
Foto: DGB
Berlin (kobinet) Am 6. April 1920 trat das Gesetz zur Beschäftigung Schwerbeschädigter in Kraft. Damals musste Millionen von Kriegsversehrten der Weg in den Beruf geebnet werden. Seitdem wurde viel erreicht. Bis zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention ist es aber noch ein weiter Weg. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin und zeigt anhand einer Chronik die Entwicklung des Deutschen Schwerbehindertenrechts auf.










































