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BERLIN (kobinet) Mit den Erfahrungen und nach den Ausnahmeregelungen der Corona-Zeit schlägt der Bundesrat in einem Gesetzentwurf vor, das Vereinsrecht dahingehend zuverändern, dass Vereine die Mitgliederversammlung künftig auch als Videokonferenz durchführen können.
Damit wird eine Ausnahmeregelung der Corona-Zeit dem Grunde nach verlängert. Die Durchführung als Videokonferenz soll durch eine Änderung in Paragraf 32 Bürgerliches Gesetzbuch grundsätzlich möglich und nicht von einer Regelung durch die Satzung abhängig sein.
Dieser Ansatz wird von der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt. Zugleich schlägt sie jedoch eine alternative Formulierung des Paragrafen vor, um auch andere Formen der elektronischen Kommunikation zuzulassen.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates ist HIER nachzulesen.