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Hamburg (kobinet) Hertha-Margarethe Kerz hat sich mit den Regelungen der geplanten Energiepreispauschale genauer beschäftigt und den kobinet-nachrichten hierzu einen Bericht mit dem Titel "300 Euro Energiepreispauschale – aber nicht für jeden? Wenn Politiker nicht begreifen, was das Wort 'Armut‘ heißt" zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt.
300 Euro Energiepreispauschale – aber nicht für jeden?
Wenn Politiker nicht begreifen, was das Wort ‚Armut‘ heißt
Bericht von Hertha-Margarethe Kerz
Bundesfinanzminister Lindner, bzw. die Koalition, will die Bevölkerung mit 300,- Euro Energiepreispauschale entlastet. Dies soll über die Einkommensteuer geschehen, indem dem Steuerpflichtigen 300 Euro erlassen werden. Der genaue Wortlaut im Dokument „Maßnahmen des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ lautet hierzu:
„Energiepreispauschale
Wir werden die Mitte unserer Gesellschaft schnell, unbürokratisch und sozial gerecht entlasten. Wir werden deshalb eine Energiepreispauschale einführen: Allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) wird einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt. Der Zuschlag soll die Begünstigten schnell und unbürokratisch erreichen und unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreien Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) ‚on top‘ gewährt werden. Er soll weitere Härten im Bereich der Energiepreise abfedern. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. des Dienstherren. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer. Selbständige erhalten
einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung.“
Nun stellt sich aber folgende Frage: Die Preiserhöhungen betreffen vorzugsweise Klein- und Kleinstverdiener, die gerade so über die Runden kommen. Es gibt beispielsweise Kleinstunternehmer (Freiberufler), die im Durchschnitt um die 800 Euro monatlich verdienen und damit zwar auskommen, aber praktisch keine Einkommensteuer bezahlen. Wie bekommt diese Personengruppe diese Zuwendung, wenn sie weit unter den 300 Euro Steuerzahlungen liegen? Denn diese werden erst bei einem Einkommen von 11.900 Euro fällig. (11.900 € = 305 € Steuer).
Dazu antwortete die Pressestelle des Bundesfinanzministeriums freundlichst:
„Sehr geehrte Frau Kerz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir für das Bundesministerium der Finanzen wie folgt beantworten:
Die die Ampel-Koalition tragenden Parteien haben sich am 24. März 2022 auf ein zweites Entlastungspaket geeinigt. Es beinhaltet weitreichende Maßnahmen zur kurzfristigen und befristeten Entlastung bei den Energiekosten. Es umfasst u.a. eine Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für einen Zeitraum von drei Monaten, eine einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro, vergünstigte Tickets für den ÖPNV, eine zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind und weitere Einmalzahlungen für Empfangende von Sozialleistungen.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie u.a.
und
Die Details werden nun zwischen den jeweils beteiligten und zuständigen Ministerien erarbeitet mit dem Ziel, die vorgesehenen Maßnahmen zügig umzusetzen.
Mit besten Grüßen,
Ihr BMF-Presseteam“
Nun fragt sich die geneigte Inklusionsbotschafterin, ob freiberufliche Menschen, die versuchen allein über die Runden zu kommen, jedoch nur wenig oder kaum Steuern zahlen, da auch etwas abbekommen. Schließlich sind es gerade diese Menschen, die nichts haben, die der Zuwendung bedürfen.
Sehr richtig Marion. <3
Ich finde den Beitrag eher „bedenklich“, denn er exkludiert viele Personengruppen, insbesondere auch Menschen mit Behinderungen und Rentnerinnen und Rentner.