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Kritik an Änderungsanträgen der Koalition zum GKV Beitragsstabilisierungsgesetz

Simone Fischer
Simone Fischer
Foto: Axel Dressel

Berlin (kobinet) Zu den geplanten Änderungsanträgen der Koalition zum GKV Beitragsstabilisierungsgesetz hat sich Simone Fischer,  pflegepolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion, im Vorfeld der Debatte und Beschlussfassung zu den geplanten Gesetzesänderungen zu Wort gemeldet. "Die Änderungsanträge der Koalition zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz sind ein massiver Rückschritt für eine bedarfsgerechte Personalbemessung in Krankenhäusern. Statt die dringend benötigten, wissenschaftlich fundierten Bemessungsinstrumente für Pflege und weitere Gesundheitsberufe weiterzuentwickeln und verbindlich einzuführen, setzt die Koalition diese de facto außer Kraft. Gravierend ist dabei auch die geplante Abschaffung der zuständigen Kommission. Damit verabschiedet sich die Koalition von einer strukturierten und evidenzbasierten Weiterentwicklung - zulasten der Beschäftigten und der Patient*innen."

Wer bessere Arbeitsbedingungen und Versorgungsqualität ernst nehme, dürfe nach Ansicht von Simone Fischer die Grundlage dafür nicht beseitigen. Gute Versorgung brauche verlässliche Instrumente, die den Personalbedarf in Pflege, Therapieberufen und weiteren Gesundheitsberufen realistisch abbilden – keine unverbindliche Generalnorm.

„Bei der Finanzierung zeigt sich ein Muster: Es gibt zwar punktuelle Anpassungen, doch diese bleiben Stückwerk und lösen die strukturellen Probleme nicht. Die Änderungen am Pflegebudget führen weiterhin zu einer Deckelung, die sich nicht am tatsächlichen Bedarf orientiert. Und auch bei der Tarifrefinanzierung gilt: Trotz Nachbesserungen wird sie bei der medizinischen Rehabilitation und in der häuslichen Krankenpflege weiterhin nicht vollständig sichergestellt. Diese Verschlimmbesserungen schaffen keine echte Entlastung, sondern erschweren nach wie vor die Gewinnung und Tarifbezahlung von Personal im Pflege- und Gesundheitsbereich“, so die Einschätzung von Simone Fischer.

Nach der derzeitigen Planung für die Sitzung des Bundestages in dieser Woche steht für Freitag, den 10. Juli 2026 um 9:00 Uhr die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

Link zur Tagesordnung des Plenums des Bundestages vom 8. – 10. Juli 2026

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