
Foto: Gemeinfrei, public domain
STUTTGART (kobinet) Auch in Baden-Württemberg werden die meisten Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause oder im häuslichen Umfeld von Angehörigen betreut. Sind Angehörige aber beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub verhindert, kann die Kurzzeitpflege für Entlastung sorgen. Um dieses Angebot weiter zu verbessern und auszubauen wird in Baden-Württemberg das Innovationsprogramm Pflege deshalb auch im Jahr 2023 fortgeführt
Dies wurde von Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha heute mitteilte. Ab sofort können dazu Projekte eingereicht werden, die zu einer besseren Versorgung bei Kurzzeitpflegeaufenthalten oder zu einem hochwertigen Übergangsmanagement beitragen, um etwa Versorgungsbrüche beim Übergang aus dem Krankenhaus in die Kurzzeitpflege zu verhindern.
„Angebote der Kurzzeitpflege werden von pflegenden Angehörigen auch in Baden-Württemberg immer stärker nachgefragt“, stellte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha in diesem Zusammenhang fest und erklärte dazu weiter: „Angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung wird dieser Trend anhalten. Unser Ziel ist es deshalb, pflegende Angehörige noch besser durch entsprechende Angebote zu entlasten. Pflegebedürftige sollen so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit selbstbestimmt leben können.“
Den ausführlichen Förderaufruf und weitere Informationen zum Innovationsprogramm Pflege 2023 sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Baden-Württemberg nachzulesen.