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Berlin (kobinet) Der Sozialverband VdK begrüßt die wahrscheinliche Zustimmung des Bundesrats zur lange umkämpften und überfälligen Regelung, dass Menschen mit schweren Behinderungen bei Krankenhausaufenthalten von Personen ihres Vertrauens begleitet werden können. "Das hilft ihnen sehr. Die Kostenübernahme war seit Jahren überfällig. Damit wurde wenigstens am Ende dieser Legislaturperiode ein Teil des Problems angegangen. Allerdings ist die Regelung nicht ausreichend“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele im Vorfeld der heutigen Bundesratssitzung in Berlin.
Verene Bentele appellierte daher an die künftige Bundesregierung, das Gesetz in der nächsten Legislaturperiode dringend nachzubessern: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass gerade Demenzkranke von der Regelung ausgeschlossen bleiben“, kritisiert sie. „Sie brauchen die Begleitung einer vertrauten Person ganz besonders. Für diese Menschen muss die nächste Regierung dringend eine Lösung finden.“ Denn Menschen mit Demenz kämen im Krankenhaus ohne Begleitung nur schwer zurecht. „Wenn sie keine vertraute Person bei sich haben, können sie den Ärzten oft nicht folgen. Sie verstehen dann nicht, warum eine Behandlung durchgeführt wird und nicht selten verschlechtert sich der Zustand, weil keine vertraute Person in der Nähe ist.“
Diese Ansicht teilte auch der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik im Bundesrat und machte darauf aufmerksam, dass der Personenkreis, der auf eine Begleitung im Krankenhaus angewiesen ist, größer ist und nicht immer Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht. Er bestätige damit die VdK-Position, dass die nächste Bundesregierung hier nachbessern muss.
Grundsätzlich begrüßt die VdK-Präsidentin aber, dass mit dem Gesetz nun immerhin Menschen mit komplexen Behinderungen einen besseren Zugang zur Gesundheitsversorgung bekommen. Der Bundestag hatte die Regelung, die an das Tierarzneimittel-Gesetz angehängt wurde, im Juni verabschiedet. „Es geht um zwei neue Leistungen: es wird einen Krankengeldanspruch für einen Angehörigen oder enge Vertrauensperson geben, wenn die Begleitung in die Klinik aus medizinischen Gründen notwendig ist und der Begleitperson ein Verdienstausfall entsteht. Alternativ dazu soll künftig die Begleitung durch Personal aus der Behinderteneinrichtung vergütet werden. Voraussetzung ist aber in beiden Fällen, dass der Patient bereits Leistungen der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe oder nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) bezieht“, heißt es in einer Presseinformation des VdK, der sich für die nun verabschiedete Regelung stark gemacht hat. Diese müsse aber, wie gefordert, erweitert werden.