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Zusammen gegen Diskriminierung

Logo zum Diskriminierungsschutz des NETZWERK ARTIKEL 3
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Foto: NW3, Michael Möller

BERLIN (kobinet) Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und das Land Hessen haben eine Vereinbarung für gerechte Teilhabe und gegen Diskriminierung unterzeichnet. Hessen ist das zehnte Land, das gemeinsam mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung ein stärkeres Engagement gegen Benachteiligung vereinbart hat. Mit der Vereinbarung erklären sich beide Seiten dazu bereit, das gemeinsame Vorgehen gegen Diskriminierung zu stärken. Das Land macht es sich künftig verstärkt zur Aufgabe, die zivilgesellschaftliche Beratung vor Ort zu stärken. Um Erfolge transparent zu machen, veröffentlichen die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und die Länder künftig pro Legislatur einen gemeinsamen Bericht über die Entwicklung der Antidiskriminierungsberatung in Deutschland.

In Deutschland ist der Schutz vor Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Polizei und Justiz Ländersache. Viele Länder haben deshalb Landesantidiskriminierungsstellen eingerichtet, einige auch Landesantidiskriminierungsgesetze eingeführt. Neben diesen Maßnahmen ist ein gut ausgebautes Netz an zivilgesellschaftlichen Beratungsangeboten in den Ländern für einen umfassenden Diskriminierungsschutz unverzichtbar. Mit der Vereinbarung hat die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung die Zusammenarbeit mit den Ländern im Jahr 2026 weiterentwickelt und konkretisiert. Auch die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben die Erklärung unterzeichnet.