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Entscheidung über Mindestlohn in Werkstätten für behinderte Menschen erwartet

Jürgen Linnemann mit Soraia Da Costa Batista bei Jan Böhmermann
Jürgen Linnemann mit Soraia Da Costa Batista bei Jan Böhmermann
Foto: Die Neue Norm aus ZDF

Münster (kobinet)

Für Jürgen Linnemann sowie für die ca. 300.000 behinderten Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen weit unter dem Mindestlohn und ohne nennenswerte Vermittlungschancen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten, ist der heutige 15. Oktober 2026 ein spannender Tag. Das Arbeitsgericht in Münster will heute verkünden, ob es ein Urteil in Sachen Mindestlohn in Werkstätten gibt oder ob möglicherweise weiter verhandelt werden muss. "Jürgen Linnemann arbeitet pro Woche 24 Stunden in den Freckenhorster Werkstätten, am Ende des Monats werden ihm 195 Euro ausgezahlt. Das will der 57-Jährige ändern und klagt", heißt es zum Hintergrund in der Neuen Westfälischen Zeitung zur anstehenden Entscheidung. Bei der Diskussion lohnt sich aber auch ein Blick auf die generellen Gehaltsunterschiede in Deutschland und der EU.

In einer Studie im Auftrag von AMEXcited wurden Einkommen in allen 27 EU-Ländern verglichen: vom Mindestlohn über den Medianverdienst bis zum obersten 1 %. Die Studie verortet diese Einkommen in einer gemeinsamen EU-weiten Einkommensverteilung mit 450 Millionen Menschen und ordnet außerdem Politikergehälter und CEO-Vergütungen ein. Der deutsche Mindestlohn ergibt in Vollzeit 28.116 Euro im Jahr, rund 53 % des Medianverdienstes. Umgerechnet in ein Nettoeinkommen für einen Einpersonenhaushalt liegt er im 46. Perzentil der EU-weiten Einkommensverteilung, also knapp unter der Mitte. Und behinderte Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, liegen noch weit unter dieser Berechnung.

Link zum Bericht über die Studie

Link zum Bericht der Westfälischen Nachrichten über die Klage von Jürgen Linnemann

Link zur Sendung des ZDF Magazin ROYALE vom 8. Mai 2026, in der es um den Mindestlohn in Werkstätten geht

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