
Foto: Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
FRANKFURT am MAIN (kobinet) Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat ihren dritten Teilhabeverfahrensbericht veröffentlicht. Demnach wurden im Jahr 2020 insgesamt 2,8 Millionen Anträge auf Leistungen zu Rehabilitation und Teilhabe bei den Reha-Trägern in Deutschland gestellt. Im Vergleich zum Jahr 2019 ist die Antragszahl somit um 14,7 Prozent zurückgegangen. Bei 14,1 Prozent der Anträge wurde die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Zuständigkeitsklärung nicht eingehalten. Die durchschnittliche Dauer zwischen Antragsstellung und der Bewilligung einer beantragten Leistung liegt bei 19,1 Tagen und hat sich im Jahresvergleich um anderthalb Tag leicht verkürzt.









































