
Foto: ZsL Stuttgart
Berlin (kobinet) Für Julian Peters aus Nettetal geht am 26. September ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung. Der 33-jährige Mann mit Down-Syndrom nimmt zum ersten Mal in seinem Leben an einer Bundestagswahl teil. Bisher durfte er das nicht – weil das Gericht für ihn eine rechtliche Betreuung in allen Angelegenheiten verfügt hat. Gegen diese verfassungswidrige Diskriminierung von Menschen mit Behinderung hatte die Lebenshilfe und viele andere Verbände viele Jahre gekämpft. Und erst als das Bundesverfassungsgericht am 29. Januar 2019 Recht gab, machte der Bundestag den Weg frei für ein Wahlrecht für alle.










































