
Foto: Aktion Mensch
Bonn (kobinet) „Eltern mit Behinderung oder chronischer Krankheit brauchen manchmal Unterstützung, um ihre Kinder zu versorgen. Diese Unterstützung können sie von Assistentinnen und Assistenten bekommen. Das Fachwort dafür heißt Eltern-Assistenz. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) haben Eltern mit Behinderung einen Rechtsanspruch auf Eltern-Assistenz. Assistenz für Eltern mit Behinderung ist nun eine Leistung zur sozialen Teilhabe. Was genau ist Eltern-Assistenz? Wie beantragt man sie? Und wer bezahlt die Assistenz? Antworten auf diese und andere gibt’s im neuen Familienratgeber-Text zur Eltern-Assistenz.“ So heißt es vonseiten der Aktion Mensch.











































