selbst wählen.
Niemand wird gezwungen.
Auch kranke Menschen sollen wählen können.
Viele Beamte im einfachen und mittleren Dienst haben das Problem.
Einfacher und mittlerer Dienst bedeutet: Beamte mit weniger Gehalt.
Zum Beispiel Briefträger oder Verwaltungs-helfer.
Diese Beamten zahlen jeden Monat zu viel.
Das belastet sie sehr.
Der VdK sagt: Die zuständigen Ministerien handeln nicht.
Ein Ministerium ist ein Amt der Regierung.
Das Amt kümmert sich um ein bestimmtes Thema.
Zuständig bedeutet: Diese Ministerien müssen das Problem lösen.
Sie warten immer weiter.
Das Finanz-Ministerium sagt:
Die pauschale Bei-hilfe wäre sinnvoll.
Aber das Ministerium hat Sorgen wegen der Kosten.
Deshalb hat das Ministerium die Einführung verschoben.
Umsetzung bedeutet: Das Einführen der neuen Regelung.
Der dbb ist der Deutsche Beamten-Bund.
Der dbb ist ein Beamten-Verband.
Ein Beamten-Verband vertritt die Rechte der Beamten.
Der dbb sieht das gleiche Problem.
Manche Beamte bekommen keine private Kranken-versicherung.
Das liegt an ihren Vor-erkrankungen.
Der dbb fordert: Das Land muss eine Lösung finden.
Die aktuelle Regelung ist nicht gerecht.
Der Dienst-herr kümmert sich nicht mehr um seine Beamten.
Dienst-herr bedeutet: Das Land als Arbeit-geber der Beamten.
Fürsorge bedeutet: Der Dienst-herr muss sich um seine Beamten kümmern.
Der Dienst-herr muss Beamten bei Problemen helfen.
Peter Springborn sagt dazu:
Die Landes-Regierung sagt: Der Beamten-Verband muss zuerst zustimmen.
Aber die Landes-Regierung könnte selbst handeln.
Die Lösung funktioniert schon in vielen anderen Ländern.
Trotzdem tut die Landes-Regierung nichts.
Diese Beamten haben 2 Probleme gleichzeitig.
Sie sind krank.
Und sie zahlen jeden Monat zu viel für ihre Kranken-versicherung.

Foto: Gemeinfrei, public domain
SAARBRÜCKEN (kobinet) Der Sozialverband VdK Saarland fordert die Landesregierung auf, die pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte endlich einzuführen, wie es bereits elf Bundesländer getan haben. Gerade für Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen bedeutet die aktuelle Praxis im Saarland eine erhebliche finanzielle Benachteiligung. Weil sie aus gesundheitlichen Gründen oft keine Chance haben, zu bezahlbaren Bedingungen in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, bleibt vielen kaum eine andere Wahl, als in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Dort müssen sie den vollen Beitrag aufbringen, weil das Land keinerlei finanzielle Unterstützung für den Arbeitgeberanteil bietet.
Klar muss sein: Es geht hier nicht um Privilegien für verbeamtete Saarländerinnen und Saarländern, sondern um eine echte Wahlmöglichkeit auch für Menschen mit gesundheitlichen Risikofaktoren, die gerade im einfachen und mittleren Dienst unter der monatlichen Mehrbelastung leiden“, sagt VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn.
Für den VdK entsteht der Eindruck, dass die zuständigen Ministerien eine Verzögerungstaktik anwenden und eine Lösung des Problems auf dem Rücken der Betroffenen aussitzen. „Das Alibi-Argument der dauerhaften Prüfung zieht angesichts funktionierender Systeme in anderen Bundesländern nicht mehr. Beamte mit Vorerkrankungen brauchen echte Wahlfreiheit. Diese Ungleichbehandlung muss ein Ende haben“, so Springborn.
So hatte das Finanzministerium auf Anfrage kürzlich sogar erklärt, dass „die Einführung der pauschalen Beihilfe jedoch – auch unter Berücksichtigung der haushalterischen und dienstrechtlichen Aspekte – weiterhin für sinnvoll erachtet wird“, jedoch auf „grundsätzliche Bedenken gegen das Modell seitens des Beamtenbundes“ verwiesen, wodurch „eine mögliche Umsetzung zurückgestellt worden“ sei. Der dbb sieht jedoch eine „tatsächliche finanzielle Schlechterstellung bei „Beamten, die bei ihrem Eintritt in das Beamtenverhältnis auf Grund von Vorerkrankungen nicht oder nur unter erheblichen finanziellen Mehraufwendungen die Möglichkeit haben, eine private Krankenversicherung abzuschließen“. Diese Personengruppe sei „gezwungen sich freiwillig gesetzlich zu versichern“. Für sie bedarf es aus Sicht des dbb einer „Korrektur durch den Landesgesetzgeber innerhalb des bestehenden Systems“; gefordert werden „Änderungen der Härtefallregelungen oder Bezuschussungen“. Die aktuelle Regelung sei nicht angemessen und ungerecht, da sich der Dienstherr in diesen Fällen aus der gesundheitlichen Fürsorge zurückziehe.
Peter Springborn hierzu: „Dass sich eine Alleinregierung derart auf einen Verband beruft, anstatt sich seiner eigenen Gesetzgebungskompetenz bewusst zu sein und nicht handelt, obwohl es die vielerorts bereits umgesetzte Lösung gutheißt, irritiert uns. Die pauschale Beihilfe wird auf die lange Bank geschoben, während die betroffenen Beamtinnen und Beamten nicht nur tagtäglich gesundheitliche Herausforderungen bewältigen, sondern jeden Monat für den doppelten Beitrag bei den eigenen Krankenversicherungskosten aufkommen müssen.

Foto: Gemeinfrei, public domain
SAARBRÜCKEN (kobinet) Der Sozialverband VdK Saarland fordert die Landesregierung auf, die pauschale Beihilfe für Beamtinnen und Beamte endlich einzuführen, wie es bereits elf Bundesländer getan haben. Gerade für Beamte mit Vorerkrankungen und Behinderungen bedeutet die aktuelle Praxis im Saarland eine erhebliche finanzielle Benachteiligung. Weil sie aus gesundheitlichen Gründen oft keine Chance haben, zu bezahlbaren Bedingungen in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, bleibt vielen kaum eine andere Wahl, als in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben. Dort müssen sie den vollen Beitrag aufbringen, weil das Land keinerlei finanzielle Unterstützung für den Arbeitgeberanteil bietet.
Klar muss sein: Es geht hier nicht um Privilegien für verbeamtete Saarländerinnen und Saarländern, sondern um eine echte Wahlmöglichkeit auch für Menschen mit gesundheitlichen Risikofaktoren, die gerade im einfachen und mittleren Dienst unter der monatlichen Mehrbelastung leiden“, sagt VdK-Landesgeschäftsführer Peter Springborn.
Für den VdK entsteht der Eindruck, dass die zuständigen Ministerien eine Verzögerungstaktik anwenden und eine Lösung des Problems auf dem Rücken der Betroffenen aussitzen. „Das Alibi-Argument der dauerhaften Prüfung zieht angesichts funktionierender Systeme in anderen Bundesländern nicht mehr. Beamte mit Vorerkrankungen brauchen echte Wahlfreiheit. Diese Ungleichbehandlung muss ein Ende haben“, so Springborn.
So hatte das Finanzministerium auf Anfrage kürzlich sogar erklärt, dass „die Einführung der pauschalen Beihilfe jedoch – auch unter Berücksichtigung der haushalterischen und dienstrechtlichen Aspekte – weiterhin für sinnvoll erachtet wird“, jedoch auf „grundsätzliche Bedenken gegen das Modell seitens des Beamtenbundes“ verwiesen, wodurch „eine mögliche Umsetzung zurückgestellt worden“ sei. Der dbb sieht jedoch eine „tatsächliche finanzielle Schlechterstellung bei „Beamten, die bei ihrem Eintritt in das Beamtenverhältnis auf Grund von Vorerkrankungen nicht oder nur unter erheblichen finanziellen Mehraufwendungen die Möglichkeit haben, eine private Krankenversicherung abzuschließen“. Diese Personengruppe sei „gezwungen sich freiwillig gesetzlich zu versichern“. Für sie bedarf es aus Sicht des dbb einer „Korrektur durch den Landesgesetzgeber innerhalb des bestehenden Systems“; gefordert werden „Änderungen der Härtefallregelungen oder Bezuschussungen“. Die aktuelle Regelung sei nicht angemessen und ungerecht, da sich der Dienstherr in diesen Fällen aus der gesundheitlichen Fürsorge zurückziehe.
Peter Springborn hierzu: „Dass sich eine Alleinregierung derart auf einen Verband beruft, anstatt sich seiner eigenen Gesetzgebungskompetenz bewusst zu sein und nicht handelt, obwohl es die vielerorts bereits umgesetzte Lösung gutheißt, irritiert uns. Die pauschale Beihilfe wird auf die lange Bank geschoben, während die betroffenen Beamtinnen und Beamten nicht nur tagtäglich gesundheitliche Herausforderungen bewältigen, sondern jeden Monat für den doppelten Beitrag bei den eigenen Krankenversicherungskosten aufkommen müssen.




