
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni nicht nur den Bundeshaushalt verabschiedet, sondern auch zentrale sozialpolitische Maßnahmen wie die Ausweitung der Minijobgrenze, die Wiedereinführung des Nachholfaktors und die jährliche Rentenanpassung beschlossen. Auch der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde steigen und Leistungen für Erwerbsminderungsbestandrenten werden endlich verbessert. „Endlich werden langjährige Forderungen des SoVD umgesetzt – vor allem beim Mindestlohn und den Erwerbsminderungsrenten“, erklärte der Präsident des Sozialverband Deutschland (SoVD), für den der gestrige 3. Juni ein wichtiger Tag für die Sozialpolitik darstellt.











































