
Foto: Bezirk Oberbayern
München (kobinet) In der Struktur der Finanzierungen von Hilfen für Menschen mit Behinderung hat sich in den letzten Jahren einiges verändert. Das Bundesteilhabegesetz sollte eigentlich eine Reaktion auf die UN Behindertenrechtskonvention sein. Die Finanzierung der „Persönlichen Assistenz“ wird im Art. 19 der Konvention als ein wichtiges Standbein der Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorgeschrieben. Wer sich in der bayerischen Landeshauptstadt München in den späten achtziger Jahren für das Arbeitgebermodell als Alternative zur klassischen Behindertenhilfe interessierte und dies für sich als eine Möglichkeit sah ein selbstbestimmtes Leben zu führen, der hatte schon damals mit dem Sozialamt der Landeshauptstadt München immer wieder zu kämpfen. Mittlerweile liegen die Zuständigkeiten beim Bezirk Oberbayern und Menschen mit Behinderung reiben sich nun verwundert die Augen, weil auch hier die obere Beamtenebene einen „restriktiven“ Umgang mit dem Arbeitgebermodell pflegen will.
In einer Sitzung des Sozialausschusses am 2. Juni 2022 des Bezirks Oberbayern äußerte der leitende Beamte der bezirklichen Sozialverwaltung Benedikt Bertenbreiter, dass der Gesetzgeber dem Bezirk auflege sparsam zu wirtschaften. „Falls im Einzelfall die Kosten für den Bezirk nicht mehr tragbar seien, müssen die Menschen mit einem Heimplatz versorgt werden und dann müssen wir Ihnen eine andere Wohnform zuweisen.“ Der Fraktionssprecher „Der Linken“ Professor Klaus Weber reagierte vehement mit einem Zwischenruf. „Ab ins Heim, wer zu teuer ist?“, dieser Zwischenruf verhallte ungehört in dieser Ausschusssitzung.
Die Bezirkstagsfraktion „Die Linke“ hat jetzt eine online Petition und Unterschriftenaktion gegen Bestrebungen des Leiters der bezirklichen Sozialverwaltung Benedikt Bertenbreiter gestartet, der Menschen mit Behinderung einen Heimplatz zuweisen möchte. In der online Petition auf change.org und der Unterschriftenlisten Aktion wird der Bezirkstagspräsident Josef Mederer aufgefordert Menschen mit Behinderung folgende Zusagen zu geben:
- Die gewählte Wohn- und Lebensform wird vom Bezirk respektiert
- Das Prinzip ambulant vor stationär gilt weiterhin
- Der Leiter der Sozialverwaltung wird dienstrechtlich für seine behindertenfeindliche Aussage gemaßregelt.
Mit Verlaub, es gibt ja zum Glück ja noch einen rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen sich auch der Bezirk Oberbayern zu bewegen hat. Ich würde ja, wenn der Bezirk mit so etwas wie oben geschildert auf mich zukäme, im Rahmen eines Fortsetzungsinteresses und zusätzlich einer Verpflichtungsklage zum Erlass eines Rechtsmittels-hingen Bescheides klagen.
Das Petitionsrecht greift hier vermutlich deswegen noch nicht, weil – um es sarkastisch zu schreiben – das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist. Man könnte daran denken, die „Süddeutsche“ und „quer“ an das Thema dranzusetzen? Die nehmen derartige Unverfrorenheiten eigentlich ganz gerne mal aufs Korn.
Auf jeden Fall würde ich mich in dieser Hinsicht juristisch gründlich beraten und im Zweifel auch vertreten lassen. Denkbar ist durchaus, dass man auch schon im Vorgriff auf mögliche Maßnahmen des Bezirks juristisch tätig werden könnte.
Ansonsten muss man wirklich schreiben: Die Reaktion schlägt mal wieder zurück.