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Bessere Versorgung von Einrichtungen der Eingliederungshilfe gefordert

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Foto: BeB

BERLIN (kobinet) Angesichts der Corona-Pandemie weist der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe (BeB) eindringlich darauf hin, dass viele Menschen, die in Angeboten der Eingliederungshilfe leben, zu den Risikogruppen gehören und deshalb bei der Versorgung mit Schutzausrüstung gemeinsam mit den Pflegeeinrichtungen besonders berücksichtigt werden müssen. Das gilt, so wird vom BeB betont, auch bei der Durchführung von Tests auf das Corona-Virus, wobei sie bevorzugt behandelt werden sollten.



Bei den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie und zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen sind Menschen mit Behinderung bislang zu wenig im Fokus. Beispielsweise, so wird vom BeB hervorgehoben, werden wichtige Behinderungsarten und chronische Erkrankungen mit erhöhter Gefahr für einen schwierigen Verlauf der Corona-Infektion auf der Liste der Personengruppen mit erhöhtem Risiko, die das Robert Koch-Institut führt und die auch im Zusammenhang mit der Gewährung besonderer Schutzmaßnahmen als maßgeblich angesehen wird, bislang nicht aufgeführt.

Darüber hinaus muss bei Menschen mit Behinderung, bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Angeboten der Eingliederungshilfe sowie bei pflegenden/assistierenden Angehörigen die Durchführung der zur Verfügung stehenden Tests beschleunigt erfolgen, so die Forderung des BeB.

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Michael Günter
07.04.2020 20:04

Hmm,
da viele Menschen in den Einrichtungen der EGH leben, leben dort auch viele, die zu diversen Risikogruppen gehören – das kann man unterschreiben.
Andererseits ist Behinderung keine mediz. Diagnose, aus der sich ein besonderer Risikobedarf ableiten lässt – natürlich gibt es in der EGH „überproportinal“ viele Menschen, die aufgrund einer Schädigung von Körperstrukturen besonders gefährdet sind – aber diese Proplematik findet sich auch bei nahezu jedem Menschen, der in der Altenhilfe lebt.

Ein Mensch mit der Diagnose Lernbehinderung/gesitige Behinderung hat erstmal keinerlei weiteres Risiko als Otto N., weshalb eine „Bevorzugung“ beim Testen nicht plausibel ist…es sei denn, diese Person gehört zu einer der Risikogruppen, etwa durch Immunsuppression! Also, wenn wir Behinderung als soziale Kategorie fassen – und nichts anderes tun wir doch hoffentlich – dann wundert es mich auch nicht, warum das RKI hier keine Bevorzugung vornimmt…
Für die Ausstattung mit ausreichtend Schutzmaterial sind die Einrichtungen selbst zuständig, d.h. jede Untereinheit beschafft sich selbst Schutzmaterial oder sollte es vorhalten. Dazu zählt regelhaft: Hand- und Flächendesinfektionsmittel, zumindest Einmalschürzen und – schuhüberzieher – das ist pflegerischer Standard und bei den angebotenen Gebindegrößen kann ansich hier – bisher – noch kein Mangel herrschen (sorry, habe jahrelang entsprechend bestellt und kenne die Maßgaben und Liefergrößen).
Schwieriger wird bei Ganzkörperanzügen und Schutzmasken – da waren die Einrichtungen bisher gehalten zumindest einen Notvorrat vorzuhalten – Notvorrat meinte dabei insb. MSRA – hier könnte sicherlich alsbald eine gewisse Knappheit auftreten – allerdings nur bei bestätigten Covid-Diagnosen…
Insgesamt kann ich die Panikmache des BEB gerade nicht verstehen, sie erinnert etwas an Dr. Schneider vom Paritätischen – es sei denn, die einzelnen Einrichtungen wurden angewiesen ihre Lagerbestände möglichst knapp zu halten!