BERLIN (kobinet)
Viele Gruppen arbeiten zusammen.
Diese Gruppen heißen so:
Deutscher Behinderten-Rat
Das ist eine Arbeits-Gruppe.
Viele Vereine machen mit.
Die Vereine kämpfen für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
LIGA Selbst-Vertretung
Das ist eine Gruppe.
Menschen mit Behinderung sprechen für sich selbst.
Sie sagen, was sie brauchen.
Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der Freien Wohlfahrt
Das ist ein Zusammenschluss.
Große Organisationen arbeiten zusammen.
Sie helfen Menschen in Not.
Zum Beispiel armen oder kranken Menschen.
Die Gruppen sind gegen Kürzungen.
Es gibt weniger Geld oder Hilfe als vorher.
Die Gruppen sind auch gegen Einschränkungen.
Menschen dürfen nicht mehr alles selbst entscheiden.
Es gibt mehr Regeln.
Die Regeln sagen, was sie tun dürfen.
Das betrifft die Eingliederungs-Hilfe.
Du bekommst Hilfe.
Die Hilfe ist für Menschen mit Behinderung.
Sie soll im Alltag helfen.
Am 25. Juni 2026 gab es einen Beschluss.
Das ist eine Entscheidung.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder haben entschieden.
Die Gruppen sagen:
Der Beschluss ist schlecht.
Er passt nicht zur UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Das ist ein Vertrag.
Der Vertrag ist für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Die Eingliederungs-Hilfe soll helfen.
Sie soll Menschen mit Behinderung unterstützen.
Die Hilfe soll ein selbst-bestimmtes Leben ermöglichen.
Du entscheidest selbst über dein Leben.
Niemand entscheidet für dich.
Die geplanten Änderungen sind nicht gut.
Sie bringen mehr Bürokratie.
Viele Regeln und viel Papier-Kram.
Es ist oft kompliziert.
1. Keine Leistungskürzungen
Leistungen sind Hilfen.
Du bekommst Hilfe vom Staat.
Zum Beispiel Geld oder Unterstützung.
Jeder soll die Hilfe bekommen, die er braucht.
Das nennt man Bedarfs-Deckung.
Jeder bekommt genau die Hilfe, die er braucht.
Die Hilfe passt zu dir.
Pauschal-Geld ist nicht gut.
Jeder bekommt den gleichen Betrag.
Es wird nicht gefragt, was du wirklich brauchst.
Manche Menschen brauchen mehr Hilfe.
Pauschal-Geld reicht dann nicht.
Manche Hilfen kann man nicht pauschal geben.
Zum Beispiel Hilfe von Fach-Leuten.
Fach-Leute haben besondere Kenntnisse.
Die Gruppen fordern:
Die Regeln für Pauschal-Geld sollen so bleiben wie jetzt.
2. Kein Poolen von Leistungen
Mehrere Menschen teilen sich eine Hilfe.
Zum Beispiel eine Betreuungs-Person.
Das ist nicht gut für die Selbst-Bestimmung.
Du entscheidest selbst.
Niemand entscheidet für dich.
Die Gruppen fordern:
Poolen soll nicht die Regel werden.
Die Regeln sollen so bleiben wie jetzt.
3. Bildungs-Assistenz
Das ist Hilfe beim Lernen.
Zum Beispiel in der Schule.
Eine Person unterstützt dich.
Die Pläne sagen:
Gepoolte Hilfe soll die Regel werden.
Mehrere Kinder teilen sich eine Hilfe.
Die Gruppen sagen:
Das ist nicht gut.
Jedes Kind soll die Hilfe bekommen, die es braucht.
Manche Kinder brauchen Eins-zu-eins-Hilfe.
Ein Helfer kümmert sich nur um ein Kind.
Das Kind bekommt individuelle Hilfe.
Die Gruppen fordern:
Eins-zu-eins-Hilfe muss möglich sein.
Es muss klare Regeln für die Qualität geben.
An der Uni ist gepoolte Hilfe oft nicht möglich.
Das Bündnis sagt:
Kosten dürfen nicht wichtiger sein als die Hilfe.
4. Wunsch- und Wahl-Recht
Du darfst selbst entscheiden.
Zum Beispiel, wo du wohnst.
Oder welche Hilfe du bekommst.
Die Pläne wollen das ändern.
Sie wollen sagen, was zu teuer ist.
Oder was zumutbar ist.
Was für den Staat machbar ist.
Die Gruppen fordern:
Das Wunsch- und Wahl-Recht muss bleiben.
Menschen mit Behinderung müssen mitreden dürfen.
5. Keine höhere Eigen-Beteiligung
Du musst einen Teil selbst bezahlen.
Der Staat zahlt den Rest.
Die Pläne wollen das ändern.
Menschen mit Behinderung sollen mehr selbst bezahlen.
Die Gruppen sagen:
Das ist nicht gut.
Die Hilfe soll behinderungs-bedingte Kosten ausgleichen.
Das sind Kosten wegen der Behinderung.
Zum Beispiel für Hilfs-Mittel oder Therapien.
Die Gruppen fordern:
Menschen mit Behinderung sollen nicht mehr bezahlen müssen.
6. Nachrang der Eingliederungs-Hilfe
Andere Hilfen müssen zuerst genutzt werden.
Erst wenn die nicht helfen, gibt es Eingliederungs-Hilfe.
Die Pläne wollen das ändern.
Die Eingliederungs-Hilfe soll nicht helfen.
Auch wenn andere Hilfen nicht zahlen.
Die Gruppen sagen:
Das ist nicht gut.
Es kann Lücken geben.
Menschen bekommen keine Hilfe.
Die Gruppen fordern:
Die Eingliederungs-Hilfe soll helfen.
Auch wenn andere nicht zahlen.
7. Sozial-Rechtliches Dreieck
Drei Gruppen arbeiten zusammen.
Die Gruppen sind:
- Menschen mit Behinderung.
- Die Ämter.
- Die Anbieter von Hilfen.
Die Ämter heißen Leistungsträger.
Das sind Ämter.
Sie geben Geld für Hilfen.
Zum Beispiel das Sozial-Amt.
Die Anbieter heißen Leistungserbringer.
Das sind Organisationen.
Sie bieten Hilfen an.
Zum Beispiel ein Wohn-Heim.
Die Pläne wollen das ändern.
Die Leistungsträger sollen mehr Macht bekommen.
Die Gruppen sagen:
Das ist nicht gut.
Die Macht soll gleich verteilt sein.
Forderungen der Gruppen
Die Gruppen fordern:
Tarif-Autonomie muss bleiben.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandeln selbst.
Sie verhandeln über Löhne und Arbeits-Bedingungen.
Der Staat mischt sich nicht ein.
Belegungs-Rechte sind nicht gut.
Der Staat entscheidet, wer wo wohnen darf.
Menschen können nicht frei wählen.
Die Bedarfs-Planung muss gemeinsam gemacht werden.
Es wird geplant, welche Hilfen gebraucht werden.
Zum Beispiel, wie viele Betreuungs-Plätze es geben soll.
Schieds-Stellen müssen bleiben.
Das sind neutrale Stellen.
Sie helfen bei Streit.
Sie helfen, wenn sich Menschen nicht einigen können.
8. Weniger Bürokratie
Viele Regeln und viel Papier-Kram.
Es ist oft kompliziert.
Jetzt gibt es zu viele verschiedene Regeln.
Das ist verwirrend.
Die Gruppen fordern:
Es soll weniger Bürokratie geben.
Die Regeln sollen einfacher werden.
Das hilft auch bei der Digitalisierung.
Dinge am Computer erledigen.
Dieser Text ist in Leichter Sprache.
Er folgt den Regeln der DIN SPEC 33429.
Foto: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. — ISL
BERLIN (kobinet)
Ein Verbändebündnis aus Deutscher Behindertenrat, LIGA Selbst-Vertretung und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege lehnt geplante Leistungskürzungen und Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts in der Eingliederungshilfe ab. Anlass ist der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 25. Juni 2026 sowie die Empfehlungen aus dem "Dialogprozess Eingliederungshilfe", die zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und personenzentrierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berühren. Maßstab jeder Reform müsse die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sein, betont das Bündnis.
Die Eingliederungshilfe soll individuelle Lebensführung, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Geplante Änderungen im Leistungserbringungsrecht, wie Belegungsrechte oder die Nicht-Anerkennung von Tarifen, würden jedoch zu mehr Bürokratie und Belastungen für kommunale Budgets führen, statt diese abzubauen, so die Kritik.
Das Bündnis appelliert an den Gesetzgeber, auf folgende Punkte zu achten:
Keine Leistungskürzungen:
Die Personenzentrierung des Teilhaberechts mit individuell bedarfsdeckenden Leistungen als Kernstück des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) darf nicht eingeschränkt werden. Eine Ausweitung pauschaler Geldleistungen, die das Bedarfsdeckungsprinzip untergräbt, wird abgelehnt. Pauschalen bergen die Gefahr von Leistungskürzungen, insbesondere für Menschen mit hohem oder komplexem Unterstützungsbedarf. Zudem eignen sich bestimmte Fachleistungen nicht für Pauschalregelungen, da sie spezifische Qualifikationen erfordern. Das Bündnis fordert, die bestehenden Regelungen zu pauschalen Geldleistungen beizubehalten.
Ebenfalls abgelehnt wird ein regelhaftes Poolen von Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Eine gemeinsame Inanspruchnahme dieser Leistungen soll nicht zur Regel gemacht werden, da dies die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einschränken und zu einer Zwangsvergemeinschaftung führen würde. Das Bündnis fordert, die bisherige Regelung zum Poolen nicht zu verschärfen.
Bildungsassistenz:
Gepoolte Leistungen sollen nach den Plänen künftig in Kita, Schule und Hochschule die Regel sein. Das Bündnis betont, dass eine 1:1-Assistenz rechtlich und fachlich abzusichern ist, da gepoolte Leistungen oft nicht den individuellen Bedarf decken. Zudem seien Qualitätsmindeststandards für infrastrukturelle Bildungsassistenz bundesgesetzlich zu normieren. Im Hochschulbereich seien gepoolte Leistungen organisatorisch nicht umsetzbar. Kosten- und Effizienzargumente dürfen nicht zu einer Einschränkung der Teilhabe führen.Wunsch- und Wahlrecht:
Das Wunsch- und Wahlrecht ist ein Kernelement des Teilhaberechts. Geplante Präzisierungen unbestimmter Rechtsbegriffe wie "unverhältnismäßige Mehrkosten" oder "Zumutbarkeit" durch Rechtsverordnung dürfen das Wunsch- und Wahlrecht nicht aushöhlen. Das Bündnis fordert, die personenzentrierte Ausrichtung der Leistungen und das Recht, zwischen verschiedenen Wohnformen, Leistungserbringern und Leistungsformen zu wählen, zwingend zu sichern. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände müssen frühzeitig, strukturiert und wirksam an der Erarbeitung der Verordnung beteiligt werden.Eigenbeteiligung:
Eine bereichsübergreifende Anpassung der Heranziehung von Einkommen und Vermögen, wie im Beschluss vom 25. Juni 2026 vorgeschlagen, wird abgelehnt. Leistungen der Eingliederungshilfe sind kein bedürftigkeitsabhängiger Nachteilsausgleich, sondern sollen behinderungsbedingte Mehrbedarfe ausgleichen. Das Bündnis fordert, die Kostenheranziehung in der Eingliederungshilfe nicht weiter zu verschärfen.Nachrang der Eingliederungshilfe:
Der Nachranggrundsatz der Eingliederungshilfe soll künftig bereits dann greifen, wenn ein Anspruch auf die Leistung gegenüber einem anderen Träger besteht, auch wenn dieser die Leistung nicht erbringt. Das Bündnis hält diese Ausweitung für falsch, da sie zu Versorgungslücken und Zuständigkeitsverschiebungen führen könnte. Der Nachrang der Eingliederungshilfe darf nur greifen, wenn andere Leistungsträger die erforderliche Leistung tatsächlich, vollständig und bedarfsgerecht erfüllen. Ein eigenes Antragsrecht des Eingliederungshilfeträgers nach § 95 SGB XII wird abgelehnt, da es überflüssige Bürokratie erzeugt.Sozialrechtliches Dreieck:
Das Bündnis lehnt geplante Verschiebungen des Kräfteverhältnisses im sozialrechtlichen Dreieck zugunsten des Leistungsträgers ab. Dazu gehören Belegungsrechte, einseitige Bedarfsplanung durch den Leistungsträger, die Abschaffung der Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung sowie einseitige Vergütungskürzungen.
Konkrete Forderungen sind:
- Die Tarifautonomie muss erhalten bleiben. Tarifliche und kirchenrechtliche Entlohnungen sind anzuerkennen, eine "Tarifdeckelung" über das Vergütungsrecht ist abzulehnen.
- Belegungsrechte, die das Wunsch- und Wahlrecht einschränken, werden abgelehnt. Eine Steuerung der Belegung durch den Leistungsträger würde in die Angebotsautonomie der Leistungserbringer eingreifen und zusätzliche Bürokratie schaffen.
- Die Bedarfsplanung muss als partizipative und kooperative Aufgabe verankert werden. Eine einseitige Bedarfsplanung durch den Leistungsträger würde die Vielfalt von Wohn-, Assistenz- und Teilhabeangeboten reduzieren und die Gefahr von Fehlplanungen erhöhen. Zudem könnte sie politische Einflussnahme auf fachliche Entscheidungen ermöglichen.
- Die Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung muss erhalten bleiben, um fachliche Differenzen zwischen Leistungsträgern und -erbringern niedrigschwellig klären zu können.
Bürokratieabbau:
Die aktuellen Bedarfsermittlungsinstrumente und -verfahren führen zu einer uneinheitlichen Umsetzung der Eingliederungshilfe und überbordender Bürokratie. Das Bündnis fordert eine Vereinfachung und Angleichung der Instrumente, um eine bundesweit einheitliche Bedarfsermittlung zu gewährleisten. Dies würde auch die Digitalisierung der Prozesse vereinfachen und zu einem erheblichen Bürokratieabbau beitragen. Positiv bewertet das Bündnis, dass der Beschluss vom 25. Juni 2026 eine Vereinfachung der Bedarfsermittlungsinstrumente durch die Länder vorsieht.
Foto: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. — ISL
BERLIN (kobinet)
Ein Verbändebündnis aus Deutscher Behindertenrat, LIGA Selbst-Vertretung und Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege lehnt geplante Leistungskürzungen und Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts in der Eingliederungshilfe ab. Anlass ist der Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 25. Juni 2026 sowie die Empfehlungen aus dem "Dialogprozess Eingliederungshilfe", die zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und personenzentrierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berühren. Maßstab jeder Reform müsse die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sein, betont das Bündnis.
Die Eingliederungshilfe soll individuelle Lebensführung, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Geplante Änderungen im Leistungserbringungsrecht, wie Belegungsrechte oder die Nicht-Anerkennung von Tarifen, würden jedoch zu mehr Bürokratie und Belastungen für kommunale Budgets führen, statt diese abzubauen, so die Kritik.
Das Bündnis appelliert an den Gesetzgeber, auf folgende Punkte zu achten:
Keine Leistungskürzungen:
Die Personenzentrierung des Teilhaberechts mit individuell bedarfsdeckenden Leistungen als Kernstück des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) darf nicht eingeschränkt werden. Eine Ausweitung pauschaler Geldleistungen, die das Bedarfsdeckungsprinzip untergräbt, wird abgelehnt. Pauschalen bergen die Gefahr von Leistungskürzungen, insbesondere für Menschen mit hohem oder komplexem Unterstützungsbedarf. Zudem eignen sich bestimmte Fachleistungen nicht für Pauschalregelungen, da sie spezifische Qualifikationen erfordern. Das Bündnis fordert, die bestehenden Regelungen zu pauschalen Geldleistungen beizubehalten.
Ebenfalls abgelehnt wird ein regelhaftes Poolen von Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Eine gemeinsame Inanspruchnahme dieser Leistungen soll nicht zur Regel gemacht werden, da dies die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einschränken und zu einer Zwangsvergemeinschaftung führen würde. Das Bündnis fordert, die bisherige Regelung zum Poolen nicht zu verschärfen.
Bildungsassistenz:
Gepoolte Leistungen sollen nach den Plänen künftig in Kita, Schule und Hochschule die Regel sein. Das Bündnis betont, dass eine 1:1-Assistenz rechtlich und fachlich abzusichern ist, da gepoolte Leistungen oft nicht den individuellen Bedarf decken. Zudem seien Qualitätsmindeststandards für infrastrukturelle Bildungsassistenz bundesgesetzlich zu normieren. Im Hochschulbereich seien gepoolte Leistungen organisatorisch nicht umsetzbar. Kosten- und Effizienzargumente dürfen nicht zu einer Einschränkung der Teilhabe führen.Wunsch- und Wahlrecht:
Das Wunsch- und Wahlrecht ist ein Kernelement des Teilhaberechts. Geplante Präzisierungen unbestimmter Rechtsbegriffe wie "unverhältnismäßige Mehrkosten" oder "Zumutbarkeit" durch Rechtsverordnung dürfen das Wunsch- und Wahlrecht nicht aushöhlen. Das Bündnis fordert, die personenzentrierte Ausrichtung der Leistungen und das Recht, zwischen verschiedenen Wohnformen, Leistungserbringern und Leistungsformen zu wählen, zwingend zu sichern. Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände müssen frühzeitig, strukturiert und wirksam an der Erarbeitung der Verordnung beteiligt werden.Eigenbeteiligung:
Eine bereichsübergreifende Anpassung der Heranziehung von Einkommen und Vermögen, wie im Beschluss vom 25. Juni 2026 vorgeschlagen, wird abgelehnt. Leistungen der Eingliederungshilfe sind kein bedürftigkeitsabhängiger Nachteilsausgleich, sondern sollen behinderungsbedingte Mehrbedarfe ausgleichen. Das Bündnis fordert, die Kostenheranziehung in der Eingliederungshilfe nicht weiter zu verschärfen.Nachrang der Eingliederungshilfe:
Der Nachranggrundsatz der Eingliederungshilfe soll künftig bereits dann greifen, wenn ein Anspruch auf die Leistung gegenüber einem anderen Träger besteht, auch wenn dieser die Leistung nicht erbringt. Das Bündnis hält diese Ausweitung für falsch, da sie zu Versorgungslücken und Zuständigkeitsverschiebungen führen könnte. Der Nachrang der Eingliederungshilfe darf nur greifen, wenn andere Leistungsträger die erforderliche Leistung tatsächlich, vollständig und bedarfsgerecht erfüllen. Ein eigenes Antragsrecht des Eingliederungshilfeträgers nach § 95 SGB XII wird abgelehnt, da es überflüssige Bürokratie erzeugt.Sozialrechtliches Dreieck:
Das Bündnis lehnt geplante Verschiebungen des Kräfteverhältnisses im sozialrechtlichen Dreieck zugunsten des Leistungsträgers ab. Dazu gehören Belegungsrechte, einseitige Bedarfsplanung durch den Leistungsträger, die Abschaffung der Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung sowie einseitige Vergütungskürzungen.
Konkrete Forderungen sind:
- Die Tarifautonomie muss erhalten bleiben. Tarifliche und kirchenrechtliche Entlohnungen sind anzuerkennen, eine "Tarifdeckelung" über das Vergütungsrecht ist abzulehnen.
- Belegungsrechte, die das Wunsch- und Wahlrecht einschränken, werden abgelehnt. Eine Steuerung der Belegung durch den Leistungsträger würde in die Angebotsautonomie der Leistungserbringer eingreifen und zusätzliche Bürokratie schaffen.
- Die Bedarfsplanung muss als partizipative und kooperative Aufgabe verankert werden. Eine einseitige Bedarfsplanung durch den Leistungsträger würde die Vielfalt von Wohn-, Assistenz- und Teilhabeangeboten reduzieren und die Gefahr von Fehlplanungen erhöhen. Zudem könnte sie politische Einflussnahme auf fachliche Entscheidungen ermöglichen.
- Die Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung muss erhalten bleiben, um fachliche Differenzen zwischen Leistungsträgern und -erbringern niedrigschwellig klären zu können.
Bürokratieabbau:
Die aktuellen Bedarfsermittlungsinstrumente und -verfahren führen zu einer uneinheitlichen Umsetzung der Eingliederungshilfe und überbordender Bürokratie. Das Bündnis fordert eine Vereinfachung und Angleichung der Instrumente, um eine bundesweit einheitliche Bedarfsermittlung zu gewährleisten. Dies würde auch die Digitalisierung der Prozesse vereinfachen und zu einem erheblichen Bürokratieabbau beitragen. Positiv bewertet das Bündnis, dass der Beschluss vom 25. Juni 2026 eine Vereinfachung der Bedarfsermittlungsinstrumente durch die Länder vorsieht.





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