BERLIN (kobinet)
Am Freitag stimmt der Bundes-Tag über eine Reform ab.
Eine Reform bedeutet: Etwas wird geändert.
Das Ziel ist: Etwas soll besser werden.
Bei der Reform geht es um die Gesetzliche Kranken-Versicherung.
Gesetzliche Kranken-Versicherung bedeutet: Eine Kranken-Versicherung für alle Menschen.
Abgekürzt heißt sie GKV.
Die GKV bezahlt Arzt-Besuche und Behandlungen.
Viele Menschen in Deutschland sind dort versichert.
Alle zahlen jeden Monat Geld ein.
Wer krank ist, bekommt Hilfe.
Ein neues Gesetz soll beschlossen werden.
Wir nennen es hier: Stabilisierungs-Gesetz.
Dieses Gesetz soll Kosten senken.
Bisher bezahlte die GKV höhere Löhne voll.
Das gilt für Kranken-Häuser.
Das soll sich ändern.
Die GKV soll höhere Löhne nicht mehr voll bezahlen.
Das gilt auch für die häusliche Kranken-Pflege.
Häusliche Kranken-Pflege bedeutet: Menschen werden zu Hause gepflegt.
Das gilt auch für die Rehabilitation.
Rehabilitation bedeutet: Menschen werden nach einer Krankheit wieder fit gemacht.
Eine ähnliche Änderung ist für die Pflege-Versicherung geplant.
Die Pflege-Versicherung zahlt Geld, wenn jemand Pflege braucht.
Zum Beispiel wenn ältere Menschen Hilfe im Alltag brauchen.
Die Diakonie Deutschland kritisiert diese Pläne.
Die Diakonie ist eine große Hilfs-Organisation.
Die Diakonie hilft Menschen, die Unterstützung brauchen.
Auch der Deutsche Evangelische Verband für Alten-Arbeit und Pflege kritisiert die Pläne.
Dieser Verband heißt abgekürzt Devap.
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch spricht für beide.
Rüdiger Schuch sagt: Viele Pflege-Einrichtungen gehören freigemeinnützigen Trägern.
Freigemeinnützig bedeutet: Die Einrichtung will keinen Gewinn machen.
Das Geld wird für die Menschen verwendet, denen sie helfen.
Ein Träger ist eine Organisation, die eine Einrichtung betreibt.
Zum Beispiel ein Verein, der ein Pflege-Heim führt.
Diese Einrichtungen versorgen viele Menschen in ihrer Nähe.
Sie zahlen ihren Mitarbeitenden faire Löhne nach Tarif.
Tarif bedeutet: Es gibt feste Regeln für die Höhe der Gehälter.
Das neue Gesetz macht es für diese Einrichtungen schwieriger.
Sie bekommen weniger Geld von der GKV.
Das bedeutet: Sie können vielleicht weniger Leistungen anbieten.
Manche Einrichtungen bekommen dann vielleicht nicht mehr genug Geld.
Das nennt man Insolvenz.
Insolvenz bedeutet: Eine Einrichtung kann Rechnungen nicht mehr bezahlen.
Rüdiger Schuch sagt: Die Regierung muss an alle Menschen denken.
Das gehört zu verantwortungsvoller Politik.

Foto: Pixabay/PublicDomainPictures
BERLIN (kobinet) Der Bundestag stimmt am Freitag über die geplante Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung ab (GKV). Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Tariferhöhungen in Krankenhäusern, in der häuslichen Krankenpflege und in der medizinischen Rehabilitation- und Versorgung künftig nicht mehr voll durch die GKV refinanziert werden. Eine ähnliche Regelung ist auch für die Pflegeversicherung geplant. Dazu erklären die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) und der Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch stellt in diesem Zusammenhang fest: "Freigemeinnützige ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen sind eine tragende Säule der wohnortnahen pflegerischen Versorgung. Mit ihren Reformplänen verschärft die Bundesregierung deren wirtschaftliche Lage massiv. Denn gerade dort ist die Tarifbindung besonders hoch. Die Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste werden deshalb ihre Leistungen sehr wahrscheinlich großflächig einschränken müssen, um nicht in Insolvenzgefahr zu geraten. Das kann nicht das Ziel einer verantwortungsvollen und nachhaltig ausgerichteten Politik sein."

Foto: Pixabay/PublicDomainPictures
BERLIN (kobinet) Der Bundestag stimmt am Freitag über die geplante Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung ab (GKV). Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Tariferhöhungen in Krankenhäusern, in der häuslichen Krankenpflege und in der medizinischen Rehabilitation- und Versorgung künftig nicht mehr voll durch die GKV refinanziert werden. Eine ähnliche Regelung ist auch für die Pflegeversicherung geplant. Dazu erklären die Diakonie Deutschland, der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap) und der Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch stellt in diesem Zusammenhang fest: "Freigemeinnützige ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen sind eine tragende Säule der wohnortnahen pflegerischen Versorgung. Mit ihren Reformplänen verschärft die Bundesregierung deren wirtschaftliche Lage massiv. Denn gerade dort ist die Tarifbindung besonders hoch. Die Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegedienste werden deshalb ihre Leistungen sehr wahrscheinlich großflächig einschränken müssen, um nicht in Insolvenzgefahr zu geraten. Das kann nicht das Ziel einer verantwortungsvollen und nachhaltig ausgerichteten Politik sein."





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