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Quo vadis Intensivpflege zuhause?

Jenny Bießmann
Jenny Bießmann
Foto: Franziska Vu ISL

Berlin (kobinet) Heute am 9. September wird im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, über die Zukunft der außerklinischen Intensivpflege diskutiert. Angehört werden heute auch Selbstvertretungsverbände und Betroffenenvertretungen zur sogenannten "Außerklinischen Intensivpflegerichtlinie“ – kurz AKI-RL. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) fragt sich dabei, wie es in Zukunft um selbstbestimmte Intensivpflege am selbstgewählten Wohnort bestellt ist, denn nach gründlicher Betrachtung ist der nicht öffentliche Richtlinienentwurf in seiner jetzigen Form nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar. Dies hat die ISL bereits in einer Positionierung öffentlich hinterfragt.

Ziel des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (kurz IPReG) sei es eigentlich, die Versorgung beatmeter Menschen zu verbessern und Missbrauchsmöglichkeiten zu unterbinden. „Mit der vorliegenden Richtlinie wird allerdings der Eindruck bestärkt, man wolle vor allem eines erreichen: in fremdbestimmender Manier stationäre Settings stärken, ambulante Versorgung schwächen, und sich entgegen aller Forderungen und Plädoyers selbst betroffener behinderter Menschen gegen ihre Selbstbestimmung stellen,“ mahnt Jenny Bießmann vom ISL-Vorstand an.

Das IPReG wurde trotz massiver Proteste behinderter Menschen und der sie vertretenden Verbände am 2. Juli 2020 verabschiedet. Die Richtlinie ist Teil des IPReG und Deutschland hat seit nunmehr 12 Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Dies, so Jenny Bießmann, muss sich unweigerlich auch in den Tätigkeiten des Bundesgesundheitsministeriums und des G-BA widerspiegeln.

Hier geht es zur Positionierung der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL zur Außerklinischen Intensivpflege-Richtlinie (isl-ev.de)