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Kinderrechte auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleisten

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Foto: ht

Berlin (kobinet) Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert Bund, Länder und Kommunen auf, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschriebenen Kinderrechte auch in Zeiten der COVID-19-Pandemie zu gewährleisten. Aus Sicht der Kinderrechtsorganisation ist es wichtig, in der derzeitigen Krise die Interessen und Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht aus dem Blick zu verlieren.

Bei allen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen sowie deren Auswirkungen müsse das Kindeswohl vorrangig beachtet werden. Dabei müssten insbesondere Kinder in verletzlichen Lebenslagen und ihre Familien besonders aufmerksam in den Blick genommen werden, beispielsweise Kinder, die in Armut oder hochkonfliktreichen Situationen aufwachsen, geflüchtete Kinder und Kinder mit Behinderungen. Dies ergibt sich aus der Verpflichtung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention, die seit 5. April 1992 als verbindliches Recht in Deutschland gilt.

„Die Einhaltung der Kinderrechte auf Schutz, Förderung, Beteiligung und Teilhabe von Kindern muss gerade in dieser Ausnahmesituation höchste Priorität haben. Wie es in einer Notsituation gelingt, zum einen Ungleichheiten nicht weiter zu verstärken, und zum anderen sogar Maßnahmen zu treffen, um niemanden in dieser Krisensituation zurückzulassen, ist entscheidender Maßstab für die Bewertung der Bekämpfungsstrategien und letztlich für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. Die vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen bei staatlichen Entscheidungen, so auch bei allen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie, braucht es in Notsituationen wie dieser mehr denn je. Darauf zielt auch die überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ab“, betont Thomas Krüger Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes.

Ein ausführliches Positionspapier des Deutschen Kinderhilfswerkes mit Ausführungen zu den Kinderrechten auf Schutz, auf Gesundheit, auf soziale Sicherheit und angemessenen Lebensstandard, auf Bildung sowie auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung mit dem Titel „Kinderrechte in Zeiten von Corona wichtiger denn je!“ findet sich unter www.dkhw.de/kinderrechte-corona.