
Foto: Irina Tischer
Freiburg (kobinet) Nach Ansicht der Deutschen interdisziplinären Gesellschaft für außerklinische Beatmung (DIGAB) hätte angesichts der derzeitigen Herausforderungen in der Corona-Pandamie der Zeitpunkt für die Anhörung des Bundestagsausschusses für Gesundheit am 6. Mai zum "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz – GKV-IPReG)“ nicht unpassender gewählt werden können. Die Verbände sollen bis 22. April ihre Stellungnahmen einreichen.
Die DIGAB wurde von Erwin Rüddel als Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Gesundheit zur öffentlichen Anhörung am 6. Mai zum GKV-IPReG nach Berlin eingeladen. Eine Stellungnahme kann bis spätestens 22. April 2020 eingereicht werden. DIGAB-Präsident Dr. Martin Bachmann ist einesteils erfreut, dass die DIGAB von der Fachpolitik wieder in den Entscheidungsprozess einbezogen wird, andererseits könnte seiner Meinung nach der Zeitpunkt nicht unpassender sein.
„Angesichts der höchsten Herausforderungen durch die Corona-Pandemie bleibt mir und den anderen Vorstandsmitgliedern keine freie Minute, um eine weitere fundierte Stellungnahme auszuarbeiten. Jeder von uns, sei es in den Kliniken, sei es in der außerklinischen Intensivpflege, der Hilfsmittelversorgung oder an anderer Stelle ist voll eingebunden, und dies dürfte noch über absehbare Zeit so weitergehen“, erklärte Dr. Martin Bachmann in einer Presseinformation des Verbandes. Außerklinisch beatmete Menschen hätten einen besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege und sie seien bei der großen Mehrheit der Anbieter außerklinischer Intensivpflege in besten Händen. Diese Strukturen hätten sich bewährt und seien angesichts der Corona-Pandemie sehr wichtig, um die Kliniken zu entlasten. Sie bräuchten jetzt ganz besondere Unterstützung, weil eine Infektion mit dem Corona-Virus für sie katastrophale Folgen hätte.
Wie Dr. Janina Jänsch, Geschäftsführerin beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) erklärte, „befinden sich Menschen mit Intensivpflegebedarf und ihre Familien aufgrund der Corona- Pandemie derzeit im absoluten Ausnahmezustand. Sie kämpfen darum, Atemschutzmasken, Desinfektionsmittel sowie die täglich benötigten Hilfsmittel wie Filter, Schläuche, Kanülen etc. zu erhalten, um die Versorgung ihrer Angehörigen zu gewährleisten und jegliche Ansteckung an der lebensgefährlichen Erkrankung COVID-19 zu verhindern.“ Die DIGAB schließt sich der Forderung des Verbandes an, jetzt Rücksicht zu nehmen und „das Gesetzgebungsverfahren solange auszusetzen, bis sich die Lage zur Corona-Pandemie entspannt hat“. Vielmehr müsse es jetzt darum gehen, die derzeitige Situation von Menschen mit Intensivpflegebedarf deutlich zu verbessern. Konkret heiße das:
• Pflegedienste und die Familien der Betroffenen benötigen ausreichend Schutzmaterial wie Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel.
• Sie benötigen weiterhin wichtige Heilbehandlungen, d.h. auch die Heilmittelerbringer müssen entsprechend ausgestattet werden, damit sie Betroffene und ihre Familien vor einer Ansteckung schützen können.
• Das IPReG, das wichtige positive Veränderungen enthält, muss an den strittigen Punkten im Interesse der Betroffenen und deren Recht auf ein selbstbestimmtes Leben deutlich verbessert werden.
Wenn sich die Situation im Zuge der Corona-Pandemie entspannt habe, sei die Deutsche interdisziplinäre Gesellschaft für außerklinische Beatmung gerne bereit, das Gesetzgebungsverfahren weiterhin konstruktiv zu begleiten. Vielmehr sei es in der derzeitigen Situation immens wichtig, den außerklinischen Bereich, so wie er aktuell gut funktioniere, zu unterstützen, da dieser eine wesentliche Rolle in der Bewältigung der „Corona-Krise“ spiele und spielen werde, gerade wenn die betroffenen Patienten nach schwerster Erkrankung aus der Intensivmedizin entlassen und weiterbetreut werden müssen. Eine Tatsache, die offensichtlich noch viel zu selten in Betracht gezogen werde, heißt es vonseiten der DIGAB.
Neuer Sachstand: Sowohl die ursprünglich für den 22,/23. April 2020 angesetzte Debatte zur „Ersten Lesung“ des IPReG als auch die Anhörung dazu am 6. Mai 2020 im Gesundheitsausschuss ist vom Bundestag auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Neue Termine dafür werden rechtzeitig bekanntgegeben.