
Foto: ISL
Berlin (kobinet) Die heute in Kraft getretene Teil-Impfpflicht im Pflegebereich, sieht die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) nur als Übergangslösung auf dem Weg zu einer allgemeinen Impfpflicht. Mit der einrichtungsbezogenen Nachweispflicht (auch Vorlagepflicht genannt) müssen Arbeitgeber*innen von Angestellten in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs sowie in Einrichtungen für behinderte Menschen oder ambulante Dienste dem Gesundheitsamt gegenüber nachweisen, dass diese vollständig gegen das Corona-Virus geimpft sind, heißt es in einer Presseinformation der ISL.










































