
Foto: omp
Berlin (kobinet) Heute, am 17. September, hat der Bundesrat dem Gesetz zum Erlass eines Tierarzneimittelgesetzes und zur Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften zugestimmt, die der Bundestag vor der Sommerpause verabschiedet hatte. Das Gesetz, in dem auch Regelungen zur Assistenz im Krankenhaus enthalten sind, kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden, so dass die Regelungen dann Schritt für Schritt in Kraft treten können, wie es vonseiten des Bundesrates heißt.











































