BERLIN (kobinet)
Hessen und die Bundes-Beauftragte für Anti-Diskriminierung haben eine Vereinbarung unterzeichnet.
Eine Vereinbarung ist ein Vertrag.
Alle einigen sich auf gemeinsame Regeln.
Die Bundes-Beauftragte ist eine Person mit einem besonderen Auftrag.
Ihr Auftrag ist: Sie schützt Menschen vor Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Eine Person wird ungerecht behandelt.
Sie wird schlechter behandelt als andere Menschen.
Zum Beispiel wegen ihrer Herkunft oder Religion.
Herkunft bedeutet: Wo jemand her-kommt.
Zum Beispiel aus welchem Land oder welcher Familie.
Anti-Diskriminierung bedeutet: Es gibt Regeln dagegen.
Diese Regeln sollen Diskriminierung verhindern.
Hessen ist das 10. Bundes-Land mit dieser Vereinbarung.
Die anderen 9 Bundes-Länder haben sie schon früher unterzeichnet.
Beide Seiten wollen gemeinsam gegen Diskriminierung vorgehen.
Hessen will mehr Beratungs-Angebote unterstützen.
Ein Beratungs-Angebot ist eine Hilfs-Stelle für Menschen.
Menschen können dort Hilfe bei Diskriminierung bekommen.
Die Bundes-Beauftragte und die Länder berichten gemeinsam über diese Arbeit.
Das passiert einmal pro Wahl-Periode.
Eine Wahl-Periode dauert meist 4 oder 5 Jahre.
In dieser Zeit arbeitet eine gewählte Regierung.
In Deutschland sind die Bundes-Länder zuständig für Schutz vor Diskriminierung.
Das bedeutet: Jedes Bundes-Land regelt das selbst.
Das gilt zum Beispiel für Schulen, Polizei und Gerichte.
Viele Länder haben dafür eigene Stellen eingerichtet.
Dort können Menschen Hilfe bekommen.
Einige Länder haben auch eigene Gesetze dafür.
Auch diese 9 Länder haben die Vereinbarung unterzeichnet:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Bremen
- Hamburg
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- Sachsen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen-Anhalt

Foto: NW3, Michael Möller
BERLIN (kobinet) Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und das Land Hessen haben eine Vereinbarung für gerechte Teilhabe und gegen Diskriminierung unterzeichnet. Hessen ist das zehnte Land, das gemeinsam mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung ein stärkeres Engagement gegen Benachteiligung vereinbart hat. Mit der Vereinbarung erklären sich beide Seiten dazu bereit, das gemeinsame Vorgehen gegen Diskriminierung zu stärken. Das Land macht es sich künftig verstärkt zur Aufgabe, die zivilgesellschaftliche Beratung vor Ort zu stärken. Um Erfolge transparent zu machen, veröffentlichen die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und die Länder künftig pro Legislatur einen gemeinsamen Bericht über die Entwicklung der Antidiskriminierungsberatung in Deutschland.
In Deutschland ist der Schutz vor Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Polizei und Justiz Ländersache. Viele Länder haben deshalb Landesantidiskriminierungsstellen eingerichtet, einige auch Landesantidiskriminierungsgesetze eingeführt. Neben diesen Maßnahmen ist ein gut ausgebautes Netz an zivilgesellschaftlichen Beratungsangeboten in den Ländern für einen umfassenden Diskriminierungsschutz unverzichtbar. Mit der Vereinbarung hat die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung die Zusammenarbeit mit den Ländern im Jahr 2026 weiterentwickelt und konkretisiert. Auch die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben die Erklärung unterzeichnet.

Foto: NW3, Michael Möller
BERLIN (kobinet) Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und das Land Hessen haben eine Vereinbarung für gerechte Teilhabe und gegen Diskriminierung unterzeichnet. Hessen ist das zehnte Land, das gemeinsam mit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung ein stärkeres Engagement gegen Benachteiligung vereinbart hat. Mit der Vereinbarung erklären sich beide Seiten dazu bereit, das gemeinsame Vorgehen gegen Diskriminierung zu stärken. Das Land macht es sich künftig verstärkt zur Aufgabe, die zivilgesellschaftliche Beratung vor Ort zu stärken. Um Erfolge transparent zu machen, veröffentlichen die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung und die Länder künftig pro Legislatur einen gemeinsamen Bericht über die Entwicklung der Antidiskriminierungsberatung in Deutschland.
In Deutschland ist der Schutz vor Diskriminierung in Bereichen wie Bildung, Polizei und Justiz Ländersache. Viele Länder haben deshalb Landesantidiskriminierungsstellen eingerichtet, einige auch Landesantidiskriminierungsgesetze eingeführt. Neben diesen Maßnahmen ist ein gut ausgebautes Netz an zivilgesellschaftlichen Beratungsangeboten in den Ländern für einen umfassenden Diskriminierungsschutz unverzichtbar. Mit der Vereinbarung hat die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung die Zusammenarbeit mit den Ländern im Jahr 2026 weiterentwickelt und konkretisiert. Auch die Länder Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Saarland, Schleswig-Holstein, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben die Erklärung unterzeichnet.





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